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   OLG Hamm, 16.05.1975 - 20 U 363/74   

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https://dejure.org/1975,5455
OLG Hamm, 16.05.1975 - 20 U 363/74 (https://dejure.org/1975,5455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.1975 - 20 U 363/74 (https://dejure.org/1975,5455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 1975 - 20 U 363/74 (https://dejure.org/1975,5455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 536
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Er trägt gegebenenfalls das Risiko der Nichtzahlung, soweit die Gründe dafür in den Bereich der übernommenen Verantwortung fallen (so zutreffend OLG Hamm VersR 1976, 536).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 20/08

    Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei unterbliebener

    Die Einziehung der Forderung oblag deshalb der Klägerin (h. M.: BGH vom 19. Oktober 1977, BGHZ 69, 361 [368]; OLG München, VersR 87, 554; OLG Hamm VersR 76, 536; BGH NJW 84, 871 [872]; andere Ansicht: OLG Düsseldorf, ZIP 88, 1452: eine Verpflichtung des Gläubigers zur Abbuchung bestehe nicht, es handele sich lediglich um eine Ermächtigung zur Abbuchung).

    Der BGH verneint in einer Entscheidung aus dem Jahr 1977 zu § 39 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn das Lastschriftverfahren vereinbart wurde und die Prämien bei Fälligkeit hätten abgebucht werden können (BGHZ 69, 361(368); ebenso BGH NJW 1984, 871 (872); OLG Hamm VersR 1976, 536).

  • OLG Hamm, 19.10.1983 - 20 U 1/83

    Beginn des Schutzes aus einem Lebensversicherungsvertrag; Unfalltod des

    Dabei wäre nach allgemeiner Meinung (BGH NJW 76, 215; OLG Kamm Versicherungsrecht 76, 536; 79, 413; Prölss-Martin § 35 Anm. 6 B c), die im übrigen auch die Beklagte vertritt, allein darauf abzustellen, ob der Versicherungsnehmer das seinerseits Erforderliche getan hat, damit zum Fälligkeitstermin der geschuldete Betrag von seinen: Konto abgebucht werden konnte.
  • BSG, 26.01.1982 - 2 RU 45/81
    Auffall des Versicherten gegen seinen Körper dadurch wirkt ein Teil der Außenwelt auf den Körper des Versicherten ein (vgl OLG Hamm VersR 1976, 536; Gitter, Schadensausgleich im Arbeitsunfallrecht, S 90; von Heinz, Entsprechungen und Abwandlungen des privaten Unfallur" Heftpflichtversicherungsrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung nach der EVO, S 490, 192; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 2. Aufl, zum Umknicken des Fußes S 523, 528 ff).
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