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   OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03   

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https://dejure.org/2004,7923
OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03 (https://dejure.org/2004,7923)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2004 - 3 Ss 273/03 (https://dejure.org/2004,7923)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 3 Ss 273/03 (https://dejure.org/2004,7923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung; Entzug der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins; Sachrüge bezüglich der dem Tatrichter unterlaufenen Rechtsfehler; Überfahren der Haltelinie an einer Ampel; ...

  • Judicialis

    StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. a
    Begriff der Vorfahrtsverletzung; Nichtbefolgen der Wechsellichtzeichen einer Lichtzeichenanlage; Begriff der groben Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 107, 292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Zwar missachtet auch derjenige Verkehrsteilnehmer, der das Farbzeichen einer Lichtzeichenanlage, insbesondere wenn es ihm die Weiterfahrt verbietet, nicht befolgt und dadurch den Vorrang des Querverkehrs beeinträchtigt, dessen Vorfahrt (BayObLG VRS 16, 44; OLG Düsseldorf NZV 1996, 245).

    Die Annahme grober Verkehrswidrigkeit setzt aber einen objektiv besonders schweren, eine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit verursachenden Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift voraus (BGHSt 5, 392, 395; OLG Stuttgart NJW 1967, 1766; OLG Düsseldorf NZV 1996, 245).

    Wegen der insoweit anzulegenden strengen Maßstäbe an die Erfüllung dieses, selbst im Falle eines "Rotlichtverstoßes" eng auszulegenden subjektiven Merkmals, das eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit bezeichnet, sei vorsorglich auf die Entscheidungen des OLG Stuttgart (Die Justiz 1971, 310), des OLG Jena (NZV 1995, 237) und des OLG Düsseldorf (NZV 1996, 245) hingewiesen.

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Die Annahme grober Verkehrswidrigkeit setzt aber einen objektiv besonders schweren, eine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit verursachenden Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift voraus (BGHSt 5, 392, 395; OLG Stuttgart NJW 1967, 1766; OLG Düsseldorf NZV 1996, 245).

    Bei Verkehrsverstößen vorliegender Art ist darüber hinaus zu fordern, dass zumindest auch die vom Bundesgerichtshof zum Merkmal der "groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG entwickelten Kriterien (BGHSt 43, 241, 245 ff.) erfüllt sind (vgl. zur der Annahme von Rücksichtslosigkeit entgegenstehender, auf menschlichem Versagen beruhender Fehleinschätzung der Verkehrssituation: BGHSt 5, 392, 396; zum "Augenblicksversagen": LK-König StGB 11. Aufl. § 315 c Rdnrn. 144 ff m.w.N.; vgl. auch die Rechtsprechung der Obergerichte zum "atypischen Rotlichtverstoß", etwa OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 348 = NZV 1996, 206).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Bei Verkehrsverstößen vorliegender Art ist darüber hinaus zu fordern, dass zumindest auch die vom Bundesgerichtshof zum Merkmal der "groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG entwickelten Kriterien (BGHSt 43, 241, 245 ff.) erfüllt sind (vgl. zur der Annahme von Rücksichtslosigkeit entgegenstehender, auf menschlichem Versagen beruhender Fehleinschätzung der Verkehrssituation: BGHSt 5, 392, 396; zum "Augenblicksversagen": LK-König StGB 11. Aufl. § 315 c Rdnrn. 144 ff m.w.N.; vgl. auch die Rechtsprechung der Obergerichte zum "atypischen Rotlichtverstoß", etwa OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 348 = NZV 1996, 206).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Da sich das Gutachten vorliegend nicht auf eine allgemein anerkannte und standardisierte Untersuchungsmethode gründet, genügt eine im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung nicht (vgl. auch BGHSt 39, 291, 296).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Das Amtsgericht gibt dabei nicht - wie aber nach ständiger Rechtsprechung geboten (Senat B. v. 29.03.2001 - 3 Ss 17/01 - BGH NJW 2000, 1350; OLG Hamm StraFo 2002, 58; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdnr. 13 m.w.N.) - die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen (Gestaltung der Kreuzung; Signalprogramm der Lichtzeichenanlage; von dem Angeklagten und der Geschädigten L. beim Passieren der jeweiligen Haltelinie und danach in der Kreuzung eingehaltene Geschwindigkeit; jeweilige Entfernung von der Haltelinie bis zur Kollisionsstelle) und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wieder, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist, um dem Revisionsgericht die gebotenen Nachprüfung zu ermöglichen.
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Unter solchen Umständen darf der Verkehrsteilnehmer zügig und vorsichtig unter Beachtung des Querverkehrs durchfahren (BGH NZV 1992, 157; OLG Celle VRS 55, 70; OLG Karlsruhe VRS 56, 66; KG VRS 67, 63; BayObLG VRS 70, 384; OLG Bremen VRS 79, 38).
  • OLG Jena, 25.01.1995 - 1 Ss 215/94

