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   OLG Köln, 28.09.1988 - 13 U 235/87   

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https://dejure.org/1988,4542
OLG Köln, 28.09.1988 - 13 U 235/87 (https://dejure.org/1988,4542)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.1988 - 13 U 235/87 (https://dejure.org/1988,4542)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 1988 - 13 U 235/87 (https://dejure.org/1988,4542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 163
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls

    Dies kann das Gericht aus eigener Sachkunde ohne Beiziehung eines Gutachters feststellen; im Übrigen ist dies auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (OLG Hamm NZV 2001, Seite 374 und VersR 2001, Seite 1127, 1128; OLG Saarbrücken ZfS 1998, Seite 118, 0LG Köln, VersR 1989, Seite 163).

    Vielmehr werden zwischenzeitlich offenbar häufig "unauffällige" Örtlichkeiten und Unfallzeiten gewählt, um keinen Verdacht zu erregen und die Polizei hinzu gezogen, um den Geschehen ein "offiziellen Anstrich" zu geben (OLG Köln VersR 1989, Seite 163; OLG Hamm VersR 2001 Seite 1127, 1129; Born a.a.O., Seite 262).

    Schließlich fällt auch auf, dass es innerhalb von wenigen Monaten (zwischen 06. Februar 1997 und 26. Juni 1997) zu drei Unfällen in der mittelbaren Nähe des damaligen Wohnorts des Klägers kam (sämtlich Vorfahrtsverletzungen - zu mehreren Unfällen an einer Stelle etwa OLG Köln VersR 1989, Seite 163).

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - 7 U 99/13

    Verkehrsunfall - Voraussetzungen eines manipulierten Unfalls

    Eine solche typische Situation liegt vor, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder bewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem allgemeinen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann (BGHZ 71, 339, 346; BGH ZfS 09, 207f; BGH VersR 78, 862, 864; 79, 281, 282; 79, 514, 515; OLG Hamm VersR 86, 280, 281; OLG Frankfurt / M VersR 87, 756f; OLG Frankfurt / M ZfS 04, 501, 503 m.w.N.; OLG Zweibrücken VersR 88, 970f; OLG Köln VersR 89, 163; OLG Celle VRS 102, 254, 255; 102, 258; OLG Celie OLGR 04, 175, 177; Senatsurteile vom 14.01.14 - 7 U 88/12 -, 16.07.09 - 7 U 19/08 17, 07.08 - 7 U 19/07 01.07.2008 - 7 U 165/06 - 13.12.2007 - 7 U 24/06 - st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss vom 28.01.2014 - 7 U 29/13 -).

    Es ist anzumerken, dass auch die baldige Veräußerung eines der beschädigten Fahrzeuge ein solches Indiz darstellt (OLG Karlsruhe r+s 1990, 17; OLG München ZfS 1990, 78; OLG Köln VersR 1989, 163; Senatsurteil vom 14.01.2014 - 7 U 88/12 -).

    Typisch für einen gestellten Verkehrsunfall ist auch, dass das Fahrzeug Vorschäden aufweist, die zudem ebenfalls auf Gutachtensbasis abgerechnet worden sind und überdies dem Sachverständigen nicht oder nicht vollständig angegeben werden (BGH VersR 79, 514, 515; OLG Karlsruhe r+s 90, 17; OLG München ZfS 90, 78; OLG Koblenz VersR 90, 396; OLG Köln VersR 89, 163; OLG Frankfurt / M VersR 87, 756; 80, 978; OLG Celle ZfS 89, 41; OLG Zweibrücken VersR 88, 970f; OLG Hamm VersR 86, 280; Senatsurteile v. 03.09.13 - 7 U 70/10 -, 24.10.05 - 7 U 6/05 - und 10.10.05 - 7 U 173/05 Senatsbeschluss v. 28.01.2014 - 7 ü 29/13 -).

  • OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines

    Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
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