Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- nomos.de , S. 35 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§ 61 VVG
Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegenüber einer Vollkaskoversicherung nach einem Unfallschaden; Verweigerung einer Entschädigung durch die Versicherung aufgrund eines angeblich grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers; Objektive Außerachtlassung ...
- Judicialis
VVG § 61
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Abkommen von einer schmalen Fahrbahn indiziert allein noch keine grobe Fahrlässigkeit - RA Kotz
Vollkaskoversicherung - Unfall aufgrund eines Blicks nach links - grob fahrlässig
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Gegenverkehr - Abkommen von der Fahrbahn - Vollkaskoversicherung
- IWW (Kurzinformation)
Vollkasko - Abkommen von der Fahrbahn und grobe Fahrlässigkeit
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Von der Fahrspur angekommen - Zahlt die Vollkaskoversicherung?
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kurze Unaufmerksamkeit kann entschuldbar sein
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto an den Baum gesetzt - Ist es grob fahrlässig, von einer schmalen Fahrbahn abzukommen?
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Fehlverhalten ist nicht immer grob fahrlässig
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Kurze Unaufmerksamkeit kann entschuldbar sein
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Wann muss der VR leisten, wenn der VN mit seinem Wagen von der Fahrbahn abkommt?
- nomos.de , S. 35 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§ 61 VVG
Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung - 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)
Abkommen von der Fahrbahn Autoversicherer leistungsfrei?
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 26.05.2006 - 2 O 98/05
- OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1174
- MDR 2007, 657
- NZV 2007, 310
- VersR 2007, 1553
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06
Allerdings ist es zunächst Sache des Versicherungsnehmers, ihn entlastende Tatsachen näher zu substantiieren, da der Versicherer außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennen kann (BGH, Urt.v. 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - NJW 2003, 1118). - OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94
Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit des Kraftfahrers; Ablenkung vom …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06
Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (vgl. schon Senat, Urt.v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl.v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101). - OLG Hamm, 24.11.1989 - 20 W 59/89
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06
Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (vgl. schon Senat, Urt.v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl.v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101). - OLG Hamm, 26.11.1986 - 20 U 122/86
Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung; Grob fahrlässiges Verhalten
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06
Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (vgl. schon Senat, Urt.v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl.v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101).
- OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung …
Dies hat der Senat in seinem Urteil VersR 2007, 1553 für den Fall des Abkommens von einer schmalen Fahrbahn auf den Grünstreifen entschieden.Zwar kann dann, wenn ein Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, einen plausiblen Grund für das Abkommen von der Fahrbahn anzugeben, daraus keine Umkehr der Beweislast abgeleitet werden (Senat VersR 2007, 1553); auch hat die Klägerin nach dem ärztlichen Untersuchungsbericht keinerlei Auffälligkeiten gezeigt.
- OLG München, 16.05.2008 - 10 U 5191/07
Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach Verkehrsunfalltod eines …
Auch aus der Entscheidung OLG Hamm, VersR 2007, 1553 kann die Berufung nichts Entscheidendes herleiten.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.02.2007 - 10 U 903/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Diebstahl - kein Versicherungsschutz, wenn Zündschlüssel steckte
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2
- VersR (via Owlit)
AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 61
Steckenlassen des Schlüssels im Zündschloss ist auch bei räumlicher Nähe des VN zum Kfz grob fahrlässig - rechtsportal.de
VVG § 62
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Steckenlassen des Zündschlüssels ist auch bei Verbleiben des Versicherungsnehmers in räumlicher Nähe zum Kfz grob fahrlässig
Verfahrensgang
- LG Mainz, 01.06.2006 - 4 O 318/05
- OLG Koblenz, 15.12.2006 - 10 U 903/06
- OLG Koblenz, 05.02.2007 - 10 U 903/06 (1)
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1553
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 163/90
Pflichtverstoß; Objektiv grobe Fahrlässigkeit; Sicherungsmaßnahme gegen unbefugte …
Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2007 - 10 U 903/06
In Übereinstimmung mit der Fallgestaltung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in NZV 1991, 195 fehlte es im hier zu entscheidenden Fall gerade an der Möglichkeit des Eingreifens des Geschäftsführers der Klägerin und aufgrund des wechselnden Sachvortrags der Klägerin bleibt unklar, ob sich ihr Geschäftsführer tatsächlich unmittelbar an dem Fahrzeug zum Diebstahlszeitpunkt befunden hat.