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   KG, 18.10.1976 - 12 U 1878/76   

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https://dejure.org/1976,1990
KG, 18.10.1976 - 12 U 1878/76 (https://dejure.org/1976,1990)
KG, Entscheidung vom 18.10.1976 - 12 U 1878/76 (https://dejure.org/1976,1990)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 1976 - 12 U 1878/76 (https://dejure.org/1976,1990)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeug; Kraftfahrzeug; In Betrieb; Betrieb; Parken; Abstellen; Schadensausgleichung; Parkverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 12 Abs. 3 Nr. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug

Papierfundstellen

  • VersR 1978, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 15.01.1987 - 7 U 300/86

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Mithaftung; Umfang des

    Nach der herrschenden verkehrstechnischen Auffassung befindet sich ein im öffentlichen Verkehrsraum geparktes Kraftfahrzeug im Betrieb, solange es den Verkehr irgendwie beeinflussen kann (vgl. KG VersR 1978, 140, 141; OLG Köln VersR 1983, 287 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., § 7 StVG Rn. 5, 8 m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 13.05.2011 - 6 S 1/11

    Erhöhung der Betriebsgefahr eines Lkw i.R.e. Schadensersatzanspruchs infolge

    Zwar ist mit dem Amtsgericht und den Beklagten dem Grundsatz nach davon auszugehen, dass sich der Geschädigte regelmäßig eine Mithaftquote - nach der Rechtsprechung je nach Lage des Falles von ¼ bis ½ - anrechnen lassen muss, wenn er sein Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hat und es unter anderem wegen dieses Umstandes zu einem Verkehrsunfall gekommen ist (vgl. KG Berlin, VerkMitt 1991, Nr. 60 und VersR 1978, 140; LG Mönchengladbach, Schaden-Praxis 2010, 70; LG Mainz, Schaden-Praxis 1995, 264 sowie die von den Beklagten herangezogenen Entscheidungen BGH, VersR 1987, 259 und OLG Braunschweig, VersR 1976, 448; die im Weiteren für OLG Köln angegebene Fundstelle NJW 1984, 478 erweist sich als unzutreffend und ist auch anderweit nicht ersichtlich).
  • VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 15 K 5415/99

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Ergebnisses in der Ersten Juristischen

    Soweit der Kläger rügt, die Kritik des Erstkorrektors, er habe die Prüfung auf S. 13 bis 19 der häuslichen Arbeit [zu der Frage, wann ein LKW in "?Betrieb" i.S.d § 7 StVG ist] zu breit angelegt, verkenne, dass es in der Literatur und Rechtsprechung 4 Meinungen zum Betriebsbegriff gebe, und er sich in diesem Zusammenhang konkret auf mehrere Gerichtsentscheidungen (OLG Köln DAR 1967, S. 108, OLG Karlsruhe VersR 1978, S. 647 und KG VersR 1978, S. 140) bezieht, und weiter rügt, die Kritik des Prof. Dr. I sei widersprüchlich, da dieser noch auf S. 12 der Hausarbeit ausdrücklich eine Kausalitätsprüfung verlangt habe, ist die Rüge unschlüssig bzw. unbegründet.
  • AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem am rechten

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass den Halter eines im eingeschränkten Halteverbot geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung treffe, wenn sein Fahrzeug in Folge der hierdurch entstehenden Fahrbahnverengung von einem vorbeifahrenden Fahrzeug gestreift wird (LG Nürnberg - Führt, NZV 1991, 434 [LG Nürnberg 24.10.1990 - 8 S 5863/90] ; AG Hamburg Versicherungsrecht 1975, 1064; AG Heidelberg RuS 1980, 164; Klimke, Anmerkung zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.10.1976, 12 U 1878/76 , Versicherungsrecht 1978, 140).
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