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   VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13   

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https://dejure.org/2014,5339
VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13 (https://dejure.org/2014,5339)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2014 - VfGBbg 43/13 (https://dejure.org/2014,5339)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 (https://dejure.org/2014,5339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Alt 2 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 321a ZPO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 321a
    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge; Fortsetzung des Verfahrens; wiederholte Anhörungsrüge; Zumutbarkeit; Subsidiarität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13
    Auch und gerade im Hinblick auf Gehörsverstöße sind es in erster Linie die mit der verbindlichen Streitentscheidung betrauten Fachgerichte, die effektiven Rechtsschutz durch sach- und zeitnahe Abhilfe versprechen; bei ihnen war mithin der verfassungsrechtlich gebotene Rechtsbehelf der Anhörungsrüge zu etablieren (vgl. BVerfGE 107, 395, 410, 413).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13
    Bei dem genannten Urteil handelt es sich um eine mit Rechtsmitteln nicht anfechtbare Endentscheidung im Sinne von § 321a Abs. 1 ZPO; dass es nach einer erfolgreichen Anhörungsrüge ergangen ist, ändert hieran nichts (vgl. zu dieser Konstellation Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Januar 2014 - Vf. 18-VI-12 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13
    Das Verfassungsgericht soll nicht mit einem Gehörsverstoß befasst werden, mit dem sich nicht zuvor das Fachgericht auseinandersetzen konnte; mithin müssen alle in der Verfassungsbeschwerde aufgezeigten Gehörsverletzungen Gegenstand einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge gewesen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 BvR 1470/07 -, NJW 2007, 3054, 3055).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13
    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern - nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 88/15

    Die Gefahr der Obdachlosigkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Landgericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts veranlasst und im Ergebnis zu einer für ihn günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VerfGBbg 29/14, - vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 - und vom 6. Juli 2012 - VerfGBbg 30/12 -).

    Die unterbliebene Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern - nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 - Beschluss vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 1/18

    Unvollständige Anhörungsrüge führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (vgl. Beschlüsse vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 - und vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 -, https://verfassungsgericht..de; vgl. zur unzureichenden Begründung einer Anhörungsrüge im Bundesrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Die unterbliebene fristgemäße Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern - nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - insgesamt unzulässig ist, soweit sie sich gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2020 richtet (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 21. März 2014 ‌- VfGBbg 43/13 -,‌ vom 22. März 2019 ‌- VfGBbg 1/18 -,‌ und vom 21. Februar 2020 ‌- VfGBbg 72/18 -,‌ Rn. 16 ff., ‌https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 1/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Streitwert;

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern - nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 20/15

    Ist die Verfassungsbeschwerde verfristet, ist der Antrag auf Erlass einer

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Antragstellers das Landgericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts veranlasst und im Ergebnis zu einer für ihn günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VerfGBbg 29/14, - vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 - und vom 6. Juli 2012 - VerfGBbg 30/12 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

    Die unterlassene Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern - nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 - und vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung -

    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 - und vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 18/14

    Anspruch auf rechtsliches Gehör; Anspruch auf ein faires Verfahren;

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern - nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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