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   OLG München, 05.08.1988 - 10 U 5242/86   

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https://dejure.org/1988,6936
OLG München, 05.08.1988 - 10 U 5242/86 (https://dejure.org/1988,6936)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.1988 - 10 U 5242/86 (https://dejure.org/1988,6936)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 1988 - 10 U 5242/86 (https://dejure.org/1988,6936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 394
  • VersR 1989, 1059
  • VRS 77, 261
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 09.09.2013 - 3 Ws 134/13

    Sorgfaltspflichten eines LKW-Führers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen

    Zu den Sorgfaltspflichten eines Lkw-Fahrers beim Rechtsabbiegen in Kreuzungsbereichen mit Fußgänger- und Radfahrerfurten (Anschluss an OLG München, NZV 1989, 394).

    Hierbei handelt es sich um einen uneingeschränkten Vorrang (OLG München, NZV 1989, 394).

  • OLG München, 06.02.2009 - 10 U 4845/08

    Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall: Abgrenzung von Straße und

    Der klägerische Fahrer hätte sich nur zentimeterweise, also noch deutlich unter Schrittgeschwindigkeit (von 5 km/h) mit permanenter Bremsbereitschaft hineintasten dürfen (vgl. auch Senat, NZV 1989, 394).
  • LG Krefeld, 15.11.2018 - 3 O 373/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen rechtsabbiegenden Lkw und überholenden

    Hierbei handelt es sich um einen uneingeschränkten Vorrang (OLG München, 5. August 1988, 10 U 5242/86, NZV 1989, 394).

    Damit kann vermieden werden, dass ein Radfahrer vom Rechtsabbieger überrollt wird (OLG München VRS 77, 261).

  • OLG Bremen, 12.03.1991 - 3 U 126/90

    Pflicht zum Durchlassen von Radfahrern beim Abbiegen; Pflicht zur Rücksichtnahme

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  • OLG Düsseldorf, 23.07.2019 - 1 U 170/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Insbesondere befreit das Setzen des Blinkers einen Lkw-Fahrer nicht davon, sich sorgfältig zu vergewissern, dass während seines Stehens während der Rotlichtphase kein bevorrechtigter Radfahrer zu ihm aufschließt und an seinem Lkw entlang fährt (vgl. OLG München, Urteil vom 05.08.1988, 10 U 5242/86).
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