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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00   

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https://dejure.org/2000,486
OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,486)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,486)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung einer Ausschreibung aufhebbar? (IBR 2000, 251)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 12 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 24
  • NVwZ-RR 2001, 25
  • NZBau 2000, 306
  • BauR 2000, 1638 (Ls.)
  • BauR 2001, 1135
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Das Rechtsverhältnis, das zwischen dem ausschreibenden (potentiellen) öffentlichen Auftraggeber einerseits und dem jeweils interessierten Bieter andererseits spätestens aufgrund der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch den Bieter entsteht, ist ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis (vgl. BGH NJW 1998, 3636, m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).

    Ein so begründeter Anspruch ist im allgemeinen auf den Ersatz der durch die Beteiligung an der Ausschreibung entstandenen Aufwendungen (des sog. negativen Interesses) beschränkt und kann nur in besonderen - seltenen - Fällen auch den Ersatz des sog. positiven Interesses, insbesondere des durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinns erfassen, ist aber immer auf Ersatz in Geld gerichtet (vgl. BGH NJW 1998, 3636 f ., m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).

    Die Ausschreibung selbst ist kein Rechtsgrund für einen derartigen Anspruch (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643; jeweils m.w.N.) und kann es gemäß ihrer oben dargestellten Rechtsnatur nicht sein.

    Diese Vorschriften decken vielmehr nach dem systematischen Zusammenhang in dem sie stehen, und nach ihrer Entstehungsgeschichte nur den Bedarf an Regeln, in welchen Fällen sich der Ausschreibende von einem bereits eingeleiteten Vergabeverfahren lösen kann, ohne sich gegenüber den interessierten Bietern schadensersatzpflichtig zu machen (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).

    Folglich bedeuten die Vorschriften (wie § 26 VOL/A) nur, dass der (potentielle) öffentliche Auftraggeber bei einer ihm rechtlich durchaus möglichen Aufhebung der Ausschreibung aus anderen, den Vorschriften nicht entsprechenden Gründen verpflichtet sein kann, den interessierten Bietern Schadensersatz zu leisten (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643 und 3644).

    (NJW 1998, 3636, 3639, re. Sp., 3. Abs.; 1998, 3640, 3643, re. Sp., 3. Abs.) kann nicht entnommen werden, dass der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags nur dann verneint, wenn die öffentliche Hand von dem Auftrag (dort: von dem Bauvorhaben) aus sachlichen, willkürfreien Erwägungen Abstand nehmen will.

    .." könne "nur Ersatzansprüche zugunsten der Teilnehmer an der Ausschreibung auslösen" (BGH NJW 1998, 3636, 3640; 1998, 3640, 3644).

    Den insoweit enttäuschten, schutzwürdigen Erwartungen des Bieters wird durch die Zubilligung von Schadensersatz genügt (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3644).

    Aus alledem muss gefolgert werden, dass die Dienstleistungsrichtlinie Regelungen des nationalen Rechts eines Mitgliedstaates (sei es des Haushaltsrechts, sei es des Zivilrechts, wie die Regelungen des deutschen Rechts), wonach (potentielle) öffentliche Auftraggeber auch nach stattgefundener Ausschreibung autonom darüber entscheiden können, ob sie ein Vergabeverfahren aufrechterhalten oder aufheben, und die interessierten Bieter vom öffentlichen Auftraggeber unabhängig von der "Qualität" seiner Gründe für die Aufhebung die Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsschluss nicht beanspruchen können, unberührt lässt (so auch der BGH für die EG-Baukoordinierungsrichtlinie, NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Das Rechtsverhältnis, das zwischen dem ausschreibenden (potentiellen) öffentlichen Auftraggeber einerseits und dem jeweils interessierten Bieter andererseits spätestens aufgrund der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch den Bieter entsteht, ist ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis (vgl. BGH NJW 1998, 3636, m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).

    Ein so begründeter Anspruch ist im allgemeinen auf den Ersatz der durch die Beteiligung an der Ausschreibung entstandenen Aufwendungen (des sog. negativen Interesses) beschränkt und kann nur in besonderen - seltenen - Fällen auch den Ersatz des sog. positiven Interesses, insbesondere des durch Nichterteilung des Auftrags entgangenen Gewinns erfassen, ist aber immer auf Ersatz in Geld gerichtet (vgl. BGH NJW 1998, 3636 f ., m.w.N.; 1998, 3640 f., m.w.N.).

