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   OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99   

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https://dejure.org/2000,13760
OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99 (https://dejure.org/2000,13760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2000 - 1 U 131/99 (https://dejure.org/2000,13760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 1 U 131/99 (https://dejure.org/2000,13760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 847
    Die Einzäunung einer an einer Straße liegenden Rinderweide muss mindestens 1 m hoch sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 Satz 2
    Haftung wegen unzureichender Beaufsichtigung weidender Rinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1038
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 27 U 83/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit ausgebrochenen Rindern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99
    Das Oberlandesgericht Hamm (VersR 1997, 1542 ) hat -- sachverständig beraten -- festgestellt, daß eine den Sorgfaltsanforderungen genügende Sicherung eine Mindestzaunhöhe von 1 m verlange, wobei ein dreireihiger Stacheldrahtzaun genüge.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1987 - 14 U 26/87

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einer Kuh

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99
    Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat -- ebenfalls sachverständig beraten -- festgestellt, daß eine Zaunhöhe von 95 cm nicht ausreichend hoch ist (NZV 1988, 21).
  • OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08

    Tierhalterhaftung: Haftung eines Landwirts bei Ausbruch von Jungbullen von einer

    Da nach den Feststellungen des Landgerichts, insoweit wurde das Ersturteil durch die Berufungsführerin nicht angegriffen, keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verwendete Zaunkonstruktion als solche mangelhaft war (was die Klagepartei im Hinblick auf ein im Zuge der polizeilichen Ermittlungen gefertigtes Lichtbild vermutet hat) oder nicht ausreichend kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Frankfurt, ZfSch 1982, 353), die Weide auch nicht an einer verkehrsreichen Landstraße liegt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VersR 2001, 1038) und auch sonstige "den Erkundungsdrang der Tiere unwiderstehlich aktivierende Reize" (vgl. OLG Hamm, VersR 1980, 197) nicht bekannt geworden sind, alleine die Existenz eines Nachbarhundes reicht ohne nähere Erkenntnisse zur Annahme eines derartigen Reizes nicht aus, bestehen auch im Übrigen keine Hinweise darauf, dass die verwendete Umzäunung unzureichend gewesen sein könnte.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 12 U 234/06

    Tierhalterhaftung: Umfang und Dauer der Aufsichtspflicht des Tierhalters bei

    Diese Einordnung wird durch die vom Kläger in der Berufungsinstanz angeführte Rechtsprechung (OLG Köln VersR 1993, S. 616; OLG Düsseldorf VersR 2001, S. 1038; LG Flensburg VersR 1987, S. 826) nicht in Frage gestellt.
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