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   BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 32/85   

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https://dejure.org/1986,2137
BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 32/85 (https://dejure.org/1986,2137)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1986 - IVa ZR 32/85 (https://dejure.org/1986,2137)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1986 - IVa ZR 32/85 (https://dejure.org/1986,2137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außendienstmitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft als Empfangsbote einer mündlichen Deckungszusage - Mitteilungspflichten des Außendienstmitarbeiters einer Versicherungsgesellschaft bei Verlegung der Betriebsstätte

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFB § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB f. Feuervers. § 4; BGB § 278; VVG § 43
    Pflicht des Außendienstmitarbeiters bei Kenntnis von der beabsichtigten Verlegung eines versicherten Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 473
  • MDR 1987, 391
  • VersR 1987, 147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.1986 - IVa ZR 140/84

    Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung bei Nichtbearbeitung des Antrags auf

    Auszug aus BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 32/85
    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß in der vom Kläger behaupteten Fehlinformation eine positive Verletzung des Versicherungsvertrages durch K. lag, für die die Beklagte gemäß § 278 BGB einzustehen hat(Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - IVa ZR 140/84 - VersR 1986, 329).
  • OLG Hamm, 22.09.1993 - 20 U 59/93

    Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus einer Feuerversicherung; Fehlen einer

    Um den Versicherungsschutz in den neuen Betriebsräumen zu erhalten, hätte es daher des Abschlusses eines neuen Versicherungsvertrages bedurft (vgl. dazu BGH in VersR 1987, 147; Senat vom 12.02.1982, 20 U 319/81, VersR 1982, 1066).

    Zur sachgemäßen Bearbeitung im Rahmen eines bestehenden Feuerversicherungsvertrages gehört es dabei insbesondere, daß der Versicherer den Versicherungsnehmer über das Erlöschen des Versicherungsschutzes gemäß § 4 Abs. 1 AFB aufklärt, wenn er - der Versicherer - Kenntnis von einer bevorstehenden oder bereits erfolgten Betriebsverlegung erlangt (BGH in VersR 1981, 469, 470; BGH in VersR 1987, 147, 148; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, G III Rz. 28, 29).

  • KG, 27.06.2008 - 6 U 195/07

    Versicherungsverhältnis: Schadensersatz bei Scheitern einer Tarifänderung wegen

    Werden vertragliche Nebenpflichten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder - bei einem bestehenden Vertragsverhältnis- im Rahmen angestrebter Vertragsänderungen verletzt und hat diese Pflichtverletzung zur Folge, dass der Vertrag bzw. die Vertragsänderung scheitert, so kann der Geschädigte im Wege des Schadenersatzes die angestrebte vertragliche Leistung verlangen, so als wenn die vertragliche Regelung zustande gekommen wäre (BGH VersR 1987, 147, juris-rz. 16; BGH VersR 1989, 948, juris-rz. 17 m.w.N. der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung; OLG Hamm Versr 1991, 914).
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 92/86

    Haftung eines Versicherungsunternehmens für fehlende Aufklärung durch ihren

    Das ergibt sich hier aus den besonderen Umständen des Falles (vgl. Senatsurteile vom 29.1. und 5.11.1986 - IVa ZR 140/84 und 32/85 - VersR 1986, 329 und 1987, 147).
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