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   OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02   

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https://dejure.org/2002,4158
OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02 (https://dejure.org/2002,4158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.2002 - 12 U 142/02 (https://dejure.org/2002,4158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 12 U 142/02 (https://dejure.org/2002,4158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsrecht; Volle Arbeitsunfähigkeit erst dann, wenn der Versicherte nicht mehr wrertschöpfend tätig sein kann; Beschäftigung von Hilfsarbeitern kann einer Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen

  • Judicialis

    MBKT 94 § 1 Abs. 3; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3; BGB § 242
    Volle Arbeitsunfähigkeit eines Selbstständigen trotz Fähigkeit zu wirtschaftlich nicht sinnvollen Teiltätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3; BGB § 242
    Kriterien für die Annahme einer vollen Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 MBKT 94

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 679
  • VersR 2003, 761
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96

    Übernahme untergeordneter Hilfstätigkeiten in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Dabei hält der Senat es für angezeigt, das Schwergewicht der Wertung nicht so sehr auf die Unterscheidung zwischen Haupt- und Hilfstätigkeiten (so aber möglicherweise OLG Hamm VersR 1997, 302 "um untergeordnete Hilfstätigkeiten") zu legen, sondern darauf abzustellen, ob mit der verbliebenen Arbeitsfähigkeit noch dem Ziel jeglicher Arbeitstätigkeit, nämlich der Erzielung von Einkünften, gedient werden kann.

    Soweit der Senat möglicherweise eine von OLG Hamm VersR 1997, 302 abweichende Auffassung vertritt, kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Falls hierauf nicht an, da die Restfähigkeiten des Klägers ihm lediglich "untergeordnete Hilfstätigkeiten" im Sinne der genannten Entscheidung erlauben.

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 4 U 81/01

    Krankentagegeldanspruch bei Verfassen einzelner Diktate über das Ruhen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Stellen die Mitarbeiter nur Hilfskräfte dar (z.B. Schreibdienst, Handlanger des Unternehmers, Sprechstundenhilfen, Anwaltsgehilfen), so hindert die verbleibende Fähigkeit zur Koordination und Anleitung die Annahme voller Arbeitsunfähigkeit in dem Fall nicht, dass der Versicherte krankheitsbedingt keine Leistungen mehr erbringen kann, die den Einsatz der Hilfskräfte wirtschaftlich sinnvoll machen (vgl. OLG Düsseldorf r+s 2002, 518).
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Vollständige Arbeitsunfähigkeit muss während des gesamten Zeitraums vorliegen, für den ein Krankentagegeld beansprucht wird (BGH VersR 1993, 297 ).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 305/98

    Keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei eingeschränkter Berufsausübung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäss nicht nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten wenigstens zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007).
  • LG Frankfurt/Main, 21.01.2004 - 8 O 140/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Der Sachverständige Dr. D hat sowohl in seinem schriftlichen Gutachten als auch bei seinen gutachterlichen Äußerungen im beigezogenen Parallelverfahren 12 U 224/02 / LG Mannheim 8 O 140/00 unter Berücksichtigung auch der vorhandenen ärztlichen Äußerungen überzeugend und nachvollziehbar dargelegt, dass der Kläger weder den Außendienst noch Entwicklungsarbeiten oder Projektbeschreibungen auch nur teilweise leisten kann.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1990 - 4 U 105/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Diese Kritik ist angesichts des Sinns einer Krankentagegeldversicherung nicht unverständlich, ändert jedoch nichts daran, dass der klare Wortsinn der vereinbarten Beschreibung des Risikos "Arbeitsunfähigkeit" eine andere als die allgemein vertretene Auslegung des Begriffs nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1990, 646; OLG Celle VersR 1988, 927).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93

    Berufliche Aufgaben; Berufliche Tätigkeit; Unvollständige Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Dies ist - worauf der Kläger bereits im ersten Rechtszug hingewiesen hat - zu prüfen in Fällen ganz geringfügiger Arbeitsfähigkeit (BGH a.a.O; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., MBKT 94 § 1 Rdn.7, 11; Lorenz VersR 1990, 647).
  • OLG Celle, 25.11.1987 - 8 U 31/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Diese Kritik ist angesichts des Sinns einer Krankentagegeldversicherung nicht unverständlich, ändert jedoch nichts daran, dass der klare Wortsinn der vereinbarten Beschreibung des Risikos "Arbeitsunfähigkeit" eine andere als die allgemein vertretene Auslegung des Begriffs nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1990, 646; OLG Celle VersR 1988, 927).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 119/13

    Anspruch auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung für die Teilnahme an

    Entscheidend ist insoweit, ob ihm - wenn auch in geringem Umfang - eine wertschöpfende Betätigung möglich ist (OLG Karlsruhe r + s 2003, 373, 374; vgl. auch OLG Saarbrücken r + s 2006, 117).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer

    Nur gänzlich unbedeutende Tätigkeiten, die noch wahrgenommen werden können, stehen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von MB/KT 94 nicht entgegen (vgl. zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung BGH, Beschluss vom 12.11.2008 - IV ZR 273/07 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NVersZ 2000, 133; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NJW-RR 2003, 679; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746; OLG Naumburg, OLGR 2006, 100; OLG Köln, VersR 2008, 912).

    Dabei ist anerkannt, dass die - einem Krankentagegeldanspruch entgegenstehenden - Fähigkeiten des Versicherten sich auf eine sogenannte wertschöpfende Tätigkeit beziehen müssen; es kommt darauf an, ob der Versicherte noch solche zu seinem Berufsbild gehörende Tätigkeiten ausüben kann, die zum Kern des Berufes gehören, und grundsätzlich geeignet sind, zur Erzielung von Einkünften beizutragen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 679; OLG Naumburg aaO; OLG Köln aaO).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren

    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäß nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten auch nicht zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007; Senat ZfSch 2003, 199 = OLGR 2003, 135).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeit nicht auf die Fortführung der Erwerbstätigkeit gerichtet gewesen wäre (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, VersR 2003, S. 761 ff; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 163 ff).
  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist danach der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (BGH, VersR 2009, 1063) bzw. der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 761; OLG Celle, VersR 2000, 1531; Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT, Rdnr, 6), also, ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann.
  • OLG Köln, 13.02.2008 - 5 U 65/05

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung

    Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Celle VersR 2000, 1531; Prölss-Martin/Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MBKT Rn. 6), also ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann.
  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

    Sofern auf diesen Teil selbständiger Tätigkeit abgestellt wird, muss dem Versicherten wenigstens in einem geringen Umfang noch eine eigenständige wertschöpfende Tätigkeit möglich sein, so dass die Koordination und die Anleitung im Ergebnis nur dann der Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen, wenn die Angeleiteten selbst für das Unternehmen wertschöpfend tätig sind und deren Anleitung wirtschaftlich sinnvoll ist ( BGH VersR 1997, 1133; OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Karlsruhe VersR 2000, 1007 [ 1008 ]; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617; Prölss / Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 1 MB/KT 94 RdNr. 6 und 9; Bach / Moser, Private Krankenversicherung, 2. Auflage, § 1 MB/KT RdNr. 13f; Wilmes / Müller - Frank, VersR 1990, 345 [ 346f ] ).
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