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   OLG Oldenburg, 08.08.1990 - 2 U 57/88   

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https://dejure.org/1990,2867
OLG Oldenburg, 08.08.1990 - 2 U 57/88 (https://dejure.org/1990,2867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.08.1990 - 2 U 57/88 (https://dejure.org/1990,2867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. August 1990 - 2 U 57/88 (https://dejure.org/1990,2867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWB § 1 Abs. 2 a Nr. 2; AWB § 2 Abs. 2; ZPO § 565 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 ff. ALeitWassB ; § 2 VGB; § 4 VGB
    Wärmepumpenanlage; Außerhalb des versicherten Gebäudes; Zusatzheizung; Funktionstüchtige Heizungsanlage; Leitungswasserversicherung; Versicherungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wärmepumpenanlage; Außerhalb des versicherten Gebäudes; Zusatzheizung; Funktionstüchtige Heizungsanlage; Leitungswasserversicherung; Versicherungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ALeitWassB § 1 f.; VGB §§ 2, 4

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Risiken werden durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt? (IBR 1991, 104)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1348
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 07.10.1918 - VI 230/18

    Verpflichtung des Revisionsgericht zur Nachprüfung, ob das Berufungsgericht die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.08.1990 - 2 U 57/88
    Zwar ist das Berufungsgericht gemäß § 565 Abs. 2 ZPO bei seiner neuen Entscheidung an die rechtliche Beurteilung, aus der heraus das Revisionsgericht die Aufhebung ausgesprochen hat, auch seinerseits gebunden (RGZ 94, 11, 14; BGH MDR 1951, 524; Zöller/Schneider ZPO, 14. Aful., § 565 Rdn. 3).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.08.1990 - 2 U 57/88
    Entscheidend ist daher, ob nach der Verkehrsanschauung bei einer natürlichen Auffassung über Wesen, Zweck und Beschaffenheit des Gebäudes unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Bedürfnisse die Einfügung der Wärmepumpenanlage als Zusatzheizung zur vorhandenen Gasheizung der Hauptsache ein besonderes Gepräge und eine besondere Eigenart gegeben hat (vgl. BGHZ 53, 324, 325).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Eine Bindung des Berufungsgerichts an die der Aufhebung der Berufungsentscheidung unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Würdigung des Revisionsgerichts besteht nicht, wenn sich die der Revisionsentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen nachträglich ändern (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1990, 1348, 1349).
  • BGH, 16.06.1993 - IV ZR 226/92

    Leitungswasserschaden durch Rohrbruch im Heizkessel

    Die Heizungsanlage ist wesentlicher Bestandteil eines Hauses (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 15.11.1989 - IVa ZR 212/88 - VersR 90, 200; vgl. aber auch dazu OLG Oldenburg VersR 90, 1348).
  • OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14

    Auslegung der Sicherungsabtretung von Forderungen

    Eine Bindung des Berufungsgerichts entfällt jedoch, wenn sich der Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht geändert hat (OLG Oldenburg VersR 90, 1348; OLG München OLGR 2009, 84).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03

    Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Bindung an eine vorangegangene Entscheidung

    Soweit auch der BGH einen Sachverhalt angenommen hat, der so nicht zutrifft, ist für den Senat angesichts der neuen Tatsachenfeststellungen in diesem Umfang eine Bindung an die rechtliche Beurteilung des BGH entfallen (vgl. hierzu MünchKomm/Wenzel, a.a.O., Rn. 15; OLG Oldenburg, VersR 1990, 1348/1349).
  • OLG Köln, 09.05.2003 - 19 U 170/96

    Erneute Fristsetzung nach nicht erfüllter Mängelbeseitigung?

    An dieser Beurteilung ist der Senat nicht im Hinblick auf § 565 ZPO a.F. (= § 563 ZPO n.F.) gehindert, da die Bindung des Berufungsgerichtes entfällt, wenn sich der Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht ändert (OLG Oldenburg, VersR 1990, 1348, 1349).
  • OLG Köln, 22.12.2004 - 6 U 51/00
    Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn sich der Sachverhalt nach Abschluss des Revisionsverfahrens in tatsächlicher Hinsicht ändert (vgl. BGH VersR 90, 1348 f; Zöller-Gummer, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 25.02.2010 - 1 U (Kart) 89/09

    Umfang der Bindungswirkung einer Zurückverweisung

    Die Bindungswirkung entfällt für das Instanzgericht, wenn sich der Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht ändert (vgl. BGH, VersR 1990, 1348 f.).
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