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   BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95   

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https://dejure.org/1996,477
BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,477)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1996 - III ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,477)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,477)
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Diclo 75

§ 549 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Anwendung von nicht-revisiblem Landesrecht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gefahrenabwehr - Entschädigungsanspruch - Amtshaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung wegen Inanspruchnahme zur Abwehr einer Anscheinsgefahr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3151
  • MDR 1996, 1241
  • NVwZ 1997, 99 (Ls.)
  • NJ 1997, 54
  • WM 1996, 2063
  • DVBl 1996, 1312
  • DVBl 1996, 1318
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.

    Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.

    Es gilt vielmehr insoweit der Grundsatz, daß die Klägerin auf Belehrungen und Erklärungen des zuständigen Amtsträgers grundsätzlich vertrauen konnte und es ihr nicht zum Verschulden gereichte, wenn sie nicht klüger war als der Beamte (vgl. Senatsurteile BGHZ 113, 17, 25 und 126, 279, 286).

    Dies könnte für die Klägerin zu Beweiserleichterungen führen, wie der Senat sie in BGHZ 126, 279, 285 in Erwägung gezogen hat.

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 117, 1, 5 m.w.N.) und die auch der erkennende Senat teilt (zuletzt Senatsurteil vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, für BGHR vorgesehen), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch.

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGHZ 117, 1, 5/6 m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Juni 1996 aaO).

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.

    Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 117, 1, 5 m.w.N.) und die auch der erkennende Senat teilt (zuletzt Senatsurteil vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, für BGHR vorgesehen), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch.

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGHZ 117, 1, 5/6 m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Juni 1996 aaO).

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Es gilt vielmehr insoweit der Grundsatz, daß die Klägerin auf Belehrungen und Erklärungen des zuständigen Amtsträgers grundsätzlich vertrauen konnte und es ihr nicht zum Verschulden gereichte, wenn sie nicht klüger war als der Beamte (vgl. Senatsurteile BGHZ 113, 17, 25 und 126, 279, 286).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    b) Eine derartige Einheitlichkeit des Streitgegenstands hat der erkennende Senat verneint bei einem Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Aufopferung gegenüber Ansprüchen aus Gefährdungshaftung (nach dem Luftverkehrsgesetz) und aus Amtspflichtverletzung (Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 = NJW 1993, 2173; insoweit in BGHZ 122, 363 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 210/90

    Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff bei faktischer Bausperre

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Der Senat hat daher in einem Fall, in dem der Kläger - wie hier - als Grundlage für sein Schadensersatzbegehren lediglich die Amtshaftung herangezogen hatte, die Gerichte für berechtigt und verpflichtet gehalten, den Prozeßstoff auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs zu würdigen (Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 210/90 = BGHR GG vor Art. 1 /enteignungsgleicher Eingriff Bausperre 6).
  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Insbesondere liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß das Berufungsgericht durch Nichterwähnung der landesrechtlichen Vorschrift zum Ausdruck bringen wollte, diese sei auf den entschiedenen Fall nicht anwendbar (vgl. dazu: BGHZ 21, 214, 217).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 39/91

    Revision bei irrevisibler Rechtsgrundlage - Anhörungspflicht nach

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Das ASOG Bln ist an sich nicht revisibel, da sich sein Geltungsbereich nicht über den Bezirk des Kammergerichts hinaus erstreckt (§ 549 Abs. 1 ZPO; Senatsurteil BGHZ 118, 295, 297 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94

    Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Das gleiche hat der Senat für das Verhältnis der Amtshaftung zu dem Anspruch nach § 68 des Rheinland-Pfälzischen Polizeiverwaltungsgesetzes angenommen (Senatsurteil vom 1. Dezember 1994 - III ZR 33/94 = BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 14).
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 18/91

    Genehmigugspflicht eines Gewerberaummietvertrags nach § 144 Abs. 1 Nr. 3 BauGB -

  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56

    Irrevisibles Landesrecht

  • OLG München, 14.12.2012 - 5 U 2472/09

    Schadensersatzprozess wegen Interviewäußerungen des Vorstandssprechers einer der

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH, Urteil vom 11.07.1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152; Beschluss vom 16.09.2008, a.a.O.).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152; Beschluss vom 16. September 2008, aaO).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Sofern das materielle Recht zusammentreffende Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet, kann das zwar im Einzelfall bei der Bestimmung des Streitgegenstandes berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92, NJW 1993, 2173, insoweit nicht in BGHZ 122, 363 abgedruckt; vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152 und vom 24. Januar 2013 - I ZR 60/11, GRUR 2013, 397 Rn. 13).
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