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   OLG Köln, 27.06.1996 - 1 U 2/96   

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https://dejure.org/1996,4620
OLG Köln, 27.06.1996 - 1 U 2/96 (https://dejure.org/1996,4620)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.1996 - 1 U 2/96 (https://dejure.org/1996,4620)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 1 U 2/96 (https://dejure.org/1996,4620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1551
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1996 - 1 U 2/96
    Ist - wie im damaligen Verfahren - für eine erlittene Körperverletzung uneingeschränkt ein Schmerzensgeld verlangt worden, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt worden sind (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 1955, 1675; BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1995, 1614).

    Nicht erfaßt werden danach nur solche Verletzungsfolgen, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung des Schadens beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit dann doch eingetreten sind (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 1955, 1675; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 847 Rdnr. 137 a).

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1996 - 1 U 2/96
    Ist - wie im damaligen Verfahren - für eine erlittene Körperverletzung uneingeschränkt ein Schmerzensgeld verlangt worden, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt worden sind (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 1955, 1675; BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1995, 1614).

    Dabei ist die Frage, welche Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldbetrages zu erkennen sind, nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Erkenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen zu beurteilen (BGH NJW 1995, 1614).

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1996 - 1 U 2/96
    Ist - wie im damaligen Verfahren - für eine erlittene Körperverletzung uneingeschränkt ein Schmerzensgeld verlangt worden, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt worden sind (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 1955, 1675; BGH NJW 1988, 2300, 2301; BGH NJW 1995, 1614).

    Die entgegenstehende Rechtskraft hat zur Folge, daß jede neue Sachentscheidung über den Anspruch ausgeschlossen ist (BGHZ 93, 287, 288 = NJW 1985, 1711; BGH NJW 1988, 2300, 2302).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1996 - 1 U 2/96
    Die entgegenstehende Rechtskraft hat zur Folge, daß jede neue Sachentscheidung über den Anspruch ausgeschlossen ist (BGHZ 93, 287, 288 = NJW 1985, 1711; BGH NJW 1988, 2300, 2302).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 3261/16

    Voraussetzungen für ein weiteres Schmerzensgeld nach einem Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide a. a. O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 15.03.2013 - 10 U 4171/12

    Umfang der Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen durch Vergleich

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87- und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94- beide a.a.O.; OLG Köln, ZfS 1992, 82 ; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541 ; OLG Köln, VersR 1997, 1551 , OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO , 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1813/20

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
  • OLG München, 26.01.2022 - 10 U 894/21

    Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld für unvorhersehbare unfallbedingte

    Ob Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes erkennbar waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffes durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, das heißt nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen (vgl. Senat, Urteile vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - und vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - beide aaO; OLG Köln, ZfS 1992, 82; OLG Oldenburg, VersR 1997, 1541; OLG Köln, VersR 1997, 1551, OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 546, 548 f.; OLG Koblenz, OLGR 2005, 120, 121; Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdn. 52).
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