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   OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00   

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https://dejure.org/2000,5307
OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00 (https://dejure.org/2000,5307)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.10.2000 - 8 U 1371/00 (https://dejure.org/2000,5307)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 8 U 1371/00 (https://dejure.org/2000,5307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeitsrente; Eintritt der Berufsunfähigkeit; Gesundheitliche Einschränkungen; Mehrere Erkrankungen; Gesamtkausalität; Multimorbidität

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Umfang der Präklusionswirkung des § 12 Abs. 3 VVG bei einem Neuantrag nach früherer Leistungsablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 693
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00
    Streitgegenstand ist nach der im Zivilprozeß herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung der prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird, unabhängig davon, ob einzelne hierzu gehörige Tatsachen von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (BGH NJW 95, 1757; 2000, 1958).

    Durch ein solches Urteil wird festgestellt, daß der geltend gemachte Anspruch nicht besteht (BGH NJW 95, 1757; 96, 1795/95).

  • BGH, 20.03.2000 - II ZR 250/99

    Klageänderung bei Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00
    Streitgegenstand ist nach der im Zivilprozeß herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung der prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird, unabhängig davon, ob einzelne hierzu gehörige Tatsachen von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (BGH NJW 95, 1757; 2000, 1958).

    Danach ist darauf abzustellen, ob die später vorgebrachten, im Zeitpunkt der Leistungsablehnung bereits eingetretenen Tatsachen bei natürlicher Betrachtungsweise ihrem Wesen nach zu demselben Lebenssachverhalt gehören (BGH NJW 2000, 1958).

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 171/94

    Rechtskraft eines eine altrechtliche Wegedienstbarkeit verneinenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00
    Da sich die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils auf den Streitgegenstand bezieht, wird auch der Umfang dieser Bindungswirkung durch den Streitgegenstand begrenzt (BGH NJW 95, 2993; 1757; NJW 86, 1046; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozesrecht, 15. Aufl., § 154 I).
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 293/80

    Steuerberater - Abtretungsentwurf - Steuererstattungsanspruch - Fehler -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00
    Dies gilt auch für Klagen auf Zahlung einer künftigen Rente (BGH NJW 82, 1289; NJW-RR 90, 90).
  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 15/85

    Rechtskraft: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00
    Da sich die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils auf den Streitgegenstand bezieht, wird auch der Umfang dieser Bindungswirkung durch den Streitgegenstand begrenzt (BGH NJW 95, 2993; 1757; NJW 86, 1046; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozesrecht, 15. Aufl., § 154 I).
  • BGH, 02.12.1992 - IV ZR 268/91

    Bedeutung wiederholter Bezeichnung eines als Makler-Provision auszuhandelnden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 1371/00
    b) Der vom Kläger nunmehr geltend gemachte Anspruch ist auch mit dem ursprünglich erhobenen und abgelehnten Anspruch identisch (vgl. hierzu BGH VersR 93, 353; Römer-Langheid, VVg, Rz. 43 zu § 12 VVG):.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06

    Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im

    Der Kläger wird deshalb erneut Klage zu erheben haben, in der dann auch die Frage, ob Leistungen aufgrund des neuen Antrags ebenfalls nach § 12 Abs. 3 VVG ausgeschlossen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen nur: OLGR Saarbrücken 2004, 532; OLG Frankfurt RuS 2005, 116; OLG Nürnberg VersR 2002, 693; OLG Karlsruhe VersR 1993, 873; OLG Hamm VersR 1992, 1249), zu prüfen sein wird.
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Klage wegen Verzugsschadens nach

    aa) Das OLG Nürnberg (VersR 2002, 693 f) geht insoweit davon aus, die Präklusionswirkung des § 12 Abs. 3 VVG trete an die Stelle der Rechtskraftwirkung eines - fiktiven - Urteils, durch das die - fiktive - Klage des Versicherungsnehmer auf Versicherungsleistung als unbegründet abgewiesen wurde.
  • LG Hamburg, 26.01.2022 - 314 O 60/21

    Sperrwirkung von Leistungsablehnung und Vergleich

    Gegenstand der Leistungsablehnung des Versicherers bzw. der vergleichsweisen Regelung ist daher stets der gesamte gesundheitliche Status des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Antragstellung und seine Fortentwicklung bis zur Leistungsablehnung bzw. bis zum Vergleichsabschluss (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 26.10.2000, 8 U 1371/00; OLG Hamm,, Urteil vom 04.05.2001, 20 U 199/00).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4 U 70/08
    Die Präklusionswirkung des § 12 Abs. 3 VVG a. F. erfasst grundsätzlich sämtliche Versicherungsansprüche, die auf dieselbe Erkrankung des Versicherungsnehmers gestützt werden (vgl. OLG Nürnberg VersR 2002, 693).
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