Rechtsprechung
OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Freistellung hinsichtlich anwaltlicher Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über eine Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 307; ARB 75 § 4 Abs. 1 d
Risikoausschluss für schuldrechtliche Ansprüche aus Geschäftsführerdienstvertrag unabhängig von Organstellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 1975/2001 § 4 Abs. 1 Buchst. c)
Umfang des Ausschlusses der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen in der Rechtsschutzversicherung - rechtsportal.de
Rechtsschutzversicherung; anwaltlicher Vergütungsanspruch; Dienstvertrag; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Aufhebung seines Beschäftigungsverhältnisses; Versicherungsbedingungen; gesetzlicher Vertreter; Gesellschaft; Geschäftsführerdienstanstellungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 11.11.2016 - 83 O 4080/15
- OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
- OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
- BGH, 06.03.2019 - IV ZR 72/18
Papierfundstellen
- VersR 2018, 813
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Augsburg, 11.11.2016 - 83 O 4080/15
Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als GmbH …
Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11.11.2016, Az. 083 O 4080/15, wie folgt abgeändert:.das erstinstanzliche Urteil des LG Augsburg zum Aktenzeichen 083 O 4080/15 vom 11.11.2016 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- OLG Celle, 22.05.2008 - 8 U 7/08
Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
In Übereinstimmung mit diesen Überlegungen hat das OLG Celle im gleichsam spiegelbildlichen Fall, in dem die Streitigkeit in einen Zeitraum fiel, in welchem die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer nicht mehr bestand, der schuldrechtliche Anstellungsvertrag aber noch fortbestand, ebenfalls die Einschlägigkeit des betreffenden Risikoausschlusses bejaht (vgl. OLG Celle, Urt. v. 22.5.2008, Az.: 8 U 7/08, zit. nach juris Rn. 4). - BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04
Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …
Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
Darüber hinaus steht auch die gebotene enge Auslegung von Risikoausschlüssen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH VersR 2005, 1684) diesem Verständnis nicht entgegen, weil durch die Formulierung der Klausel gerade ausdrücklich auf die vertragliche Bindung zwischen gesetzlichem Vertreter und juristischer Person Bezug genommen wird. - BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97
Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus …
Auszug aus OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
Versicherungsschutz besteht jedoch auf keiner der beiden Ebenen (vgl. nur Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, ARB-Kommentar, 8. Aufl. 2010, ARB 2000 § 3 Rn. 98 sowie etwa auch BGH MDR 1998, 302 für Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Sparkasse aus seinem Anstellungsverhältnis).
Rechtsprechung
OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
ARB 1975/2001 § 4 Abs. 1 d, § 26 Abs. 3 c
Freistellung hinsichtlich anwaltlicher Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über eine Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung - Wolters Kluwer
Risikoausschluss bzgl. vor Begründung der Organstellung begründete schuldrechtliche Ansprüche aus einem Geschäftsführerdienstvertrag; Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Streitigkeit aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
- rechtsportal.de
Rechtsschutzversicherung; anwaltlicher Vergütungsanspruch; Dienstvertrag; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Aufhebung seines Beschäftigungsverhältnisses; Versicherungsbedingungen; gesetzlicher Vertreter; Gesellschaft; Geschäftsführerdienstanstellungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 11.11.2016 - 83 O 4080/15
- OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
- OLG München, 08.03.2018 - 14 U 4679/16
- BGH, 06.03.2019 - IV ZR 72/18
Papierfundstellen
- VersR 2018, 813
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Augsburg, 11.11.2016 - 83 O 4080/15
Risikoausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als GmbH …
Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 11.11.2016, Az. 083 O 4080/15, wie folgt abgeändert:.das erstinstanzliche Urteil des LG Augsburg zum Aktenzeichen 083 O 4080/15 vom 11.11.2016 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- OLG Celle, 22.05.2008 - 8 U 7/08
Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
In Übereinstimmung mit diesen Überlegungen hat das OLG Celle im gleichsam spiegelbildlichen Fall, in dem die Streitigkeit in einen Zeitraum fiel, in welchem die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer nicht mehr bestand, der schuldrechtliche Anstellungsvertrag aber noch fortbestand, ebenfalls die Einschlägigkeit des betreffenden Risikoausschlusses bejaht (vgl. OLG Celle, Urt. v. 22.5.2008, Az.: 8 U 7/08, zit. nach juris Rn. 4). - BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04
Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …
Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
Darüber hinaus steht auch die gebotene enge Auslegung von Risikoausschlüssen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH VersR 2005, 1684) diesem Verständnis nicht entgegen, weil durch die Formulierung der Klausel gerade ausdrücklich auf die vertragliche Bindung zwischen gesetzlichem Vertreter und juristischer Person Bezug genommen wird. - BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97
Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus …
Auszug aus OLG München, 25.01.2018 - 14 U 4679/16
Versicherungsschutz besteht jedoch auf keiner der beiden Ebenen (vgl. nur Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, ARB-Kommentar, 8. Aufl. 2010, ARB 2000 § 3 Rn. 98 sowie etwa auch BGH MDR 1998, 302 für Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Sparkasse aus seinem Anstellungsverhältnis).