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LG Göttingen, 25.11.1993 - 8 O 106/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276; AUB 88 § 7 I Nr. 1
Belehrung des Mandanten über Ausschlußfristen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AUB 88 § 7 I Nr. 1; BGB § 276
Papierfundstellen
- VersR 1995, 299
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02
Pflichtverletzung des Anwaltes bezüglich der Frist zum Geltendmachen von …
Dabei kann offen bleiben, ob die Beklagten angesichts der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Gesprächs mit dem Kläger - die Beklagten datieren es auf kurz nach dem Telefonat mit der A. Versicherungs AG am 14.10.1998 (Bl. 93 d.A.) - noch nicht feststand, ob Invalidität eintreten würde, gehalten gewesen wären, eine Vorfrist zu notieren und sich vor deren Ablauf beim Kläger danach zu erkundigen, ob die Voraussetzungen für Invaliditätsansprüche gegeben waren und ob sein Vater zur Geltendmachung dieser Ansprüche aufgefordert werden solle (vgl. LG Göttingen, VersR 1995, S. 299), zumal das Mandatsverhältnis von den Beklagten nach Kenntniserlangung von dem Umstand, dass nicht der Kläger, sondern sein Vater Versicherungsnehmer war, beendet worden war (Bl. 22 d.A.).