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   OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09   

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https://dejure.org/2010,5512
OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09 (https://dejure.org/2010,5512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2010 - 6 U 170/09 (https://dejure.org/2010,5512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 6 U 170/09 (https://dejure.org/2010,5512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 31a Abs 2 WpHG
    Bankenhaftung: Zum Umfang der Beratungspflichten bei Zinsswap-Geschäften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Beratungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zum Umfang der Beratungspflichten bei Swap-Geschäften

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beratungspflichten bei Swap-Vertrag

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 725 (Ls.)
  • WM 2010, 453
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Die empfohlene Anlage muss zum einen auf das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein (BGH NJW 1993, 2433).

    Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko) ergeben (BGH NJW 1993, 2433).

    Zu berücksichtigen ist also vor allem, ob es sich bei dem Kunden um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt (BGH NJW 1993, 2433).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 116/05

    Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Insbesondere ist bei einem Spekulationsgeschäft unmissverständlich auf den spekulativen Charakter hinzuweisen (vgl. z. B. BGH Beschl. v. 21.03.2006 - XI ZR 116/05).

    Zinsswap-Geschäfte haben wie alle Derivate spekulativen Charakter (vgl. zu einem Zins- und Währungs-Swap: BGH Beschl. v. 21.03.2006 - XI ZR 116/05).

  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 84/80

    Differenzeinwand - Schädigung - Culpa in contrahendo - CIC -

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist hinsichtlich des Umfangs der Beratungspflicht auch bei einem im Handelsregister eingetragenen Kaufmann und mittelständischen Unternehmer auf dessen tatsächliches Wissen abzustellen (BGH NJW 1991, 1106, 1107, NJW 1981, 1440, 1441).

    Bei Verletzung einer vertraglichen Aufklärungs- oder Beratungspflicht trifft den Verpflichteten die Beweislast und damit auch die Darlegungspflicht dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, weil sich der Geschädigte über den Rat oder Hinweis hinweggesetzt hätte (vgl. BGH NJW 1981, 1440, 1441).

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schadensersatzpflichtiger für die Folgen des von ihm zu vertretenden schadenstiftenden Ereignisses grundsätzlich auch insoweit einstehen muss, als sie auf Maßnahmen des Geschädigte zur Schadensbehebung- oder -verminderung zurückzuführen sind, soweit dieser die Handlungen nach Lage der Dinge für erforderlich halten durfte (vgl. z. B. BGH NJW 1990, 2060, 2061; Münchener Kommentar / Oetker, BGB, 5. Aufl., § 249 Rdnr. 172).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens jedoch begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens jedoch begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Im Falle einer fehlerhaften Beratung kann der Berater, der seine Vertragspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte verletzt hat, gegenüber dem Ersatzanspruch des Geschädigten zwar regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe deshalb ein Mitverschulden, weil er der Auskunft vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe, obwohl er das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe hätte erkennen können (BGH NJW-RR 2007, 857, 860).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Für die Beklagte bestand zudem eine erhöhte Beratungspflicht, weil sich aus ihrer Stellung als Vertragspartnerin des Swapgeschäfts ein Interessenskonflikt ergab (vgl. dazu BGH NJW 2007, 1876, 1879; jetzt ausdrücklich in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG n. F.).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGH NJW 1987, 1815, 1816).
  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
    Denn im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung können die - in erster Linie aufsichtsrechtlichen - Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes nur als Konkretisierung ohnedies bestehender Vertragspflichten herangezogen werden (vgl. BGH NJW 2000, 359, 361), diese aber nicht einschränken.
  • BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01

    Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen;

  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85

    Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur

  • OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem

    Wegen des tatsächlichen Verhaltens der Beklagten im konkreten Fall kann die - etwas allgemeiner diskutierte - Frage offen bleiben, ob ein Berater auf das Bestehen eines allgemeinen Spekulationsverbots oder auf die Frage einer "möglichen" Unvereinbarkeit des beabsichtigten Geschäfts mit diesem Verbot generell hinweisen muss (verneinend: OLG Bamberg, Urt. v. 11.05.2009, 4 U 92/08, Rn. 141 m.w.N. zum Meinungsstand, bejahend: OLG Koblenz, Urt. v. 14.01.2010, 6 U 170/09; OLG Naumburg, Urt. v. 24.03.2005, 2 U 111/04).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 230/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Beratungspflicht bei

    Anders als das Oberlandesgericht Koblenz (6 U 170/09) im Urteil vom 14.1.2010 geht der Senat hier nicht davon aus, dass die Beklagte über die Darstellung des theoretisch unbegrenzten Verlustrisikos auch noch - ohne weitere Nachfrage nach Bezifferung - verpflichtet gewesen wäre, den Rahmen aufzuzeigen, innerhalb dessen sich mögliche Prognosen bewegen können.
  • OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 16 U 59/16

    Bankenhaftung: Vorsätzliche Falschberatung durch unterlassene Aufklärung über

    Hieran hat sich durch die Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes nichts geändert (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.1,2010, Az. 6 U 170/09, Rn. 64, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 15 O 617/09

    Schadensersatzanspruch einer kreisfreien Stadt gegen eine öffentliche Landesbank

    Zins-Swap-Geschäfte, die ohne ein konnexes Grundgeschäft mit einem gegenläufigen Risiko abgeschlossen werden (dazu BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 26), haben wie alle Derivate einen spekulativen Charakter (OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2010 - 6 U 170/09, Juris, Rn. 53).

