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VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10 |
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Art 10 Verf BB, § 359 Nr 5 StPO, Art 52 Abs 4 Verf BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
StPO, § 359 Nr. 5; LV, Art. 10 i.V.m. Rechtsstaatsprinzip; LV, Art. 52 Abs. 4
Strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren; Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz; Grundrecht auf faires Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 01.10.2009 - 25 Ns 132/09
- OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 2 Ws 26/10
- VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (7)
- VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 17/09
Verfassung des Landes Brandenburg Art. 10 iVm dem Rechtsstaatsprinzip
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet auch der Maßstab, den die vorherrschende Ansicht in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum bei dieser Vorprüfung anwendet (Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
Dies betrifft die Feststellung solcher Tatsachen, die den Schuldspruch wesentlich tragen, indem sie die abgeurteilte Tat in ihren entscheidenden Merkmalen umgrenzen, oder deren Bestätigung oder Widerlegung im Verteidigungskonzept des Angeklagten eine hervorragende Rolle spielt (vgl. Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, 2024 f).
- BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Verfassungsrechtlich ist dies nicht zu beanstanden (vgl. etwa Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07 - BVerfGK 11, 215, 224). - BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Dies betrifft die Feststellung solcher Tatsachen, die den Schuldspruch wesentlich tragen, indem sie die abgeurteilte Tat in ihren entscheidenden Merkmalen umgrenzen, oder deren Bestätigung oder Widerlegung im Verteidigungskonzept des Angeklagten eine hervorragende Rolle spielt (vgl. Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, 2024 f).
- BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung eines …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Von Verfassungs wegen gibt es hiergegen nichts zu erinnern (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 525/93 -, NJW 1994, 510). - BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Die als verletzt in Betracht kommenden landesverfassungsrechtlich verbürgten Rechte auf ein faires Verfahren vor Gericht nach Art. 52 Abs. 4 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) und - abgeleitet aus dem allgemeinen Freiheitsgrundrecht nach Art. 10 LV in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip - auf effektiven Rechtsschutz gewährleistet das Grundgesetz inhaltsgleich (vgl. BVerfGE 53, 115, 127 und BVerfGE 66, 313, 318). - BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78
Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Die als verletzt in Betracht kommenden landesverfassungsrechtlich verbürgten Rechte auf ein faires Verfahren vor Gericht nach Art. 52 Abs. 4 Verfassung des Landes Brandenburg (LV) und - abgeleitet aus dem allgemeinen Freiheitsgrundrecht nach Art. 10 LV in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip - auf effektiven Rechtsschutz gewährleistet das Grundgesetz inhaltsgleich (vgl. BVerfGE 53, 115, 127 und BVerfGE 66, 313, 318). - VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 63/07
Anforderungen an die Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO; Berücksichtigung offener …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10
Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein, ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines (Straf-)Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 - wwww.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar ist es, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 - vom.- VfGBbg 35/10 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 - vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsge-richt.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 24/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
Der im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangene Beschluss des BbgOLG verstößt ebenfalls nicht gegen die Garantie effektiven Rechtsschutzes.Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10-; Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
a) Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
- VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16
Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver …
Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 21.04.2017 - VfGBbg 91/15
Zulässigkeit; Begründung; Substantiierter Vortrag; Effektiver Rechtsschutz; …
Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
Das Grundrecht auf faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein, ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de;… Ernst, in: Lieber/Iwers/Ernst, LV, 2012, Art. 52, Anm. 5).
- VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 33/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10-; Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
a) Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …
Das Gericht darf insbesondere die von der Rechtsordnung eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 27/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10-; Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
a) Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
- VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 26/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10-; Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
a) Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
- VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 28/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10- und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
a) Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
- VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 29/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - Beschluss vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10- und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
a) Das Grundrecht auf ein faires Verfahren garantiert dem Einzelnen, nicht bloßes Objekt des Verfahrens zu sein; ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis eines Verfahrens Einfluss zu nehmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 63/07 -).
- VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 31/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 32/15
Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz; …
- VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung …
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung …
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im …
- VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17
Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels …
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
Rüge von Verstößen gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen einer …
- VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11
Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer …
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge; …
- VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17
Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen …