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   OLG Hamm, 05.02.1992 - 3 U 3/91   

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https://dejure.org/1992,14868
OLG Hamm, 05.02.1992 - 3 U 3/91 (https://dejure.org/1992,14868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1992 - 3 U 3/91 (https://dejure.org/1992,14868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 3 U 3/91 (https://dejure.org/1992,14868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Spätrekanalisation nach Durchtrennung des Samenleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98

    Schadensersatz wegen einer (angeblich) fehlgeschlagenen Sterilisation;

    Damit entsprach die Resektion in dem genannten Umfang in jedem Fall dem für diesen Sterilisationseingriff medizinisch gebotenen Vorgehen (Senat a.a.O.; zustimmend OLG München, OLG Rp 1993, 175 f: 15 mm bis 17 mm Gewebe), das auch noch bei wesentlich geringeren Gewebeanteilen eingehalten wird (OLG Hamm VersR 1993, 484 f [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91] :; BGH Beschluss vom 06.10.1992 - VI ZR 64/92).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass über die Möglichkeit von Spätrekanalisationen bis Ende der 80er-Jahre noch nicht aufzuklären war, weil diese Möglichkeit in der medizinischen Wissenschaft erst von etwa diesem Zeitpunkt an als reale und nicht nur hypothetische Entwicklung erkannt und diskutiert wurde (OLG Hamm a.a.O., VersR 1993, 484, 485 [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91] : Eingriff 1987, Refertilität nach einem Jahr; Senatsurteil VersR 1994, 1348 unter Hinweis auf eine medizinische Untersuchung aus dem Jahre 1989).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93

    Vasektomie; Entfernung von Samenleiterabschnitten; Aufklärung über

    Die Resektion in dem genannten Umfang entspricht in jedem Fall dem für diesen Sterilisationseingriff medizinisch gebotenen Vorgehen (zustimmend OLG München, OLG Rp 1993, 175 f: 15 mm bis 17 mm Gewebe), das auch noch bei wesentlich geringeren Gewebeanteilen eingehalten wird (OLG Hamm VersR 1993, 484 f: 5 mm Gewebe! Revision von BGH nicht angenommen durch Beschluß vom 06.10.1992 - VI ZR 64/92).
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