Weitere Entscheidung unten: AG Krefeld, 22.07.1999

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   LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00   

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LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00 (https://dejure.org/2000,12080)
LG München I, Entscheidung vom 10.08.2000 - 12 O 3779/00 (https://dejure.org/2000,12080)
LG München I, Entscheidung vom 10. August 2000 - 12 O 3779/00 (https://dejure.org/2000,12080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b; AGBG § 9
    Unwirksame Klauseln über zwingende Anrechnung einer Altersversorgung auf Ausgleichsanspruch. Mit Anmerkung: Dr. Wolfram Küstner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Allianz 5 -, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA des VV, Anrechnungsklausel, Fälligkeitsdifferenz, unangemessene Benachteiligung des VV, Anrechnung trotz nichtiger Anrechnungsvereinbarung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 55
  • DB 2000, 2423
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1994 - VIII ZR 94/93

    Anrechnung von freiwilligen Leistungen des Unternehmers für die Altersversorgung

    Auszug aus LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00
    Dem steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1994, S. 1350 f., Versicherungsrecht 1984, S. 184 ff. und BGHZ 45, S. 269 f.) entgegen.

    Dabei ergibt sich insbesondere aus der Entscheidung des BGHs (NJW 1994, S. 1350 f.), daß weitere Umstände, insbesondere eine ausdrücklich vorgenommene Vereinbarung eine Rolle spielen.

  • BGH, 17.11.1983 - I ZR 139/81

    Anrechnung von Versorgungsleistungen auf den Ausgleichsanspruch

    Auszug aus LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00
    Dem steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1994, S. 1350 f., Versicherungsrecht 1984, S. 184 ff. und BGHZ 45, S. 269 f.) entgegen.

    Eine solche Vereinbarung hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im Versicherungsrecht 1984, S. 184 f., als erheblich betrachtet, wobei in dem dort genannten Fall eine Vereinbarung zwischen dem Vertreter und der dortigen Beklagten auf Abschluß einer Risikolebensversicherung unter Anrechnung des gemäß dieser auszuzahlenden Betrages erst ein Jahr nach Abschluß des Vertretervertrages getroffen wurde, wobei davon auszugehen ist, daß es sich insoweit um eine Individualvereinbarung gehandelt hat, und erst später diese Vereinbarung abgelöst wurde durch eine Altersversorgung im Rahmen des Versorgungswerks der dortigen Beklagten (Schreiben vom 23.07.90), wobei insoweit dann die Anrechnung in AGBs geregelt war.

  • BGH, 18.02.1965 - VII ZR 240/63

    Ausländische Währungsumstelllung

    Auszug aus LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00
    Dabei ist darauf hinzuweisen, daß bei den im Rahmen der Billigkeitsprüfung zu berücksichtigenden einzelnen Umstände jedenfalls alle vertragsbezogenen Umstände im Einzelfall zu prüfen sind; darüber hinaus kann es aber in besonderen Ausnahmefällen ebenfalls billig sein, auch vertragsfremde Umstände, z.B. Lebensumstände des Versicherungsvertreters zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 43, 162).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.1995 - 16 W 2/95

    Berücksichtigung einer Altersrente bei der Berechnung des

    Auszug aus LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00
    Insbesondere in den Fällen, in denen ein Versicherungsvertreter bereits eine unverfallbare Anwartschaft auf die Altersversorgung erworben hat, gleichwohl er jedoch in mittleren Jahren bei der Beklagten ausscheidet und sich insoweit eine neue Existenz aufbauen muß, sind generell Fallgestaltungen denkbar, in denen die volle Anrechnung des Kapitalwertes nicht der Billigkeit entspricht, weil damit dem Sinn und Zweck des Ausgleichsanspruchs als Gegenleistung für die durch die Provision noch nicht voll abgegolten Leistungen des Vertreters nicht ausreichend Rechnung getragen wird (vgl. z.B. OLG Köln, Versicherungsrecht 1997, S. 615 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, S. 225 f.).
  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

    Auszug aus LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00
    Die Rechtsprechung hat aus Sinn und Zweck des BetrAVG abgeleitet, daß solche Ansprüche nur bei schwersten Verfehlungen entzogen werden dürfen (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1997, 348 f.).
  • OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96

    Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis;

    Auszug aus LG München I, 10.08.2000 - 12 O 3779/00
    Insbesondere in den Fällen, in denen ein Versicherungsvertreter bereits eine unverfallbare Anwartschaft auf die Altersversorgung erworben hat, gleichwohl er jedoch in mittleren Jahren bei der Beklagten ausscheidet und sich insoweit eine neue Existenz aufbauen muß, sind generell Fallgestaltungen denkbar, in denen die volle Anrechnung des Kapitalwertes nicht der Billigkeit entspricht, weil damit dem Sinn und Zweck des Ausgleichsanspruchs als Gegenleistung für die durch die Provision noch nicht voll abgegolten Leistungen des Vertreters nicht ausreichend Rechnung getragen wird (vgl. z.B. OLG Köln, Versicherungsrecht 1997, S. 615 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, S. 225 f.).
  • OLG München, 22.03.2001 - 29 U 4997/00

    Formularmäßige Anrechnung von Versorgungsleistungen des Versicherungsunternehmers

    Aktenzeichen: 29 U 4997/00 12 O 3779/00 LG München I.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10. August 2000 - 12 O 3779/00 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00

    Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs

    Eine Aushebelung der Verbotswirkung des § 89 b Abs. 4 HGB dadurch, dass man den Regelungsgehalt der Vereinbarung nicht direkt auf den Ausschluss, sondern auf eine Anspruchsvoraussetzung bezieht, widerspricht Sinn und Zweck der Regelung in § 89 b Abs. 4 HGB (ebenso LG München VersR 2001, 55; OLG München, Urt. v. 22.03.2001 - 29 U 4997/00 -).
  • OLG München, 13.03.2003 - 29 U 2509/02

    Inhaltsprüfung der von einer Versicherung in Formularverträgen mit

    Die Rechtskraft des im Vorprozess ergangenen Urteils des Landgerichts München I vom 10.08.2000 - 12 O 3779/00 = DB 2000, 2423, ergänzt durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.11.2002 - VIIIZR 146/01 = DB 2003, 142, steht der Klage im vorliegenden Verfahren nicht entgegen, obgleich die Beklagte im.
  • LG München I, 21.03.2002 - 12 O 17589/01

    - Allianz 6 -, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA, formularmäßige

    Dem vorausgegangen war, daß von der Beklagten verwendete Bestimmungen in den vorausgegangenen VVW-Bestimmungen durch Urteil des Landgerichts München I und des Oberlandesgerichts München vom 29.06.2000 und 22.03.2001 (Az.: 12 O 3779/00 und 29 U 4997/00) für unwirksam erklärt worden waren; auf den Inhalt dieser den Parteien bekannten Entscheidungen wird Bezug genommen.
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   AG Krefeld, 22.07.1999 - 72 C 98/99   

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Papierfundstellen

  • VersR 2001, 55 (Ls.)
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