Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 30.09.1997

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.11.1997 - 10 U 1100/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10205
OLG Koblenz, 14.11.1997 - 10 U 1100/96 (https://dejure.org/1997,10205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.1997 - 10 U 1100/96 (https://dejure.org/1997,10205)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 1997 - 10 U 1100/96 (https://dejure.org/1997,10205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123
    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens eines Melanoms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1226
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Bei der Berücksichtigung von Indiztatsachen für die Annahme eines arglistigen Verhaltens ist von besonderer und letztlich ausschlaggebender Bedeutung der nachweisbare Informationsstand des Versicherungsnehmers in Verbindung mit dem nach der Lebenserfahrung anzunehmenden Grad an Deutlichkeit eines Informationsbedürfnisses des Versicherers (vgl. hierzu Senat VersR 1995, 689, Urteile vom 14.11.1997 - 10 U 1100/96 - und vom 9.10.1998 - 10 U 1133/97).

    Der Senat hat hierbei insbesondere die Maßstäbe angelegt, die er in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Indiztatsachen für die Annahme arglistigen Verhaltens entwickelt hat (vgl. Senat, VersR 1995, S. 689; Urteile vom 14. November 1997 - 10 U 1100/96 - und vom 9. Oktober 1998 - 10 U 1133/97 -).

  • OLG Koblenz, 14.06.2002 - 10 U 1733/01

    Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages bei arglistiger Täuschung über eine

    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senatsurteil vom 19. Mai 2000 10 U 824/99 NVersZ 2001, 74; Senat, VersR 1998, 1226; VersR 1995, 689; OLG Hamburg, VersR 1971, 902).
  • OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99

    Pflicht zur Offenbarung von Vorerkrankungen

    Der Senat legt hierbei sehr wohl -- entgegen den Berufungsangriffen gegen das Landgericht -- die Grundsätze seiner Entscheidung VersR 1995 S. 689 zugrunde (vgl. weiter auch Senat VersR 1998 S. 1226 gerade auch zu Melanomrisiken, mit Anm. Wussow WJ 1999 S. 70) und hält fest (auch in Abgrenzung zum Verschweigen eines bloßen ungeklärten Verdachts auf die gezielte Frage nach einer bestehenden Krankheit, vgl. BGH VersR 1990 S. 1382), dass aus seiner Sicht hier eine offensichtliche Verpflichtung zur Mitteilung des Kenntnisstands des Versicherungsnehmers von den Muttermaloperationen bestand:.
  • OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97

    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 144/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,26629
OLG Düsseldorf, 30.09.1997 - 4 U 144/96 (https://dejure.org/1997,26629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.1997 - 4 U 144/96 (https://dejure.org/1997,26629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 1997 - 4 U 144/96 (https://dejure.org/1997,26629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    MBKT 78 § 1 Abs. 3
    Ausübung von Bürotätigkeiten durch Hotelinhaberin trotz Erkrankung L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1226
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04

    Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des

    Der Aufenthalt in der Gaststätte in "Arbeitskleidung" (Vorbinder), das Hantieren in der Küche, das Bedienen der Gäste, das Arbeiten hinter der Theke und die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten wie die Gespräche mit einem Mitarbeiter der GEZ (so die Wahrnehmungen des Zeugen Z... an den vier Beobachtungstagen) oder das Aufschreiben des Menüs auf der Schaufensterscheibe (Zeuge F...) waren nicht nur völlig unbedeutende Hilfstätigkeiten (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1997, 302; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 163) sondern in erheblicher Weise auf die Forderung des Gaststättenbetriebs als Einnahmequelle des Klägers gerichtet (vgl. z.B. OLG Düsseldorf VersR 1996, 835; VersR 1998, 1226; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 1 MB/KT 94 Rdnr. 11).
  • OLG Köln, 30.08.2000 - 5 U 22/00

    Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit des Außendienstlers bei Katzenhaarallergie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1993, 297, 298), der der Senat bereits in einer früheren Entscheidung gefolgt ist (OLG Köln, VersR 1995, 653, 654; vgl. auch OLG Koblenz, r+s 1994, 32, 33 und r+s 2000, 212, 213; OLG Karlsruhe, VersR 1996, 617 und NVersZ 2000, 133; OLG Düsseldorf, VersR 1998, 1226, 1227), ist in der privaten Krankentagegeldversicherung bedingungsgemässe Arbeitsunfähigkeit erst dann gegeben, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit in keiner Weise mehr ausüben kann, also vollständig, zu 100% arbeitsunfähig ist.
  • BPatG, 28.12.2000 - 32 W (pat) 146/99
    Er bezieht sich auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses sowie des Urteils des OLG Hamm vom 16.01.1997 - 4 U 144/96.
  • BPatG, 28.12.2000 - 32 W (pat) 147/99
    Er bezieht sich auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses sowie des Urteils des OLG Hamm vom 16.01.1997 - 4 U 144/96.
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