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   OLG München, 27.03.1981 - 19 U 2921/80   

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https://dejure.org/1981,2849
OLG München, 27.03.1981 - 19 U 2921/80 (https://dejure.org/1981,2849)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.1981 - 19 U 2921/80 (https://dejure.org/1981,2849)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 1981 - 19 U 2921/80 (https://dejure.org/1981,2849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit; Leistungsfreiheit des Versicherers; Verletzung der Aufklärungspflicht ; Aufklärungspfichtverletzung; Autodiebstahl; Fahrzeugdiebstahl; Diebstahl; Schadensmeldung; Falschangaben in Schadensmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 1170
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 10.03.1983 - 2 U 128/82

    Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine Vollkaskoversicherung ;

    Zudem ist gemäß § 6 Abs. 3 VVG i.V.m. § 7 Abs. 5 Nr. 4 AKB davon auszugehen, daß auch Hohn die Vorschäden vorsätzlich verschwiegen hat, weil nach diesen Bestimmungen den Versicherungsnehmer die Beweislast dafür trifft, daß die Verletzung der Auskunftsobliegenheit nicht vorsätzlich erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1968, 447; VersR 1970, 824, 827 und VersR 1976, 849, 850; OLG München, VersR 1981, 1170; Prölss/Martin, VVG 22. Aufl. AKB § 7 Anm. 7; Stiefel/Hofmann, AKB 11. Aufl. § 7 RN 251 und 256; Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. V Lieferung 2, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Fahrzeugversicherung, Anm. J 19; die abweichenden Urteile BGHZ 52, 86 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] und BGH VersR 1977, 733 ff, müssen im Hinblick auf die klare Beweislastregel des § 6 Abs. 3 VVG auf Sonderfälle beschränkt bleiben und betreffen jedenfalls nicht die Auskunftserteilungsobliegenheit in der Fahrzeugversicherung, wie das Urteil des gleichen Senats BGH VersR 1976, 849 f zeigt, vgl. auch Johannsen, a.a.O. und Stiefel/Hofmann, § 7 AKB RN 41).

    Diese Verletzungen der Aufklärungsobliegenheit des Klägers sind nicht rückwirkend dadurch entfallen, daß der Kläger später auf weitere Nachfrage der Beklagten schließlich Vorschäden eingeräumt hat (vgl. hierzu BGH, VersR. 1975, 752; OLG München, VersR 1981, 1170).

    Verneint der Versicherungsnehmer bei der Anmeldung eines Kasko-Schadens in der Schadensmeldung die Frage nach unreparierten und reparierten Vorschäden, so ist zumindest das vorsätzliche Verschweigen von Vorschäden generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernstlich zu gefährden, weil diesem damit ein wichtiger Punkt für die Feststellung der Höhe des Schadens vorenthalten wird und weil die Gefahr, daß dies zu betrügerischen Zwecken geschieht, im Bereich der Fahrzeugversicherung besonders groß ist (vgl. OLG München, VersR 1981, 1170; BGH, VersR 1975, S. 752 und 1976, S. 849 f).

    Mit diesen Hinweisen hat die Beklagte den nach der Rechtsprechung an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Folgen einfacher vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 317; OLG München, VersR 1981, 1170).

  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Ob bei anderer Fragestellung etwas anderes gelten kann (so möglicherweise der Fall, der der Entscheidung OLG München VersR 1981, 1170 zugrunde liegt), kann offenbleiben.
  • OLG Brandenburg, 20.02.2002 - 14 U 56/01

    Risikoausschluss bei Kfz-Vollkaskoversicherung auf Grund grober Fahrlässigkeit

    Zwar war nach dem eigenen Vorbringen des Klägers die Angabe in dem Zusatzfragebogen zur Laufrichtung des Hasen (Frage 2.) objektiv falsch, so dass eine Vermutung für vorsätzliches Handeln des Klägers spricht (OLG Hamm VersR 1994, 590; OLG München VersR 1981, 1170).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.02.1980 - 7 O 109/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,14277
LG Berlin, 19.02.1980 - 7 O 109/79 (https://dejure.org/1980,14277)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.02.1980 - 7 O 109/79 (https://dejure.org/1980,14277)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 1980 - 7 O 109/79 (https://dejure.org/1980,14277)
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Papierfundstellen

  • VersR 1981, 1170
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