    Die Ausschreibung selbst ist kein Rechtsgrund für einen derartigen Anspruch (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643; jeweils m.w.N.) und kann es gemäß ihrer oben dargestellten Rechtsnatur nicht sein.

    Diese Vorschriften decken vielmehr nach dem systematischen Zusammenhang in dem sie stehen, und nach ihrer Entstehungsgeschichte nur den Bedarf an Regeln, in welchen Fällen sich der Ausschreibende von einem bereits eingeleiteten Vergabeverfahren lösen kann, ohne sich gegenüber den interessierten Bietern schadensersatzpflichtig zu machen (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).

    Folglich bedeuten die Vorschriften (wie § 26 VOL/A) nur, dass der (potentielle) öffentliche Auftraggeber bei einer ihm rechtlich durchaus möglichen Aufhebung der Ausschreibung aus anderen, den Vorschriften nicht entsprechenden Gründen verpflichtet sein kann, den interessierten Bietern Schadensersatz zu leisten (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643 und 3644).

    (NJW 1998, 3636, 3639, re. Sp., 3. Abs.; 1998, 3640, 3643, re. Sp., 3. Abs.) kann nicht entnommen werden, dass der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags nur dann verneint, wenn die öffentliche Hand von dem Auftrag (dort: von dem Bauvorhaben) aus sachlichen, willkürfreien Erwägungen Abstand nehmen will.

    .." könne "nur Ersatzansprüche zugunsten der Teilnehmer an der Ausschreibung auslösen" (BGH NJW 1998, 3636, 3640; 1998, 3640, 3644).

    Den insoweit enttäuschten, schutzwürdigen Erwartungen des Bieters wird durch die Zubilligung von Schadensersatz genügt (vgl. BGH NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3644).

    Aus alledem muss gefolgert werden, dass die Dienstleistungsrichtlinie Regelungen des nationalen Rechts eines Mitgliedstaates (sei es des Haushaltsrechts, sei es des Zivilrechts, wie die Regelungen des deutschen Rechts), wonach (potentielle) öffentliche Auftraggeber auch nach stattgefundener Ausschreibung autonom darüber entscheiden können, ob sie ein Vergabeverfahren aufrechterhalten oder aufheben, und die interessierten Bieter vom öffentlichen Auftraggeber unabhängig von der "Qualität" seiner Gründe für die Aufhebung die Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zum Vertragsschluss nicht beanspruchen können, unberührt lässt (so auch der BGH für die EG-Baukoordinierungsrichtlinie, NJW 1998, 3636, 3639; 1998, 3640, 3643).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Dass ein solcher Geschehensablauf zur Unzulässigkeit des (gesamten) Nachprüfungsantrags führt, hat der Senat schon in seinem Beschluss vom 13.04.1999 (Verg 1/99; veröffentlicht in BauR 1999, 751 ff. = BB 1999, 1078 ff. = NJW 2000, 145 ff. = NZBau 2000, 45 ff. = WuW/E Verg 223 ff.) für den (dort allerdings tatsächlich nicht gegebenen) Fall eines vor Antragseingang wirksam erteilten Zuschlags ausgeführt.
  • VK Bund, 29.04.1999 - VK 1-07/99

    Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen für die Prägung von 1- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    An der zeitlichen Abgrenzung, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags zwingend voraussetzt, dass bei seiner Einreichung Primärrechtsschutz gerichtet auf eine vergaberegelgemäße Zuschlagserteilung in einem noch laufenden Vergabeverfahren im Ansatz noch möglich sein muss, hält der Senat trotz der gegen seinen Beschluss vom 13.04.1999 (s.o.) erhobenen Kritik (u.a.: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 29.04.1999 - VK 1-7/99 - "Euro-Münzplättchen 11", NZBau 2000, 53, 55 = WuW/E Verg 218, 219 f.; Kulartz, BauR 1999, 724, 725 ff.) fest.
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Diese Rechte, zu deren Durchsetzung oder Verteidigung man sich auf Art. 19 Abs. 4 GG berufen kann, werden durch den Verfassungsartikel nicht selbst begründet, er setzt sie vielmehr voraus (BVerfGE 51, 176, 185; 61, 82, 110).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Diese Rechte, zu deren Durchsetzung oder Verteidigung man sich auf Art. 19 Abs. 4 GG berufen kann, werden durch den Verfassungsartikel nicht selbst begründet, er setzt sie vielmehr voraus (BVerfGE 51, 176, 185; 61, 82, 110).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Diese Richtlinienbestimmung legt gemäß ihrer Auslegung durch den EuGH in seinem Urteil "A" (vom 28.10.1999 Rechtssache C-81/98, veröffentlicht u.a. in NZBau 2000, Erwägungsgrund 31) gerade nicht fest, welche vergaberechtlichen Entscheidungen als rechtswidrig beurteilt werden müssen und welche rechtswidrigen Entscheidungen auf Antrag aufgehoben werden können.
  • VK Bund, 26.01.2000 - VK 1-31/99

