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   OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00   

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https://dejure.org/2001,5221
OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00 (https://dejure.org/2001,5221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2001 - 4 U 210/00 (https://dejure.org/2001,5221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 4 U 210/00 (https://dejure.org/2001,5221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzforderung; Gemeinschuldner; Konkurstabelle; Abgesonderte Befriedigung; Entschädigungsforderung des Gemeinschuldners; Konkursverwalter; Verjährung des Auskunftsanspruchs; Obliegenheitsverletzung

  • Judicialis

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3; ; AHB § 5 Nr. 5; ; VVG § 12 Abs. 1; ; VVG § 156; ; VVG § 157

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3; AHB § 5 Nr. 5; VVG § 12 Abs. 1; VVG § 156; VVG § 157
    Auskunftspflicht des Haftpflichtversicherers des Gemeinschuldners gegenüber dem Geschädigten bei bereits anerkanntem Recht auf abgesonderte Befriedigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftpflichtversicherung: Auskunftsanspruch des Geschädigten über Gegenstand und Umfang des Versicherungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 262
  • VersR 2002, 1020
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00
    Mit Rücksicht darauf hat der BGH auch das Feststellungsinteresse für eine vorweggenommene Deckungsschutzklage des geschädigten Dritten bejaht, weil anderenfalls die Gefahr bestünde, dass ihm der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt verloren geht (BGH, VersR 2001, 90).

    Das folgt schon daraus, dass er die Verjährung gleichfalls durch Deckungsklage unterbrechen kann (vgl. Voit in: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 156 Rn. 1 sowie BGH, VersR 2001, 90).

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00
    Nur unter engen Voraussetzungen erkennt daher die Rechtsprechung einen aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Auskunftsanspruch an (BGH, NJW 1986, 1244; NJW-RR 1987, 1296).
  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86

    Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00
    Nur unter engen Voraussetzungen erkennt daher die Rechtsprechung einen aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleiteten Auskunftsanspruch an (BGH, NJW 1986, 1244; NJW-RR 1987, 1296).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00
    Er kann allerdings nicht mehr geltend gemacht werden, wenn das Informationsbedürfnis aufgrund der Verjährung des Leistungsanspruchs, hier des Entschädigungsanspruchs, entfallen ist (BGH, NJW 1985, 384).
  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58

    Eingreifen der kleinen Kfz-Ausschlussklausel und der großen Kfz-Ausschlussklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00
    In der Haftpflichtversicherung beginnt die zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte erstmals Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend macht (BGH, VersR 1960, 554; Senat, VersR 1964, 178; 1981, 1072; Römer in: Römer/Langheid, VVG, § 12 Rn. 19).
  • OLG Köln, 29.01.2008 - 9 U 71/07

    Erwerb eines Einziehungsrechts gegenüber dem Versicherer bei Eröffnung des

    Wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist, so erwirbt der Geschädigte entsprechend § 1282 BGB ein Einziehungsrecht unmittelbar gegenüber dem Versicherer, sobald der Anspruch fällig geworden ist (vgl. BGH, VersR 1991, 414; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 157, Rn 3).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass sich die Feststellung zur Insolvenztabelle durch das inzwischen rechtskräftige Urteil im Haftungsprozess des Landgerichts Hof - 32 O 859/03 - Oberlandesgericht Bamberg 8 U 77/04 - nur auf das Vermögen der T AG als Rechtsnachfolgerin der Versicherungsnehmerin, T GmbH, bezieht, so besteht auch in diesem Fall ein rechtliches Interesse der Klägerin an einer Feststellung der Deckung gegenüber dem Haftpflichtversicherer (vgl. zur Beschränkung auf die Feststellungsklage BGH, VersR 1991, 414; VersR 2001, 90; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 157, Rn 3).

  • OLG Köln, 13.11.2007 - 9 U 204/06

    Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht als Versicherungsnehmer wegen

    Jedoch geht dieser versicherungsvertragliche Anspruch allein dahin festzustellen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer Deckungsschutz zu gewähren hat (vgl. BGH VersR 2001, 90 ff, juris-Rz. 10; BGH VersR 1991, 414 f; BGH VersR 2002, 1020).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 22 U 57/03

    Gewährleistungsbefreiung wegen Vorschreibens des Baustoffs

    Aufgrund des sich daraus ergebenden Einziehungsrechts könnten die Klägerinnen den Versicherer unmittelbar in Anspruch nehmen (BGH VersR 1954, 578; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1020; Bruck/Möller/Johannsen, VVG, 8. Aufl., Anm. B 103; Baumann in: Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, § 157 Rn. 5 ff.).
  • LG Kleve, 09.02.2005 - 2 O 152/03

    Insolvenz des Insolvenzverwalters

    Vielmehr handelt es sich um eine gesetzliche Normierung der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung, wodurch der Schutz des Geschädigten bezweckt werden soll, indem gewährleistet werden soll, dass die Versicherungsentschädigung tatsächlich dem Geschädigten zugute kommt (vgl. BGH Versicherungsrecht 2001, 90, 91 und OLG E, Versicherungsrecht 2002, 1020).
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