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   LAG Düsseldorf, 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93   

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https://dejure.org/1993,4441
LAG Düsseldorf, 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93 (https://dejure.org/1993,4441)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93 (https://dejure.org/1993,4441)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 12 (11) Sa 1657/93 (https://dejure.org/1993,4441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 66 Abs. 1 S. 4; ZPO § 233
    Erforderliche Begründung eines Fristverlängerungsantrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 4; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren ; Berufungskläger ; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ; Verlängerungsantrag ; Prozeßbevollmächtigter ; Allgemeine Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 233
    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungsfrist - Antrag auf Verlängerung - pauschale Begründung - Vertrauen auf Fristverlängerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1208
  • DB 1994, 1528
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung der

    Angesichts der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (veröffentlicht in: VersR 1994, S. 1208) habe der Prozessbevollmächtigte mit der Zurückweisung seines Antrags rechnen müssen, jedenfalls aber damit, dass nur eine kurzzeitige Verlängerung gewährt würde, zumal sich aus dem Antrag vom 17. Dezember 1999 keine fortbestehende gesundheitliche Verhinderung des Sachbearbeiters ergeben habe.

    Ob der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin gleichwohl wegen des 1994 veröffentlichten Beschlusses der 12. Kammer (VersR 1994, S. 1208 f.; in Leitsätzen auch veröffentlicht in DB 1994, S. 1528) - wie das Landesarbeitsgericht im angegriffenen Beschluss behauptet - mit einer Ablehnung seines Verlängerungsgesuchs mangels ausreichender Substantiierung seines Verlängerungsgrundes rechnen musste, ist bereits fraglich.

    Aus den Gründen der zitierten Entscheidung ergibt sich vielmehr, dass ausdrücklich offen gelassen wurde, ob ein Anwalt, dem eine kürzere als die beantragte Fristverlängerung gewährt wird, in seinem Vertrauen auf eine vollumfängliche Stattgabe seines Antrags schutzwürdig ist (VersR 1994, S. 1208 f. a.E.).

  • BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Wiedereinsetzung

    Er mußte die restriktive Spruchpraxis des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags (17. März 1994) auch nicht kennen, weil diese erst deutlicher bekannt geworden ist, nachdem der Beschluß der 12. Kammer vom 23. Dezember 1993 (12 (11) Sa 1657/93, rechtskräftig) im Juli 1994 veröffentlicht worden ist (DB 1994, 1528 LS; EzA SD 1994 Nr. 16, 8).

    Dies mag sich nach der Veröffentlichung des Beschlusses der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1993 (aaO) im Juli 1994 anders darstellen.

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 24 U 194/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ohne Verschulden des Rechtsanwalts -

    Durch Beschluss vom 11.1.2000 lehnte der Vorsitzende der zuständigen 12. Kammer des LAG unter Hinweis auf LAG Düsseldorf VersR 1994, 1208 = DB 1994, 1528 sowie BAG AP Nr. 6 zu § 66 ArbGG 1979 den Verlängerungsantrag ab.

    Aus dem Urteil des BAG vom 23. September 1994 durfte der Beklagte zu 2) schließen, dass das BAG die vom LAG Düsseldorf praktizierte Verfahrensweise als rechtswidrig ansah und damit auch dem im Urteil des BAG vom 27. September 1994 zitierten Beschluss des LAG Düsseldorf vom 23. Dezember 1993 (DB 1994, 1528 = VersR 1994 1208 f) jede Präjudizwirkung absprach (BAG NJW 1995, 1446 f).

  • BVerfG, 12.01.2000 - 1 BvR 222/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Insofern treffen die vom Landesarbeitsgericht im Jahre 1990 entwickelten Grundsätze (vgl. auch LAG Düsseldorf, DB 1994, S. 1528) auf den von ihm gestellten Verlängerungsantrag nicht zu.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.1997 - 6 Sa 792/97

    Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand; Versäumung der Frist; Verschulden des

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