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   OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97   

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https://dejure.org/1997,4686
OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97 (https://dejure.org/1997,4686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.1997 - 9 U 106/97 (https://dejure.org/1997,4686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 1997 - 9 U 106/97 (https://dejure.org/1997,4686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a; StrWG NW § 47
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht an Straßenbäumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Baumschaden: Mäßiger Gesundheitszustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; StrWG NW §§ 9 9 a 47
    Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 282
  • VersR 1998, 188
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97
    Diese Pflicht umfaßt auch die Abwehr von Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen können (BGH VersR 1994, 346 = NJW 93, 2612).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99

    Verkehrssicherungspflichten: Vorkehrungen gegen Gefahren durch Umstürzen einer

    Ebenso wie bei Straßenbäumen wäre grundsätzlich zweimal jährlich durchgeführte Sichtkontrollen ausreichend gewesen (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - OLGR 97, 67; OLG Karlsruhe VersR 94, 358 mit Anmerkung Breloer; OLG Hamm, - 9. ZS - VersR 98, 188 mit Anmerkung Breloer).
  • OLG Hamm, 14.01.2000 - 9 U 186/99

    Voraussetzungen für eine Amtshaftung wegen Verletzung der

    Nach gefestigter Rechtsprechung obliegt dem Bediensteten der Beklagten gemäß §§ 9, 9a, 47 StrWG NW die Straßenverkehrssicherungspflicht als hoheitliche Aufgabe, die auch die Abwehr von Gefahren umfaßt, die von Straßenbäumen oder von Bäumen auf angrenzenden Flächen ausgehen können (vgl. BGH NJW 1993, 2612; Senat in NZV 1998, 282; OLG Brandenburg NZV 1998, 25).

    Zur Feststellung solcher Gefahren reicht es in der Regel aus, daß die Bäume einer angemessenen Sichtprüfung unterzogen werden, die zweimal jährlich durchzuführen ist, und zwar einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume (BGH NJW 1965, 475; OLG Düsseldorf, VersR 1992 467; OLG Köln, VersR 1992, 1370; OLG Frankfurt, VersR 1993, 998, Senat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 09.05.1995 - 9 U 205/94; Urteil vom 19.09.1995 - 9 U 95/95; Urteil vom 27.06.1997 - 9 U 72/97; Urteil vom 10.10.1997 - 9 U 106/97 = NZV 1998, 282).

  • OLG Hamm, 24.11.2008 - 6 U 115/08

    Umfang der Verkehrsssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers hinsichtlich

    Sind solche Anzeichen vorhanden, muss eine eingehende fachmännische Untersuchung erfolgen, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen (Vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, OLG Hamm, NZV 1998, 282).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2004 - 7 U 208/03

    Schadensersatzanspruch wegen einer auf eine Garage stürzenden Pappel

    Die Verkehrssicherungspflicht für ein Grundstück umfasst die Verpflichtung, im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr ausgeht, der Baumbestand vielmehr so angelegt ist, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen ein Umstürzen von Bäumen auf Grund fehlender Standfestigkeit gesichert ist (BGH NJW 2003, 1732, 1733; Brandenburgisches OLG, OLG-NL 2002, 102; OLG Dresden, OLG-NL 2001, 126; OLG Hamm, VersR 1998, 188, 189; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823, Rn. 75).
  • OLG Hamm, 05.11.2002 - 9 U 72/02

    Straßenverkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume -

    Danach reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit, aus (vgl. Senat VersR 1998, 188 ), die grundsätzlich zweimal im Jahr, und zwar einmal in belaubtem und einmal in unbelaubtem Zustand, durchzuführen ist.
  • OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
    Dazu reicht im Regelfalle eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung der Straßenbäume, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit aus (BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Hamm NZV 1998, 282).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 7 U 208/03
    Die Verkehrssicherungspflicht für ein Grundstück umfasst die Verpflichtung, im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr ausgeht, der Baumbestand vielmehr so angelegt ist, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen ein Umstürzen von Bäumen auf Grund fehlender Standfestigkeit gesichert ist (BGH NJW 2003, 1732, 1733; Brandenburgisches OLG, OLG-NL 2002, 102; OLG Dresden, OLG-NL 2001, 126; OLG Hamm, VersR 1998, 188, 189; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823, Rn. 75).
  • LG Bochum, 04.05.2012 - 5 O 101/11

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen unterlassener Überprüfung von

  • LG Kaiserslautern, 26.09.2005 - 3 O 1030/04

    Amtshaftung: Haftung der Kommune bei einem unwetterbedingten Umstürzen eines

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