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   OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89   

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https://dejure.org/1991,6271
OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89 (https://dejure.org/1991,6271)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.09.1991 - 2 U 1588/89 (https://dejure.org/1991,6271)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. September 1991 - 2 U 1588/89 (https://dejure.org/1991,6271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1
    Entstehung von Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erwerb von Sondereigentum; Bauliche Abgrenzung

Papierfundstellen

  • WE 1992, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1986 - IX ZR 165/85

    Streitgegenstand und Rechtskraft bei Klage des Hauptschuldners gegen die

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, wird der Streitgegenstand im Zivilprozeß bestimmt einerseits durch die mit dem Antrag verfolgten allgemeinen Rechtsschutzziele und konkret in Anspruch genommenen Rechtsfolgen, andererseits durch den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die Rechtsfolge hergeleitet wird (BGH NJW-RR 1987, 683, 684 m.w.N.).

    Die Gleichheit der Streitgegenstände setzt nicht voraus, daß die geltendgemachten Rechtsfolgen in jeder Hinsicht deckungsgleich sind und auf dieselbe Weise vollstreckt werden müßten; sie liegt auch vor, wenn das mit der früher erhobenen Klage verfolgte Rechtsschutzziel das der späteren Klage umfaßt (BGH NJW-RR 1987, 683, 684 zu § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87

    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den Grundrissen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89
    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des WEG hierzu ausgeführt, nur auf diese Weise könnten all jene Schwierigkeiten vermieden werden, die das frühere Stockwerkseigentum in Verruf gebracht hätten, so daß es keine Aufnahme in das BGB gefunden haben; deshalb dürfe Sondereigentum nach dem Leitgedanken des Gesetzes nicht durch eine bloße Luftschranke abgegrenzt werden, sondern müsse baulich so umfriedet sein, daß feste und geschlossene oder verschließbare Bauteile die Raumeinheit dauerhaft abschirmen und dadurch Dritten der unbefugte Zugang tatsächlich verwehrt ist (BGH NJW 1991, 1611, 1612; ebenso schon: Lutter, AcP 164, 122, 149; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 590; OLG Hamm Rpfl 1986, 374, 376; anderer Ansicht: Merle (WE 1989, 116, 120).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89
    Die erneute Klage ist dann ohne Sachprüfung als unzulässig durch Prozeßurteil abzuweisen (BGH NJW 1989, 2133, 2134 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1991 - V ZB 12/90

    Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89
    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des WEG hierzu ausgeführt, nur auf diese Weise könnten all jene Schwierigkeiten vermieden werden, die das frühere Stockwerkseigentum in Verruf gebracht hätten, so daß es keine Aufnahme in das BGB gefunden haben; deshalb dürfe Sondereigentum nach dem Leitgedanken des Gesetzes nicht durch eine bloße Luftschranke abgegrenzt werden, sondern müsse baulich so umfriedet sein, daß feste und geschlossene oder verschließbare Bauteile die Raumeinheit dauerhaft abschirmen und dadurch Dritten der unbefugte Zugang tatsächlich verwehrt ist (BGH NJW 1991, 1611, 1612; ebenso schon: Lutter, AcP 164, 122, 149; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 590; OLG Hamm Rpfl 1986, 374, 376; anderer Ansicht: Merle (WE 1989, 116, 120).
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85

    Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89
    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des WEG hierzu ausgeführt, nur auf diese Weise könnten all jene Schwierigkeiten vermieden werden, die das frühere Stockwerkseigentum in Verruf gebracht hätten, so daß es keine Aufnahme in das BGB gefunden haben; deshalb dürfe Sondereigentum nach dem Leitgedanken des Gesetzes nicht durch eine bloße Luftschranke abgegrenzt werden, sondern müsse baulich so umfriedet sein, daß feste und geschlossene oder verschließbare Bauteile die Raumeinheit dauerhaft abschirmen und dadurch Dritten der unbefugte Zugang tatsächlich verwehrt ist (BGH NJW 1991, 1611, 1612; ebenso schon: Lutter, AcP 164, 122, 149; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 590; OLG Hamm Rpfl 1986, 374, 376; anderer Ansicht: Merle (WE 1989, 116, 120).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    aa) Hierzu wird teilweise vertreten, dass Sondereigentum nicht an durch bloße "Luftschranken" begrenzten Teilräumen entstehen könne (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 590; OLG Koblenz WE 1992, 19; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 83; Lutter, AcP 1964, 122, 148).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen

    Zwar liegen die Urteile des OLG Koblenz vom 6. September 1991 (WuM 1991, 603 = WE 1992, 19 mit Anmerkung Merle S. 11) und des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 1987 (OLGZ 1988, 239 = NJW-RR 1998, 590 = MDR 1988, 410) vor, wonach an Teilen eines Raumes kein Sondereigentum begründet werden kann und das Sondereigentum entsprechend der tatsächlichen Bauausführung entstehen soll.
  • OLG München, 10.04.2006 - 34 Wx 21/06

    Schallschutz bei Installationsgeräuschen infolge nachträglicher Verlegearbeiten

    Der Anspruch gemäß § 1004 BGB besteht nur, soweit ein Nachteil vorliegt (vgl. BayObLG WE 1992, 19/20).
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