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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.06.1981 - 20 U 1/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2804
OLG Hamm, 03.06.1981 - 20 U 1/81 (https://dejure.org/1981,2804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.1981 - 20 U 1/81 (https://dejure.org/1981,2804)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 20 U 1/81 (https://dejure.org/1981,2804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld für einen Sanatoriumsaufenthalt; Vorliegen einer "gemischten Anstalt"; Fehlen einer (schriftlichen) Leistungszusage vor Beginn der Behandlung; Bedeutsamkeit fehlenden Verschuldens des Versicherungsnehmers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 386
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.10.1976 - 20 U 64/76
    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.1981 - 20 U 1/81
    Das findet seinen Grund darin, daß § 4 Nr. 5 MB/KK keine (verhüllte) Obliegenheit des Inhalts, daß der Versicherungsnehmer sich in einer gemischten Anstalt nur mit Einwilligung des Versicherers stationär behandeln lassen darf, regelt, sondern vielmehr eine Risikobeschränkung (Prölss-Martin, 22. Aufl., § 4 MB/KK Anm. 4; OLG Nürnberg VersR 76, 725; Senat VersR 77, 1150).

    Die Versäumung einer vorherigen Klärung liegt im Risikobereich des Versicherungsnehmers (Senat VersR 77, 1150).

  • BGH, 07.07.1971 - IV ZR 6/71

    Gemischte Anstalt - Härtefälle - Krankenhaus - Unterrichtungspflicht -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.1981 - 20 U 1/81
    Eine Zulassung dieses Einwandes würde dem Zweck des § 4 Nr. 5 MB/KX zuwiderlaufen, der gerade darin besteht, den Versicherer vor einer nachträglichen, schwierigen und risikoreichen Prüfung zu bewahren, ob eine medizinisch notwendige Heilbehandlung oder eine Kurbehandlung stattgefunden hat (BGH VersR 71, 949).
  • OLG Nürnberg, 26.02.1976 - 8 U 169/75
    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.1981 - 20 U 1/81
    Das findet seinen Grund darin, daß § 4 Nr. 5 MB/KK keine (verhüllte) Obliegenheit des Inhalts, daß der Versicherungsnehmer sich in einer gemischten Anstalt nur mit Einwilligung des Versicherers stationär behandeln lassen darf, regelt, sondern vielmehr eine Risikobeschränkung (Prölss-Martin, 22. Aufl., § 4 MB/KK Anm. 4; OLG Nürnberg VersR 76, 725; Senat VersR 77, 1150).
  • OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04

    Kein prinzipieller Anspruch auf eine mehrwöchige stationäre psychotherapeutische

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. auch OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

  • OLG Koblenz, 09.09.2004 - 10 U 20/04

    Deckungsklage gegen die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung:

    Dies wäre allenfalls bei Vorliegen eines akuten Notfalls, z.B. einem drohenden Herzinfarkt, zu bejahen (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 386; OLG Karlsruhe VersR 1985, 560; 90, 730; r+s 1998, 296, 298; OLG Nürnberg r+s 1996, 283).
  • OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2536/94

    Voraussetzungen für den Risikoausschluß nach § 4 Abs. 9 MB/KT in der

    Die Versäumung einer vorherigen Abklärung, ob der Versicherer seine Zustimmung zu der stationären Behandlung in der gemischten Anstalt erteilt, liegt ausschließlich im Risikobereich des Versicherungsnehmers (vgl. OLG Hamm, VersR 82, 386; OLG Karlsruhe, VersR 85, 560; 90, 730).
  • AG Gießen, 18.09.2012 - 49 C 144/12

    Die Prüfung der Zusage nach § 4 Abs. 5 MB/KK hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (OLG Koblenz VersR 93, 1000) oder z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. auch OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).
  • LG Aachen, 24.11.1989 - 5 S 292/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung eines

    Selbst in dem Fall, in dem der Versicherungsnehmer es schuldlos versäumt, eine solche Leistungszusage einzuholen, besteht eine Leistungspflicht des Versicherers nicht (vgl.: OLG Hamm in VersR 1982, 386).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 14.10.1981 - 24 O 187/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,10848
LG Köln, 14.10.1981 - 24 O 187/81 (https://dejure.org/1981,10848)
LG Köln, Entscheidung vom 14.10.1981 - 24 O 187/81 (https://dejure.org/1981,10848)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 1981 - 24 O 187/81 (https://dejure.org/1981,10848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 386
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 02.12.1981 - 2 O 137/81   

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https://dejure.org/1981,10081
LG Bad Kreuznach, 02.12.1981 - 2 O 137/81 (https://dejure.org/1981,10081)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02.12.1981 - 2 O 137/81 (https://dejure.org/1981,10081)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - 2 O 137/81 (https://dejure.org/1981,10081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 386
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