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   VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11   

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VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11 (https://dejure.org/2011,7285)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2011 - VfGBbg 35/11 (https://dejure.org/2011,7285)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 (https://dejure.org/2011,7285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 10 Verf BB, Art 12 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; LV, Art. 12; LV, Art. 26; LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 52 Abs. 3 und 4; VerfGGBbg, § 45
    Effektiver Rechtsschutz; faires Verfahren; Umgangsrecht; Erledigung; Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbleibt, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das wäre nur dann der Fall, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr bestünde, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen würde (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, a. a. O.).

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 29. Juli 2011 (VfGBbg 4/11 EA) zurückgewiesen.

    Die Akten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (15 UFH 4/11) und des Verfassungsgerichts (VfGBbg 4/11 EA) waren beigezogen.

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Etwaige Bedenken gegen die Zulässigkeit der vom Beschwerdeführer zu 2) erhobenen Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt mangelnder Prozessfähigkeit des minderjährigen Kindes können dahinstehen, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls auch aus den genannten Gründen unzulässig ist (vgl. BVerfGE 72, 122, 132).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Es übt keine umfassende Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts aus, sondern überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Es ist daher möglichst eine Entscheidung zu treffen, bevor sich die Sache durch Zeitablauf erledigt und irreversible Tatsachen und Rechtsnachteile eintreten (in diesem Sinne BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 2011 - 1 BvR 752/10 -, NJW 2011, 2347 und vom 15. August 2002, - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Es soll dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung tragen (vgl. zum inhaltsgleichen Art. 6 Abs. 2 GG: BVerfGE 31, 194, 206).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, wwww.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht (Az.: 15 UF 168/11) und beantragte gleichzeitig, die Vollziehung des Beschlusses vorläufig auszusetzen.
  • BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04

    Verletzung des Elternrechts des Vaters aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch langfristige

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Können die Eltern sich über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 BvR 526/04 -, FamRZ 2006, 605).
  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11
    Es ist daher möglichst eine Entscheidung zu treffen, bevor sich die Sache durch Zeitablauf erledigt und irreversible Tatsachen und Rechtsnachteile eintreten (in diesem Sinne BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 2011 - 1 BvR 752/10 -, NJW 2011, 2347 und vom 15. August 2002, - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    Welche Anforderungen an die Rechtsauslegung und -anwendung sich daraus im Einzelnen für die Gerichte ergeben, ist mit Blick auf das jeweils vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel zu bestimmen (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dieses Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zu Art. 6 Abs. 2 GG BVerfGE 61, 358, 371 f; 75, 201, 218 f).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    - VfGBbg 35/10 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 - vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, www.verfassungsge-richt.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Das Gericht darf insbesondere die von der Rechtsordnung eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Das Gericht darf insbesondere die von der Rechtsordnung eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 33/16 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Erledigt sich - wie hier - im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 -, vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des

    Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht sind weder die nach dem Grundgesetz gewährten Grundrechte oder die nach der EMRK oder der GrCH bestehenden Rechte; diese ist gemäß § 45 Abs. 1 VerfGGBbg ausschließlich auf in der Landesverfassung selbst gewährleistete Grundrechte zu stützen (st. Rspr., vgl. nur Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 9/16

    Elterliche Sorge; Kindeswohl; Begründungsanforderungen

    Das Recht der elterlichen Sorge steht unter dem Schutz des Art. 27 Abs. 2 LV, der inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) das Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistet (Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Können die Eltern sich über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de mwN).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Rechtliches Gehör; Umgangsrecht;

    Das Recht der elterlichen Sorge steht unter dem Schutz des Art. 27 Abs. 2 LV, der inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) das Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder verfassungsrechtlich gewährleistet (Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 -, und 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2017 - VfGBbg 91/15

    Zulässigkeit; Begründung; Substantiierter Vortrag; Effektiver Rechtsschutz;

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 23/14

    Recht auf elterliche Sorge; Anspruch auf rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge;

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 41/19

    Verwerfung einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 52/15

    Hat das Bundesverfassungsgericht über eine nahezu wortgleiche

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/12

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Rechtsschutzbedürfnis; Kosteninteresse;

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