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OLG Hamm, 20.04.1999 - 2 Ss OWi 381/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Verwerfung des Einspruchs, genügende Entschuldigung i.S. von § 74 Abs. 2 OWiG, Mitteilung in der Ladung, wonach der Betroffene zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht verpflichtet ist, Ausbleiben des Betroffenen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Geldbuße und eines Fahrverbotes wegen einer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 74 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG Schwerte, 07.01.1999 - 4 OWi 209/98
- OLG Hamm, 20.04.1999 - 2 Ss OWi 381/99
Papierfundstellen
- NZV 1999, 307
- VRS 97, 190
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12
Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Ausbleibens in der …
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem (wenn auch unrichtigen) Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006, 4 Ss OWi 44/06; OLG Hamm, NZV 1999, 307;… Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rdnr. 32).