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KG, 18.11.1982 - 3 Ws (B) 299/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 65, 31
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 10.07.2009 - 2 Ss 138/09
Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) …
Denn für die Entscheidung über diesen Antrag war nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 46 Abs. 1 StPO nicht das Amtsgericht, sondern der Senat als Rechtsbeschwerdegericht zuständig, der daher als das in der Sache selbst berufene Gericht auch für die Bescheidung der sofortigen Beschwerde zuständig war (vgl. Senat VRS 65, 31;… Seitz in Göhler, OWiG 15. Aufl., § 79 Rn. 34 d). - BayObLG, 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93 In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob als Beschwerdegericht zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde eigentlich das Landgericht gemäß § 46 Abs. 3 StPO , § 73 Abs. 1 GVG i.V.m. § 46 Abs. 1 und 7 OWiG zuständig wäre (vgl. BayObLGSt 1961, 157/158) oder aber das Oberlandesgericht gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG (so KG VRS 65, 31/32), und ob dessen Zuständigkeit in Bayern insoweit auf das Bayerische Oberste Landesgericht übertragen wäre.