    Beschaffung von ballistischen Unterziehschutzwesten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Der gegenteiligen Ansicht der Vergabekammer in dem hier angefochtenen Beschluss sowie der 1. Vergabekammer des Bundes in ihrem Beschluss vom 26.01.2000 (VK 1-31/99, S. 9), auf den die Antragstellerin sich beruft, vermag der Senat nicht beizupflichten.
  • VK Köln, 18.01.2000 - VK-9/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung K vom 18. Januar 2000 (VK-9/99) zu Ziffer 1 bis 3 in vollem Umfang und zu Ziffer 4 insoweit aufgehoben, als die Vergabekammer zum Nachteil der Antragsgegnerin entschieden hat.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    Eine Scheinaufhebung liegt vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, den Auftrag zuschieben will (OLG München, Beschluss vom 12.07.2005, Verg 8/05 - nach [...] Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/2000 - nach [...]; Portz in Kulartz/Marx/ Portz/Prieß, a.a.O., § 17 VOB/A Rn. 7).
  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12

    Entschädigungspflicht des Aufraggebers für die Kosten der Teilnahme eines Bieters

    Die Gegenauffassung (Beck´scher Vergaberechtskommentar-Motzke, 2. Aufl. 2013, § 107 GWB Rn. 75 f. und § 124 GWB Rn. 11; OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2014, Az: 2 U 74/14 zitiert bei juris; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 306 (310)) verneint hingegen einen materiellen Anspruchsverlust.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 5/02

    Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrages bei manipulierter Vertragsdauer für

    Hierdurch hat das Vergabeverfahren, so wie es Gegenstand des ursprünglichen Nachprüfungsantrags des Antragstellers war, sein Ende gefunden (vgl. Senat, NZBau 2000, 306, 309).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,170
BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortführung des Vergabeverfahrens als Bedingung für eine Entscheidung der Vergabekammer; Willensbildung des Stadtrats zur Erteilung des Zuschlags als Annahme des Bietergebots; Beurteilung eines Angebots nach dem Gesamtangebot; Ausschluss eines unangemessen niedrigen ...

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

  • ibr-online

    Bestimmtes Fabrikat im Leistungsverzeichnis: Dennoch Gleichwertigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Der Vergabevermerk dient auch dem Rechtsschutz der Bieter! (IBR 2000, 583)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Unangemessen niedriger Preis": Nur der Gesamtangebotspreis löst die Prüfungspflicht des Auftraggebers aus! (IBR 2001, 40)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leitfabrikat und Gleichwertigkeit (IBR 2001, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 65
  • ZfBR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Nur wenn er den Zuschlag ablehnt und aufgrund des verspäteten Zuschlags auch mit keinem anderen Bieter ein Vertrag zustande kommt, ist das Vergabeverfahren durch Aufhebung aus schwerwiegendem Grund (§ 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A ) zu beenden (BayObLGZ 1999, 127/136).

    Hiervon ausgehend ist die Überprüfung auf diejenigen (behaupteten) Rechtsverletzungen beschränkt, hinsichtlich derer die Entscheidung der Vergabekammer mit der Beschwerde angefochten wurde (vgl. § 117 Abs. 2 Nr. 1 GWB ; BayObLGZ 1999, 127/134 f.).

    Nach allen für eine entsprechende Anwendung in Betracht kommenden Rechtsvorschriften (§§ 78, 128 Abs. 3 und 3 GWB , § 92 ZPO , § 155 VwGO , vgl. BayObLGZ 1999, 127/144; Reidt/Stickler/Glahs § 123 GWB Rn. 18 und 19) entspricht es daher der Billigkeit, die Kosten im Verhältnis 3: 1 zwischen der Beigeladenen und der Antragstellerin zu teilen.

