Rechtsprechung
BGH, 17.03.1976 - VIII ZR 274/74 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz für Überschwemmungsschaden - Unbrauchbarkeit des Rückstauschiebers durch Rosteinwirkung und Verschleiß - Kausalität des Schadenseintritts - Obhutspflichten und Erhaltungspflichten des Vermieters - Haftung des Vermieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 545 Abs. 1
Anzeigepflicht des Mieters beim Auftreten eines Mangels der gemieteten Sache - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1976, 753
- WM 1976, 537
- DB 1976, 815
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 193/07
Zur Anzeigepflicht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache
Er darf sich darauf verlassen, dass die Mietsache funktionstüchtig ist (BGH WM 1976, 537;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 558). - BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 143/75
Verletzung der Anzeigepflicht des Mieters
Auch in dem Senatsurteil vom 17. März 1976 - VIII ZR 274/74 = WM 1976, 537 stellte sich die hier entscheidungserhebliche Frage nicht, weil dort der Mieter nicht nur den Mangel nicht kannte, sondern auch darauf vertrauen durfte, daß die betreffende Einrichtung in Ordnung war.Nach gesetzlichem Mietrecht ist der Mieter nicht verpflichtet, Nachforschungen zur Ermittlung von Mängeln anzustellen (Senatsurteil vom 17. März 1976 aaO;… Niendorff, aaO S. 222;… Mittelstein, aaO S. 354;… Roquette, aaO Rdn. 7).
- OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
Münchner Mieter helfen Mietern
Danach hat der Vermieter insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß von der Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallation des Hauses keine Gefahren für die vermietete Wohnung ausgehen (vgl. BGH WM 1976, 537 ).
- BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91
Erhaltungspflicht des Verpächters bei Zusammenbruch eines Teichablaufs
Die Situation ist insoweit nicht anders als bei im Mauerwerk oder im Erdreich befindlichen Entwässerungs- und Kanalisationsleitungen, für deren Erhaltung der Verpächter ebenso zuständig ist wie für einen Rückstauschieber (vgl. zu letzterem BGH, Urt. v. 17. März 1976, VIII ZR 274/74, WM 1976, 537). - OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04
Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen …
Die Anforderungen an diese Prüfungspflicht dürfen nicht überspannt werden (BGH VersR 1966, 81, 82; s. a. BGH WM 1976, 537, 538). - BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 145/75 Auch in dem Senatsurteil vom 17. März 1976 - VIII ZR 274/74 = WM 1976, 537 stellte sich die hier entscheidungserhebliche Frage nicht, weil dort der Mieter nicht nur den Mangel nicht kannte, sondern auch darauf vertrauen durfte, daß die betreffende Einrichtung in Ordnung war.
Nach gesetzlichem Mietrecht ist der Mieter nicht verpflichtet, Nachforschungen zur Ermittlung von Mängeln anzustellen (Senatsurteil vom 17. März 1976 aaO;… Niendorff, aaO S. 222;… Mittelstein, aaO S. 354;… Roquette, aaO Rdn. 7).