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   OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88   

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https://dejure.org/1991,5483
OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88 (https://dejure.org/1991,5483)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.06.1991 - 8 U 2427/88 (https://dejure.org/1991,5483)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 8 U 2427/88 (https://dejure.org/1991,5483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Spazierengehen mit wertvollem Schmuck auf Strandpromenade in den USA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBSP § 2; VVG § 61

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 957
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 132/84

    Rechtliche Einordnung der Safe- und Depotklauseln in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88
    Die mangelnde Berücksichtigung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Beklagten wird auch dadurch verdeutlicht, daß die Klägerin gegen ihre verhüllte Obliegenheit (vgl. BGH, Urteil vom 21.5.1986 - IV a ZR 132/84) zur Verwahrung des Schmucks im Hotel in einem gesicherten Behältnis des Beherbergungsbetriebes verstieß, wie aus der Aussage des Zeugen ... zu entnehmen ist.
  • OLG Frankfurt, 12.03.1984 - 4 U 61/83

    Tragen auffälliger Schmuckstücke; Italienische Großstadt; Versicherungsfall; Grob

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88
    Die gesamte Würdigung aller Umstände und Beweismittel führt nicht zu der Überzeugung auch des Berufungsgerichts, daß der versicherte Schmuck in einer den Vertragsbedingungen entsprechenden Weise entwendet worden ist (vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1984/734).
  • OLG Celle, 13.01.1988 - 8 U 72/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88
    Das Verhalten der Klägerin ist unter diesen Umständen auch dann als grob fahrlässig zu werten, wenn dort keine überdurchschnittliche Beraubungsgefahr bestand (vgl. OLG Celle VersR 1989/364).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05

    Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel

    Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18.12.2001 - 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V. (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (Öst. OGH, ZfSch 1994, 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in B. D., NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N., Frankreich (OLG Celle ZfSch 1989, 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt VersR 1984, 734) angenommen worden.
  • OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01

    Kenntnis vom Verjährungsbeginn trotz geleugneter (Straf-)Täterschaft des

    Ein entsprechender Wille mit der Folge einer uneingeschränkten Gesamtwirkung kann in derartigen Fällen u. U. angenommen werden, wenn der vergleichschließende Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu seinen Mitschuldnern allein haften würde (vgl. (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; OLG Köln MDR 92, 1150; OLG Oldenburg VersR 92, 957; Bydlinski, in: MüKo, 4. Aufl., § 423 BGB, Rdn. 5), was hier nach Lage der Dinge nicht der Fall ist.
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