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Abgesehen davon, dass allenfalls Einheitspreise des Titels 6 unangemessen niedrig sind, nicht aber der Preis des Gesamtangebots, kann unter diesem Gesichtspunkt ein Angebot nicht übergangen werden ohne vorheriges Aufklärungsverfahren (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ; Art. 30 Abs. 4 BKR; EuGH Urteil vom 10.2.1982 Slg. 1982, 417/428 Tz. 17; Urteil vom 22.6.1989 Slg. 1989, 1839/1868 Tz. 16).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen für die Bieter gegebenenfalls entsprechende Zwischenentscheidungen bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar und damit auch dokumentiert sein (Brandenburgisches OLG Beschluß vom 3.8.1999, ZVgR 1999, 207/217).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Im Vergabeüberprüfungsverfahren ist mangels anderer Erklärungen regelmäßig davon auszugehen, dass die Verfahrensbeteiligten diesen Weg beschreiten werden, wenn bis zum Ablauf der ursprünglichen Zuschlags- und Bindefrist eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens noch nicht vorliegt (OLG Thüringen Beschluß vom 22.12.1999 Az. 6 Verg 3/99 unter II. 2).
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Abgesehen davon, dass allenfalls Einheitspreise des Titels 6 unangemessen niedrig sind, nicht aber der Preis des Gesamtangebots, kann unter diesem Gesichtspunkt ein Angebot nicht übergangen werden ohne vorheriges Aufklärungsverfahren (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ; Art. 30 Abs. 4 BKR; EuGH Urteil vom 10.2.1982 Slg. 1982, 417/428 Tz. 17; Urteil vom 22.6.1989 Slg. 1989, 1839/1868 Tz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. Senat, Beschl. vom 13.9.2001 - Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03 Umdruck Seite 6; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.; für die Dokumentation einer Entscheidung über die Bildung von Losen gem. § 5 Nr. 1 VOL/A s. a. Senat VergR 2004, 511).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 36/07

    Zuverlässigkeitsnachweis des Bieters im Vergabeverfahren durch Bescheinigung des

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Bestimmungen in § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A bieterschützenden Charakter aufweisen (grundsätzlich verneinend: BayObLG, Beschl. v. 12.9.2000 - Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 69; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2000 - Verg 28/00, VergabeR 2001, 128 f., Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 627 f.; bejahend: OLG Celle Beschl. v. 18.12.2003 - Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, 405 f.; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.12.99 - 6 Verg 3/99, NZBau 2000, 349, 352; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.10.2003- 1 Verg 2/03, NZBau 2004, 117, 118; offen lassend: BayObLG, Beschl. v. 3.7.2001 - Verg 13/02, NZBau 2003, 105, 107; BayObLG, Beschl. v. 2.8.2004 - Verg 16/04, VergabeR 2004, 743, 745).

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.09.2001 - VII Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 13.9.2001 - Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03 Umdruck Seite 6; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.; Portz in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., § 30 Rn. 8; Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen, 1. Aufl., § 30 Rn. 12; Schäfer in Beck"scher VOB-Kommentar, § 30 Rn. 1; Rusam in Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 30 Rn. 1 a.E.).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

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   OLG Koblenz, 06.11.2000 - Verg 4/00   

Zitiervorschläge
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OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,10583)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,10583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2000 - Verg 4/00
    Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-324/98 T. Verlagsges.

    Nach herrschender Ansicht werden solche Konzessionen von der Dienstleistungsrichtlinie 92/50 EWG des Rates vom 18. Juni 1992 (ABl. Nr. L 209 vom 24. Juli 1992, geändert durch die Richtlinie 97/52 EG a.a.0.) nicht erfasst (Kommission der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. C 21/53 - 54 vom 22. Januar 1998; Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen im Bereich Konzessionen im Gemeinschaftsrecht, ABl. 2000 Nr. C 121/2 vom 29. April 2000; GA Fennelly Schlussanträge vom 18. Mai 2000 Rs C-324/98 Rdnr. 21 bis 23; Ullrich a.a.0.

  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2000 - Verg 4/00
    Auch öffentlich-rechtliche Verträge, die die in § 99 GWB bestimmten Merkmale erfüllen, werden daher von den Vergaberechtsvorschriften erfasst (Boesen a.a.0. § 99 Rdnr. 23 bis 24; Reidt/Stickler-Glahs a.a.0. Vorbem. zu §§ 97 bis 101 Rdnr. 7; Ullrich a.a.0. S. 87; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 24. November 1999 - Verg. 7/99 -).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2000 - Verg 7/00

    Dienstleistungskonzessionen und Verlagsverträge als Beschaffungsverträge)