    Autofahrer; Rote Ampel; Überfahren; Vorfahrt; Vorsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Wegen der insoweit anzulegenden strengen Maßstäbe an die Erfüllung dieses, selbst im Falle eines "Rotlichtverstoßes" eng auszulegenden subjektiven Merkmals, das eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit bezeichnet, sei vorsorglich auf die Entscheidungen des OLG Stuttgart (Die Justiz 1971, 310), des OLG Jena (NZV 1995, 237) und des OLG Düsseldorf (NZV 1996, 245) hingewiesen.
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 382/67

    Räumen einer Kreuzung - Freigegebener Querverkehr - Hineinfahren in Kreuzung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Jedenfalls lassen die Urteilsfeststellungen eine nachvollziehbare Begründung dafür vermissen, dass es, obwohl der Angeklagte die Haltelinie noch bei Gelb passierte, zu der Kollision kam bzw. kommen konnte (etwa Frühstart der Geschädigten L. noch bei Rot/Gelb oder fliegender Start bei Grün; geringe Geschwindigkeit des Angeklagten durch Abbremsen im Kreuzungsbereich; zu "knapp" eingestellte Lichtzeichenanlage [vgl. BGH VRS 34, 358]).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 3 Ss 210/94

    Verstoß; Rotlicht; Rotlichtverstoß; Rote Ampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Das Amtsgericht stützt seine Feststellung bzw. Überzeugung von einer noch verbleibenden Gelblichtzeit von nur 0, 2 Sekunden beim Überfahren der Haltelinie (vgl. zu dieser maßgeblichen Anknüpfungstatsache Senat Die Justiz 1995, 447 = NZV 1995, 289), die es zu Gunsten des Angeklagten annimmt, auf das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten des Sachverständigen H.; durch dessen Ausführungen erachtet es die Einlassung des Angeklagten und die diese bestätigende Aussage der Zeugin N. R., Ehefrau des Angeklagten und zur Tatzeit dessen Beifahrerin, für widerlegt, dass die Linksabbiegerampel erst von Grün auf Gelb umschaltete, als sie ca. zwei bis drei Wagenlängen von der Ampel entfernt gewesen seien.
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
    Bei Verkehrsverstößen vorliegender Art ist darüber hinaus zu fordern, dass zumindest auch die vom Bundesgerichtshof zum Merkmal der "groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG entwickelten Kriterien (BGHSt 43, 241, 245 ff.) erfüllt sind (vgl. zur der Annahme von Rücksichtslosigkeit entgegenstehender, auf menschlichem Versagen beruhender Fehleinschätzung der Verkehrssituation: BGHSt 5, 392, 396; zum "Augenblicksversagen": LK-König StGB 11. Aufl. § 315 c Rdnrn. 144 ff m.w.N.; vgl. auch die Rechtsprechung der Obergerichte zum "atypischen Rotlichtverstoß", etwa OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 348 = NZV 1996, 206).
  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 271/91
  • OLG Stuttgart, 28.06.1967 - 1 Ss 252/67
  • KG, 06.02.1984 - 3 Ws (B) 323/83
  • OLG Köln, 19.03.1976 - Ss OWi 132/75
  • BayObLG, 23.12.1985 - 2 ObOWi 397/85

    Kraftfahrer; Gelblicht; Ampel; Haltelinie; Kreuzungsfläche; Stillstand

  • OLG Hamburg, 17.12.1979 - 1 Ss 230/79
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    Eine Vorfahrtsverletzung im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB begeht auch, wer bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt und dadurch den bevorrechtigten Querverkehr beeinträchtigt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 91, 358, 359; OLG Karlsruhe, VRS 107, 292, 293; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 72).
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