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   OLG Hamm, 19.11.2004 - 20 U 133/04   

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https://dejure.org/2004,7337
OLG Hamm, 19.11.2004 - 20 U 133/04 (https://dejure.org/2004,7337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2004 - 20 U 133/04 (https://dejure.org/2004,7337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2004 - 20 U 133/04 (https://dejure.org/2004,7337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 95 § 7
    Erforderlichkeit der Belehrung über die Frist der Invaliditätsfeststellung bei Leistungsablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 95 § 7 Abs. 1 (1) Abs. 2; VVG § 12 Abs. 3
    Umfang der Belehrung bei Ablehnung einer Entschädigungsleistung in der Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 539
  • VersR 2005, 1069
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2004 - 20 U 133/04
    Die Entscheidung des BGH vom 23.10.2002 (IV ZR 154/02 - r+s 2003, 120) besagt nichts Entgegenstehendes.
  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2004 - 20 U 133/04
    Lehnt der Versicherer vor Ablauf der Frist des § 7 Abs. 1 (1) AUB Ansprüche dem Grunde nach ab verbunden mit dem Hinweis auf die Frist des § 12 Abs. 111 VVG, so kann das bewirken, daß ein Versicherungsnehmer sich darauf konzentriert, nur die mitgeteilten Gründe der Leistungsverweigerung innerhalb der als einschlägig mitgeteilten Frist anzugreifen, um seine Ansprüche weiter zu verfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 17.08.94 - 20 U 213/92 - VersR 1995, 1181).
  • OLG Bamberg, 28.05.1998 - 1 U 4/98

    Unfallversicherung: Leistungsablehnung innerhalb der Frist für die ärztliche

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2004 - 20 U 133/04
    In dieser besonderen Situation verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn sich die Beklagte im Prozeß auf die fehlende fristgemäße ärztliche Feststellung beruft (OLG Bamberg r+s 2000, 394).
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 5 U 222/06

    Pflicht des Unfallversicherers zur Belehrung über Frist für Invaliditätsmeldung?

    Eine solche Verpflichtung trifft den Versicherer jedoch nicht generell, sondern lediglich im Falle einer ihm erkennbaren Belehrungsbedürftigkeit des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2005 - IV ZR 154/04 -, VersR 2006, 352; OLG Hamm, VersR 2005, 1069; Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 7 AUB 94, Rdnr. 22).

    cc) Treuwidrig handelt der Versicherer schließlich auch, wenn er seine Leistungspflicht vor Fristablauf aus anderen Gründen endgültig abgelehnt hat, etwa wegen des Bestreitens des Unfallereignisses bzw. dessen Kausalität für die geltend gemachten Dauerschäden, ohne auf die Frist des § 7 AUB 88 hinzuweisen (vgl. OLG Hamm, VersR 2005, 1069 f; Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 7 AUB 94, Rdnr. 23; Beckmann/Matusche-Beckmann-Mangen, aaO., § 7 AUB, Rdnr. 180).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 4 U 84/07

    Unfallversicherung: Zur Treuewidrigkeit einer Fristversäumung betreffend die

    Einer besonderen Belehrung hierüber durch den Versicherer bedarf es nicht (OLG Saarbrücken OLG-Report 2007, 118; OLG Hamm VersR 2005, 1069).

    Eine solche Verpflichtung trifft den Versicherer allerdings nur im Falle einer ihm erkennbaren Belehrungsbedürftigkeit des Versicherungsnehmers (OLG Hamm VersR 2005, 1069).

    Treuwidrig handelt der Versicherer auch, wenn er seine Leistungspflicht vor Fristablauf aus anderen Gründen endgültig abgelehnt hat, ohne auf die Frist des § 7 AUB 88 hinzuweisen (OLG Saarbrücken OLG-Report 2007, 118 und OLG Hamm VersR 2005, 1069).

  • LG Dortmund, 18.04.2012 - 2 O 423/09

    § 7 Abs. 1 S. 3 AUB 95 als prozessual nicht verzichtbare Anspruchsvoraussetzung;

    Damit, dass ihm seine Ansprüche später nicht aus den mitgeteilten Gründen, sondern wegen der Versäumung anderer und sehr viel kürzerer Fristen als der des § 12 Abs. 3 VVG abgesprochen werden, wird ein Versicherungsnehmer in einem solchem Fall nicht rechnen (OLG Hamm NJW-RR 2005, 539, vgl. NJW-RR 1996, 863).
  • AG München, 19.11.2008 - 163 C 22609/08

    Frist verpasst - Versicherter geht leer aus

    Dies gilt auch dann, wenn er den Versicherten nicht über die Anspruchsvoraussetzungen oder die Einhaltung der Fristen belehrt hat, denn eine allgemeine Hinweis- und Belehrungspflicht besteht weder nach den vertraglichen Vereinbarungen, noch nach versicherungs- oder allgemeinen rechtlichen Vorschriften (OLG Hamm in VersR 2005, 1069; Grimm, AUB-Kommentar, Nr. 2 zu AUB 99, Rn. 12).
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