Weitere Entscheidung unten: OLG München, 25.01.2018

Rechtsprechung
   OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16   

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https://dejure.org/2018,16824
OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16 (https://dejure.org/2018,16824)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2018 - 14 U 4679/16 (https://dejure.org/2018,16824)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2018 - 14 U 4679/16 (https://dejure.org/2018,16824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Freistellung hinsichtlich anwaltlicher Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über eine Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; ARB 75 § 4 Abs. 1 d
    Risikoausschluss für schuldrechtliche Ansprüche aus Geschäftsführerdienstvertrag unabhängig von Organstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1975/2001 § 4 Abs. 1 Buchst. c)
    Umfang des Ausschlusses der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen in der Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzversicherung; anwaltlicher Vergütungsanspruch; Dienstvertrag; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Aufhebung seines Beschäftigungsverhältnisses; Versicherungsbedingungen; gesetzlicher Vertreter; Gesellschaft; Geschäftsführerdienstanstellungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 813
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Augsburg, 11.11.2016 - 83 O 4080/15

    Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als GmbH

    Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
    Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11.11.2016, Az. 083 O 4080/15, wie folgt abgeändert:.

    das erstinstanzliche Urteil des LG Augsburg zum Aktenzeichen 083 O 4080/15 vom 11.11.2016 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG Celle, 22.05.2008 - 8 U 7/08
    Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
    In Übereinstimmung mit diesen Überlegungen hat das OLG Celle im gleichsam spiegelbildlichen Fall, in dem die Streitigkeit in einen Zeitraum fiel, in welchem die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer nicht mehr bestand, der schuldrechtliche Anstellungsvertrag aber noch fortbestand, ebenfalls die Einschlägigkeit des betreffenden Risikoausschlusses bejaht (vgl. OLG Celle, Urt. v. 22.5.2008, Az.: 8 U 7/08, zit. nach juris Rn. 4).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
    Darüber hinaus steht auch die gebotene enge Auslegung von Risikoausschlüssen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH VersR 2005, 1684) diesem Verständnis nicht entgegen, weil durch die Formulierung der Klausel gerade ausdrücklich auf die vertragliche Bindung zwischen gesetzlichem Vertreter und juristischer Person Bezug genommen wird.
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
    Versicherungsschutz besteht jedoch auf keiner der beiden Ebenen (vgl. nur Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, ARB-Kommentar, 8. Aufl. 2010, ARB 2000 § 3 Rn. 98 sowie etwa auch BGH MDR 1998, 302 für Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Sparkasse aus seinem Anstellungsverhältnis).
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   OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16   

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https://dejure.org/2018,18813
OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16 (https://dejure.org/2018,18813)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2018 - 14 U 4679/16 (https://dejure.org/2018,18813)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 14 U 4679/16 (https://dejure.org/2018,18813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    ARB 1975/2001 § 4 Abs. 1 d, § 26 Abs. 3 c
    Freistellung hinsichtlich anwaltlicher Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über eine Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

  • Wolters Kluwer

    Risikoausschluss bzgl. vor Begründung der Organstellung begründete schuldrechtliche Ansprüche aus einem Geschäftsführerdienstvertrag; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Streitigkeit aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzversicherung; anwaltlicher Vergütungsanspruch; Dienstvertrag; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Aufhebung seines Beschäftigungsverhältnisses; Versicherungsbedingungen; gesetzlicher Vertreter; Gesellschaft; Geschäftsführerdienstanstellungsvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 813
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Augsburg, 11.11.2016 - 83 O 4080/15

    Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als GmbH

    Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
    Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11.11.2016, Az. 083 O 4080/15, wie folgt abgeändert:.

    das erstinstanzliche Urteil des LG Augsburg zum Aktenzeichen 083 O 4080/15 vom 11.11.2016 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG Celle, 22.05.2008 - 8 U 7/08
    Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
    In Übereinstimmung mit diesen Überlegungen hat das OLG Celle im gleichsam spiegelbildlichen Fall, in dem die Streitigkeit in einen Zeitraum fiel, in welchem die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer nicht mehr bestand, der schuldrechtliche Anstellungsvertrag aber noch fortbestand, ebenfalls die Einschlägigkeit des betreffenden Risikoausschlusses bejaht (vgl. OLG Celle, Urt. v. 22.5.2008, Az.: 8 U 7/08, zit. nach juris Rn. 4).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
    Darüber hinaus steht auch die gebotene enge Auslegung von Risikoausschlüssen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH VersR 2005, 1684) diesem Verständnis nicht entgegen, weil durch die Formulierung der Klausel gerade ausdrücklich auf die vertragliche Bindung zwischen gesetzlichem Vertreter und juristischer Person Bezug genommen wird.
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
    Versicherungsschutz besteht jedoch auf keiner der beiden Ebenen (vgl. nur Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, ARB-Kommentar, 8. Aufl. 2010, ARB 2000 § 3 Rn. 98 sowie etwa auch BGH MDR 1998, 302 für Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Sparkasse aus seinem Anstellungsverhältnis).
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