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   OLG Köln, 21.10.1970 - 2 U 46/70   

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https://dejure.org/1970,7509
OLG Köln, 21.10.1970 - 2 U 46/70 (https://dejure.org/1970,7509)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1970 - 2 U 46/70 (https://dejure.org/1970,7509)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - 2 U 46/70 (https://dejure.org/1970,7509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 613
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 209/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versicherungsschutz in der

    Wird in dieser Weise zwischen dem Geltendmachen von Haftpflichtansprüchen im allgemeinen und Sonderfällen wie der gerichtlichen Geltendmachung unterschieden, bedurfte es neben der gerichtlichen Geltendmachung einer besonderen Erwähnung der Streitverkündung, durch die der Anspruch, den der Streitverkünder gegen den Streitverkündeten zu haben glaubt, nicht gerichtlich geltend gemacht wird (so zu § 12 Abs. 3 VVG RG bei Gruchot, Bd. 56 (1912) S. 378, 379; OLG Köln VersR 1971, 613; Römer, Versicherungsvertragsgesetz 2. Aufl. § 12 Rdn. 73).
  • OLG Celle, 18.12.2003 - 8 U 39/03

    Ansprüche wegen des Diebstahls an einer Sache gegen eine Versicherung;

    Dies wird von § 12 Abs. 3 VVG, der keine vollständige Rechtsbehelfsbelehrung vorsieht, nicht gefordert (BGH VersR 1978, 313; OLG Köln VersR 1971, 613; Prölss/ Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 Rdnr. 37).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 210/02

    Verjährung von Ansprüchen gegen den Haftpflichtversicherer; Begriff des Erhebens

    Wird in dieser Weise zwischen dem Geltendmachen von Haftpflichtansprüchen im allgemeinen und Sonderfällen wie der gerichtlichen Geltendmachung unterschieden, bedurfte es neben der gerichtlichen Geltendmachung einer besonderen Erwähnung der Streitverkündung, durch die der Anspruch, den der Streitverkünder gegen den Streitverkündeten zu haben glaubt, nicht gerichtlich geltend gemacht wird (so zu § 12 Abs. 3 VVG RG bei Gruchot, Bd. 56 (1912) S. 378, 379; OLG Köln VersR 1971, 613; Römer, Versicherungsvertragsgesetz 2. Aufl. § 12 Rdn. 73).
  • OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99

    Wahrung der Ausschlußfrist durch Streitverkündung im Haftpflichtprozeß

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß eine vom Versicherungsnehmer dem Versicherer im Haftpflichtprozeß erklärte Streitverkündung - die hier mit Schriftsatz vom 4.12.1997 erfolgt ist - nicht als gerichtliche Geltendmachung des Versicherungsanspruchs gewertet werden kann (Senat r + s 1989, 345; OLG Köln VersR 1971, 613; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 VVG Rdn. 65 m.w.N.; Möller in Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 12 VVG Anm. 42; Römer in Römer/Langheld, VVG, § 12 VVG Rdn. 73, Gruber in Berliner Kommentar zum VVG, § 12 VVG Rdn. 107; Späte, Haftpflichtversicherung, § 10 AHB Rdn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.1995 - 5 U 36/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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