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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.05.1993 - 4 U 1329/92   

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https://dejure.org/1993,2946
OLG Nürnberg, 26.05.1993 - 4 U 1329/92 (https://dejure.org/1993,2946)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 U 1329/92 (https://dejure.org/1993,2946)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 U 1329/92 (https://dejure.org/1993,2946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 844; BGB § 847; StVG § 7
    Betriebsgefahr eines liegengebliebenen Panzers auf einer Bundesautobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 844 § 847; StVG § 7
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden LKW auf einen nachts auf der Autobahn liegen gebliebenen Panzer; Schmerzensgeld bei sofortigem Eintritt des Todes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Panzer auf Autobahn; Sicherungsmaßnahmen; Auffahren eines Lkw; Abwägung der Betriebsgefahren; Schmerzensgeldanspruch; Tod des Kraftfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1083
  • VRS 87, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1983 - VI ZR 253/81

    Zustimmungsbedürftigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.05.1993 - 4 U 1329/92
    Die polizeilichen Aussagen der amerikanischen Zeugen konnten im Wege des Urkundsbeweises auch verwertet werden, da die beweisführende Beklagte auch auf die Ladung vor das Prozeßgericht verzichtet hat, während die Kläger selbst die unmittelbare Vernehmung dieser Zeugen nicht beantragt haben (BGH VersR 83, 667; BGH VersR 71, 177).
  • BGH, 03.11.1970 - VI ZR 243/68

    Haftpflichtprozeß - Unfallzeuge - Verfahrensverstoß - Urkundenbeweis -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.05.1993 - 4 U 1329/92
    Die polizeilichen Aussagen der amerikanischen Zeugen konnten im Wege des Urkundsbeweises auch verwertet werden, da die beweisführende Beklagte auch auf die Ladung vor das Prozeßgericht verzichtet hat, während die Kläger selbst die unmittelbare Vernehmung dieser Zeugen nicht beantragt haben (BGH VersR 83, 667; BGH VersR 71, 177).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - U 5/99

    Kein Schmerzensgeld bei alsbald eintretendem Unfalltod

    Ein Schmerzensgeldanspruch ist daher im vorliegenden Falle - ebenso wie in vergleichbaren Fällen (KG a.a.O.; LG Nürnberg r + s 1994, 418; OLG Nürnberg VersR 1994, 1083) - nicht entstanden.
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Das kann - ebenso wie in den Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt - selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zu Folge haben und der alsbaldige Tod nach den konkreten Umständen des Falles - insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs (Hervorhebung durch Unterstreichung jeweils durch den Senat) - derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O., Rn 19, dort verneint bei Tod nach einer Stunde Bewusstlosigkeit nach einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall; vgl. zu ähnlichen Fällen auch OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2000, 1 U 1645/97, juris, dort Rn 26-31 mwN: Tod durch Ertrinken; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008, I-1 U 79/06, juris, dort Rn 58 ff. mwN: Tod durch Verkehrsunfalls nach ca. 2 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1996, 1 U 52/95, juris, Rn 8 ff. und OLG Köln, Urteil vom 22.08.2008, I-1 U 59/07, Rn 30 ff., jeweils: Tod durch Verkehrsunfall nach 3 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Schleswig, Urteil vom 14.05.1998, 7 U 87/96, dort Rn 4 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen: Tod durch Verkehrsunfall nach 7 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1993, 4 U 1329/92, juris, Rn 44: Tod eines LKW-Fahrers durch Auffahren auf einen auf der Autobahn querstehenden Panzer; vgl. auch: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 12. Auflage 2016, Rn 282-288 ff. mwN nebst Differenzierungen/Fallgruppen; IMM-DAT-Slizyk, 14. Auflage 2018, Rn 281 ff., insbes.
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