    Es war offensichtlich, dass Gewinn und Verlust der Swaps in erster Linie von der für jedermann ungewissen Entwicklung des maßgeblichen Referenzzinssatzes abhingen, so dass ein gesonderter Hinweis auf diese Unwägbarkeiten überflüssig war (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009 - 23 U 175/08, Juris, Rn. 73; vgl. auch BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 182/10, Juris, Rn. 54; a.A. wohl OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2010 - 9 U 158/08, Juris, Rn. 81 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2010 - 6 U 170/09, Juris, Rn. 52 ff.).

  • OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11

    Kapitalanlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten gegenüber einem

    Eine Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Beratungspflichten gegenüber mittelständischen Unternehmen lässt sich ungeachtet der vorwiegend aufsichtsrechtlichen Funktion des § 31 a Abs. 2 WpHG i.d.F. v. 2007 der zivilrechtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen (vgl. BGH NJW 1991, 1106; 1981, 1440; OLG Koblenz WM 2010, 453).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2013 - 10 U 16/12

    Anlageberatung: Kriterien für die anlegergerechte Empfehlung von risikoreichen

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat zwar in seinem Urteil vom 04.01.2010 (BKR 2010, 197) festgestellt, dass sich die Verpflichtung der dortigen Beklagten nicht darauf beschränkte, dem Anleger die Obergrenze eines Verlustes aufzuzeigen.
  • LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12

    Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap

    Die auch in der Rechtsprechung der Obergerichte vereinzelt geteilte - und unter den Parteien dieses Rechtsstreits umstrittene (vgl. Bl. 12 f./133 ff. d.A.) - Auffassung, wonach der Kunde im Rahmen einer objektgerechten Beratung auf die Notwendigkeit einer engmaschigen Marktpreisüberwachung hinzuweisen sei und der Berater gegebenenfalls auch darauf hinweisen müsse, dass hierfür komplexe eigene oder professionelle Risikoanalysen erforderlich seien (vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 27. Oktober 2010, 9 U 148/08, juris Rn. 49 ff. und vom 26. Februar 2010 - 9 U 164/08, juris Rn. 100; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Januar 2010 - 6 U 170/09, juris Rn. 60; vgl. auch OLG München, Urteil vom 29. März 2012 - 5 U 216/12, juris Rn. 14 ff.), läuft auf eine Überschätzung der Prognostizierbarkeit späterer Marktentwicklungen und auf infolgedessen überzogene Aufklärungspflichten hinaus.
  • OLG Hamm, 10.11.2010 - 31 U 121/08
    Soweit die Oberlandesgerichte Stuttgart (WM 10, 756 u. Urt. v. 27.10.2010, 9 U 148/08) und Koblenz (WM 10, 453) für Zinsswap-Fälle unter Beteiligung privater Anleger sowie Naumburg (WM 05, 1313) für solche unter Beteiligung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens zu anderweitigen Ergebnissen gelangt sind, sind nach dem Verständnis des Senates die dort behandelten Anlageprodukte sowie insbesondere die verwendeten Beratungsmaterialien nicht identisch mit dem hiesigen und der zugrundegelegte Sachverhalt deshalb in wesentlichen Punkten nicht vergleichbar, so dass sie die Zulassung des Revision nicht rechtfertigen.
  • LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 381/13

    Kapitalanlage: Haftung von Prospektverantwortlichen infolge fehlerhafter

    So wie es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Bank insoweit eine besondere Aufklärungspflicht im Rahmen eines Beratungsvertrages trifft (vgl. OLG Stuttgart vom 14.1.2010, 6 U 170/09; BGH vom 22.3.2011, XI ZR 33/10), so handelt es sich auch aus der Sicht des Anlegers um einen für seine Anlageentscheidung wesentlichen Gesichtspunkt, über den aufzuklären ist.
  • LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13

    Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadenersatzanspruch gegen

    So wie es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Bank insoweit eine besondere Aufklärungspflicht im Rahmen eines Beratungsvertrages trifft (vgl. OLG Stuttgart vom 14.1.2010, 6 U 170/09; BGH vom 22.3.2011, XI ZR 33/10), so handelt es sich auch aus der Sicht des Anlegers um einen für seine Anlageentscheidung wesentlichen Gesichtspunkt, über den aufzuklären ist.
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