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OLG Frankfurt, 19.04.1995 - 9 U 129/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Karies durch häufiges Trinken oder Dauernuckeln eines Kindertees - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Produzentenhaftung; Kindertee; Inhaltliche und optische Gestaltung eines Warnhinweises; Beweislast der Benutzer
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 19.04.1995 - 9 U 129/93
- BGH, 10.05.1995 - 9 U 128/93
Papierfundstellen
- VersR 1996, 861
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
Das Fehlen des daneben gebotenen Hinweises auf der Saugerflasche wirkt sich aber, wie der erkennende Senat in seinem zum Urteil des OLG Frankfurt in VersR 1996, 861 inhaltlich nicht mit abgedruckten NA-Beschluß vom 27. Februar 1996 - VI ZR 166/95 - ergänzend ausgeführt hat, jedenfalls dann nicht schadensursächlich aus, wenn mit der Flasche ausschließlich Teegetränke verabreicht werden, deren Verpackungen einen ausreichenden Warnhinweis enthalten (siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 863 mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Februar 1996 - VI ZR 194/95 -).