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   OLG Bremen, 19.02.2008 - 3 U 45/07   

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https://dejure.org/2008,10071
OLG Bremen, 19.02.2008 - 3 U 45/07 (https://dejure.org/2008,10071)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.02.2008 - 3 U 45/07 (https://dejure.org/2008,10071)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 3 U 45/07 (https://dejure.org/2008,10071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 176 VVG; § 11 ALB_86

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsberechtigung und Empfangsberechtigung des Inhabers eines Versicherungsscheines über eine Lebensversicherung; Berechtigung zur Kündigung eines Versicherungsvertrags zur Erlangung des Rückkaufswerts; Kündigung einer Kapitallebensversicherung durch die Ehefrau ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebensversicherung - Auszahlung Rückkaufswert

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB 86 § 11; VVG a. F. § 176
    Die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins berechtigt auch zur Kündigung des Versicherungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Verfügungsklausel berechtigt auch zur Kündigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Verfügungsklausel berechtigt auch zur Kündigung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Verfügungsklausel berechtigt auch zur Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorlage des Versicherungsscheins berechtigt zur Kündigung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wirkung des Versicherungsscheins (§ 11 ALB 86)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zur Legitimationswirkung eines Versicherungsscheins

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung: Wer den Versicherungsschein hat, darf den Vertrag kündigen und Zahlung verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1056
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Bremen, 19.02.2008 - 3 U 45/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, VersR 2000, 709 m.w.N.).

    Insoweit wird ebenfalls auf die oben genannte Entscheidung des BGH (VersR 2000, 709, 710 f.) verwiesen.

  • BGH, 04.05.1987 - II ZR 211/86

    Ordnungsgemäße Verwaltung durch Verfügung über Eigentumsrechte

    Auszug aus OLG Bremen, 19.02.2008 - 3 U 45/07
    Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BGHZ 1, 294, 304; 101, 24; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Überbl. v. § 104, Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50

    Begriff der Verfügung

    Auszug aus OLG Bremen, 19.02.2008 - 3 U 45/07
    Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BGHZ 1, 294, 304; 101, 24; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Überbl. v. § 104, Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 16/08

    Leistung eines Versicherungsträgers mit befreiender Wirkung bei gleichzeitiger

    Deshalb darf der Versicherer den Inhaber des Versicherungsscheins nicht nur als kündigungsberechtigt ansehen, er darf grundsätzlich auch darauf vertrauen, dass die Kündigung auch von diesem selbst erklärt worden ist (vgl. OLG Bremen VersR 2008, 1056).
  • OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 611/11

    Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen

    Maßgeblich ist daher, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die AVB bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sachzusammenhangs versteht (ständige BGH-Rechtspr., vgl. nur BGHZ 123, 83; VersR 2001, 184; 2002, 1503; 2003, 236, 1163; 2008, 1056).
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