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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.11.1975 - VerfGH 64/74   

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https://dejure.org/1975,4393
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.11.1975 - VerfGH 64/74 (https://dejure.org/1975,4393)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.1975 - VerfGH 64/74 (https://dejure.org/1975,4393)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 1975 - VerfGH 64/74 (https://dejure.org/1975,4393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der Kreisfreiheit; Erhebung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde; Verlust der Zuständigkeit für Verwaltungsaufgaben, die einer kreisangehörigen Stadt durch Gesetz zugewiesen worden sind; Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltung; Ziele der kommunalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1197
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.11.1975 - VerfGH 64/74
    Die eingekreiste Stadt hat ihren staatsunmittelbaren Status verloren und ist Mitglied einer Gemeinschaft geworden, deren einzelne Glieder nach Zweckbestimmung und Funktion aufs engste miteinander verflochten sind (vgl. BVerfGE 23, 368 [BVerfG 21.05.1968 - 2 BvL 2/61] ).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 22/10

    Einkreisung kreisfreier Städte in Mecklenburg-Vorpommern zulässig

    Auch dann, wenn das Institut der "kreisfreien Stadt" als solches institutionellen Bestandsschutz nicht genießt, muss eine Verfassungsbeschwerde zum Schutz des Status der Kreisfreiheit einer Stadt und damit zur Klärung des Kernbereichs der Selbstverwaltung solange zulässig sein, wie dieses Institut selbst nicht beseitigt ist (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 07.11.1975 - VerfGH 64/74 - OVGE MüLü 30, 312, 313; im Ergebnis ebenfalls Koch, a.a.O., S. 168), auch wenn die Stadt im Unterschied zu betroffenen Landkreisen, die im Rahmen der Kreisgebietsreform gänzlich untergehen, ihren Status als Gemeinde (§ 7 Abs. 1 KV M-V) beibehält.

    Der Kreisfreiheit kommt aber ein begrenzter Bestandsschutz zu, vergleichbar dem verfassungsrechtlich grundsätzlich ebenfalls nicht gewährleisteten Schutz des Bestandes der einzelnen Gemeinde (VerfGH NW, Urt. v. 07.01.1975 - VerfGH 64/74 -, OVGE MüLü 30, 312, 313), weil die Einkreisung die bisher kreisfreie Stadt in einem Maße berührt, dass sie mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (SächsVerfGH, Beschl. v. 22.04.2008 - Vf. 19-VIII-08 -, BeckRS 2008, 35585).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 23/10

    Begrenzter Bestandsschutz für die Kreisfreiheit; Schutz der kommunalen

    Auch dann, wenn das Institut der "kreisfreien Stadt" als solches institutionellen Bestandsschutz nicht genießt, muss eine Verfassungsbeschwerde zum Schutz des Status der Kreisfreiheit einer Stadt und damit zur Klärung des Kernbereichs der Selbstverwaltung solange zulässig sein, wie dieses Institut selbst nicht beseitigt ist (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 07.11.1975 - VerfGH 64/74 - OVGE MüLü 30, 312, 313; im Ergebnis ebenfalls Koch, a.a.O., S. 168), auch wenn die Stadt im Unterschied zu betroffenen Landkreisen, die im Rahmen der Kreisgebietsreform gänzlich untergehen, ihren Status als Gemeinde (§ 7 Abs. 1 KV M-V) beibehält.

    Der Kreisfreiheit kommt aber ein begrenzter Bestandsschutz zu, vergleichbar dem verfassungsrechtlich grundsätzlich ebenfalls nicht gewährleisteten Schutz des Bestandes der einzelnen Gemeinde (VerfGH NW, Urt. v. 07.01.1975 - VerfGH 64/74 -, OVGE MüLü 30, 312, 313), weil die Einkreisung die bisher kreisfreie Stadt in einem Maße berührt, dass sie mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (SächsVerfGH, Beschl. v. 22.04.2008 - Vf. 19-VIII-08 -, BeckRS 2008, 35585).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.09.1976 - VerfGH 42/75

    Eingriff einer Neugliederungsmaßnahme in den verfassungsgerichtlich geschützten

    Der VGH hat schon früher den Einwand von Gemeinden, die kommunale Neugliederungsmaßnahme führe zu Nachteilen auf der Kreisebene, nicht als unzulässig angesehen (vgl. z.B. Urteile vom 6.12.1975 - VerfGH 59/74 [Porz], amtl. Umdr. S. 29, und 7.11.1975 - VerfGH 64/74 - [Neuss], amtl. Umdr. S. 19 f).
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