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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.03.1989 - 3 U 201/88   

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OLG Hamm, 06.03.1989 - 3 U 201/88 (https://dejure.org/1989,6141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.1989 - 3 U 201/88 (https://dejure.org/1989,6141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 1989 - 3 U 201/88 (https://dejure.org/1989,6141)
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USA-Reise mit Beinvenenthrombose

§ 823 BGB, grober Behandlungsfehler

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1120
  • VersR 1990, 660
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93

    Schmerzensgeld; Ersatzes künftigen Schadens; Grobes ärztliches Verschulden;

    Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers war zu bejahen, weil der Beklagte gegen elementare Behandlungsregeln verstoßen hat (vgl. dazu OLG Hamm, VersR 1990, 1120; OLG Karlsruhe NJW 1987, 718 f.), indem er unzweifelhaft erforderliche Kontrollbefunde nicht erhoben hat.

    So hat das OLG Hamm (OLG Hamm, VersR 1990, 1120) einen groben Behandlungsfehler bejaht, weil der Arzt trotz der richtig gestellten Diagnose einer Achselthrombose die "naheliegende Therapiekontrolle mittels Phlebographie unterlassen und so den von der Schuldmedizin bei der Thrombosetherapie vorgezeichneten Standard völlig unbeachtet gelassen" habe.

  • OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 11/99

    Schmerzensgeld wegen der Folgen einer ärztlicherseits nicht rechtzeitig

    Sie sind dafür beweispflichtig, weil das Unterlassen einer Sonographie oder Phlebographie bei Anzeichen einer Thrombose ein grober Behandlungsfehler ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1999, 318 ; OLG Oldenburg VersR 1994, 1241 ; OLG Köln VersR 1993, 190 ; OLG Hamm VersR 1990, 660; OLG Hamm VersR 1990, 1120).
  • OLG Oldenburg, 25.11.1997 - 5 U 66/97

    Therapie bei Anlass für einen Thromboseverdacht; Verschulden bei Unterlassen von

    Die unterbliebene Reaktion auf die bloße Möglichkeit einer solchen Thrombose - die auch dieser Gutachter nicht in Frage stellt - begründet bereits den Behandlungsfehlervorwurf, der nach der vom Landgericht bereits herangezogenen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats regelmäßig als grob einzustufen ist (vgl. Senat NJW-RR 1994, 1053; OLG Hamm VersR 1990, 1120 [OLG Hamm 29.05.1989 - 3 U 419/88] ; OLG Karlsruhe NJW 1987, 718 f [OLG Karlsruhe 15.10.1986 - 13 U 52/84] ).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2000 - 14 U 31/99

    Abklärung eines Thromboseverdachts durch Duplexsonographie - Untersuchungspflicht

    Somit waren gegenteilige Erkenntnisse der Rechtsprechung, die zeitlich früher liegende Fällen betreffen (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 660 und VersR 1990, 1120; OLG Karlsruhe VersR 1993, 190 = NJW-RR 1992, 728), damals schon überholt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.06.1989 - 1 U 47/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13602
OLG Hamburg, 23.06.1989 - 1 U 47/88 (https://dejure.org/1989,13602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.1989 - 1 U 47/88 (https://dejure.org/1989,13602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - 1 U 47/88 (https://dejure.org/1989,13602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 660
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