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2000 - Verg 4/00
    Begründet wird der Ausschluss der Dienstleistungskonzession aus dem Europäischen Vergaberecht mit Art. 1 Buchst. d der Baurichtlinie 93/37 EWG i.V.m. der Entstehungsgeschichte der Dienstleistungsrichtlinie und der Sektorenrichtlinie 93/38 EWG des Rates vom 14. Juni 1993 (ABl. Nr. L 199 vom 9. August 1993, geändert durch die Richtlinie 98/4 EG, ABl. Nr. L 101 vom 1. April 1998; zur Begründung im Einzelnen GA Fennelly a.a.0. Rdnr. 21 bis 23; Ullrich a.a.0. S. 88; zusammenfassend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2000 - Verg. 7/00 - S. 11 bis 12).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-327/11

    United States Polo Association / HABM

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2000 - Verg 4/00
    In dieser Sache hat der Gerichtshof über ein Vorabentscheidungsersuchen des Österreichischen Bundesvergabeamts zu entscheiden, mit dem dem Gerichtshof folgende Fragen vorgelegt worden sind (ABl. Nr. C 327/11 vom 24. Oktober 1998):.
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    VII- Verg 78/03 - OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 07.09.2004, - 11 Verg 11/04 - OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2000, NZBau 2001, S. 283.284; EuGH, Urteil vom 12.07.2001, Rs. C-399/98; EuGH, Urteil vom 26.04.1994, Rs. C-272/91).

    Für den Fall eines Nutzungsrechtes wird regelmäßig ein entgeltlicher Vertrag angenommen (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2001, 1 Verg 10/01, NZBau 2002, S. 235 ff. ; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2002, NZBau 2001, S. 283, 284).

  • VK Hessen, 28.05.2003 - 69d-VK-17/03

    Nachprüfungsverfahren: vorrangige Prüfung der Anwendbarkeit des GWB

    Die von der AG gewählte Ausschreibung beruhe möglicherweise auf einer unzulässigen Bezugnahme auf die ,,Tele-Austria-Entscheidung" des EuGH und die Urteile des OLG Koblenz (vom 06.11.2000 ­ Verg 4/00) und OLG München (vom 11.12.2001 ­ Verg 15/01), denen jedoch anders gelagerte Sachverhalte zugrunde lägen.

    Ein solches Verständnis der Dienstleistungskonzession liege auch dem Beschluß des OLG Koblenz vom 06.11.2000 ­ Verg 4/00 ­ zugrunde.

    a) Nach derzeitiger und weitestgehend übereinstimmender Rechtsprechung und Literaturmeinung, die auf die Rechtsprechung des EuGH Bezug nimmt, unterfällt die Dienstleistungskonzession nicht dem Vergaberecht (z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2001 - Verg 3/01 ­ in VergabeR 1/2002, S.45 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.11.2000 ­ Verg 4/00 ­ in NZBau 5/2001, S.283 ff.; OLG Naumburg, Beschl. v. 04.12.2001 ­ 1 Verg 10/01 in VergabeR 3/2002, S.309 ff.; Gröning: ,,Der Begriff der Dienstleistungskonzession, Rechtsschutz und Rechtsweg" in VergabeR 1/2002, S.24 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03

    Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

    Im Übrigen hat das Oberlandesgericht Koblenz - Vergabesenat - im Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 4/00 - (NZBau 2001, 283) erkannt, dass ein Stadtmöblierungsvertrag, wonach der Auftragnehmer verpflichtet sein soll, bestimmte in seinem Eigentum verbleibende Werbe- und Mobiliareinrichtungen im Stadtgebiet auf eigene Kosten zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und zu warten und (soweit es das Stadtmobiliar betrifft) zwecks öffentlicher Benutzung bereit zu stellen, während als Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers das Recht auf Außenwerbung an den zu erstellenden Einrichtungen vorgesehen ist, eine Dienstleistungskonzession darstellen und als solche vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und damit aus dem Anwendungsbereich der §§ 97 bis 129 GWB ausgeschlossen sein kann.
  • VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10

    Stadt Mainz - Stopp für neue "Stadtmöblierung"

    Diese Konstellation entspricht der Definition in Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. zur Einordnung eines Stadtmöblierungs-vertrags auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2000, Verg 4/00 - juris, sowie EuGH, Urteil vom 13. April 2010, Rs.C-91/08 - Wall AG -, juris).
  • VK Niedersachsen, 26.07.2005 - VgK-31/05

    Nachprüfverfahren über die Vergabe von Maßnahmen zum Umbau und zur Erweiterung

    Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Tagen erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, Az.: 1. Verg 4/00; Bechtold, GWB, § 107, Rdnr. 2).
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