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OLG Nürnberg, 24.11.2009 - 5 W 2238/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Hausanwalts einer Versicherung
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattung der Reisekosten des "Hausanwalts" des Haftpflichtversicherers einer Partei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Hausanwalts einer Versicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 03.09.2009 - 15 O 581/08
- OLG Nürnberg, 24.11.2009 - 5 W 2238/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1007
- MDR 2010, 414
- VersR 2010, 788
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2009 - 5 W 2238/09
Zutreffend hat der Beklagtenvertreter bereits in seinem Kostenfestsetzungsantrag auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des "Hausanwalts" einer Versicherung hingewiesen (BGH IV ZB 44/05).
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am …
Demgegenüber wird auch die Auffassung vertreten, die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des Hausanwalts einer Versicherung seien auch auf Fälle anwendbar, in denen die Versicherung nicht selbst Partei ist, aber den Rechtsstreit aufgrund ihrer Rechtsschutzverpflichtung im Namen des Versicherungsnehmers führt (OLG Nürnberg VersR 2010, 788, 789). - OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 8 W 180/11
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen …
Soweit das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 24. November 2009, Az. 5 W 2238/09, veröff. - OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 6 W 1554/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten von zwei Prozessbevollmächtigten in …
Unter Zugrundelegung der Ausführungen des OLG Nürnberg im Beschluss vom 24.11.2009 (5 W 2238/09, MDR 2010, 414) sind allerdings bei den festzusetzenden fiktiven Kosten eines Rechtsanwalts die Reisekosten der Rechtsanwälte H. & Kollegen als "Hausanwälte" der Haftpflichtversicherung des Klägers in voller Höhe zu erstatten. - OLG Dresden, 08.02.2010 - 3 W 139/10
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts in Haftpflichtfällen
Der Senat vermag auch deshalb der abweichenden Beurteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg, dessen (Einzelrichter-)Beschluss vom 24.11.2009 (5 W 2238/09) beklagtenseits zur Akte gereicht wurde (dort II 229 ff.), nicht zu folgen, die im Übrigen, wohl erkanntermaßen, von der des Oberlandesgerichts Oldenburg (NJW-RR 2008, 1305 f.) abweicht, ohne daraus Konsequenzen zu ziehen.