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   BGH, 05.03.1964 - II ZR 208/61   

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https://dejure.org/1964,9758
BGH, 05.03.1964 - II ZR 208/61 (https://dejure.org/1964,9758)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1964 - II ZR 208/61 (https://dejure.org/1964,9758)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1964 - II ZR 208/61 (https://dejure.org/1964,9758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 577
  • DNotZ 1965, 302
  • WM 1964, 629
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.11.1936 - V B 15/36

    Wann liegt Gemeinschaftlichkeit der Verfügung von Miterben über einen

    Auszug aus BGH, 05.03.1964 - II ZR 208/61
    Andererseits war die Verfügung auch nicht völlig wirkungslos; denn § 185 BGB ist auch dann anwendbar, wenn ein Miterbe über einen Nachlaßgegenstand in Unkenntnis des Umstandes verfügt, daß zur Erbengemeinschaft weitere Miterben gehören (vgl. RGZ 152, 380; BGH LM BGB § 2040 Nr. 3).
  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 80/72

    Änderung der Nachfolgeklauseln einer Kommanditgesellschaft bei Scheidung der Ehe

    Gegen eine solche Annahme spricht schon der Umstand, daß danach eine Ergänzung oder Änderung des Gesellschaftsvertrages nur verlangt werden kann, wenn Umfang und Inhalt der aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten der Parteien nach dem inneren Sinn und Zweck des Rechtsgeschäfts unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles gemäß § 242 BGB eine Anpassung an die wirkliche Sachlage erfordern; dabei dürfen nur solche Eingriffe vorgenommen werden, die unumgänglich notwendig erscheinen, um ein Alt Treu und Glauben zu vereinbarendes Ergebnis zu erzielen (Urt. d. Sen. v. 5.3.64 - II ZR 208/61, LM HGH § 105 Nr. 19).

    Entgegen der Auffassung der Revision verletzt § 13 Nr. 5 der Neufassung auch nicht den Grundsatz, daß nur solche Eingriffe in das Rechtsverhältnis zulässig sind, die unumgänglich notwendig erscheinen, um ein mit Treu und Glauben zu vereinbarendes Ergebnis zu erzielen (Sen.Urt. v. 5.3.64 a.a.O.); die Neufassung schließt insbesondere nicht aus, wie offenbar die Revision meint, daß auch die Beklagte - durch einstimmigen Beschluß der Kommanditisten - zum persönlich haftenden Gesellschafter berufen wird.

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2003 - 1 U 232/03

    Erfordernis zur gemeinschaftlichen Ausübung des Rücktritts vom Vertrag durch die

    Eine nachträgliche Genehmigung reichte aus (BGH WM 1964, 629 ; NJW 1956, 178 ; Staudinger-Werner, BGB, V 2002 Rdn. 14 zu § 2040 ; Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl. Rdn. 8 zu § 2040).
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf das Verhältnis des Vorerben (als nichtberechtigt Verfügendem) zum Nacherben (als Berechtigtem) entsprechend anzuwenden (RGZ 110, 94 f.; BGH MDR 1964, 577).
  • BGH, 27.05.1971 - V BLw 7/71

    Verfügung zum Nachteil des Nacherben - Einsetzung zu Nacherben - Teilnichtigkeit

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 10. Oktober 1951 - IV ZR 17/50, LM BGB § 133 (Fb) Nr. 1; vom 25. März 1963 - III ZR 2/63, LM VHG § 1 Nr. 28 und vom 5. März 1964 - II ZR 208/61, WM 1964, 630), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOblGZ 1958, 248, 250; 1961, 190) und des Oberlandesgerichts Bremen (DNotZ 1956, 141) rügt die Rechtsbeschwerde, das Beschwerdegericht habe gegen die sich aus dieser Rechtsprechung ergebenden Auslegungsregeln und die gesetzlichen Verfahrensvorschriften verstoßen, die bei der Auslegung eines Testaments zu berücksichtigen seien.
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