Rechtsprechung
| BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Prof. Dr. Lorenz
Begriff des "Bestimmens" in § 1 HtWiG: Vertragsabschluß nach Hausbesuch
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anwendung des Haustürwiderrufgesetzes bei erster Kontaktaufnahme in der Wohnung und späterer Unterschriftsleistung in Abwesenheit des Vertragspartners oder seines Vertreters
- werbung-schenken.de
HWiG § 1
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWiG § 1
Anwendbarkeit des HWiG bei Unterzeichnung des Vertrages in Abwesenheit des Vertragspartners - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haustürgeschäft nach Vertreterbesuch auch bei Aufsuchen der Geschäftsräume und späterer Vertragsunterschrift in Abwesenheit von Vertragspartner und Vertreter ("Securenta IV")
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 3416
- ZIP 1996, 1943
- MDR 1997, 25
- NJ 1997, 54
- WM 1996, 2003
- WM 1996, 2103
- DB 1996, 2537
Wird zitiert von ... (54)
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04
Immobilienanlagen - Geschlossene Immobilienfonds: Widerruf des Beitritts
Seine Pflicht zur Valutarückzahlung entfalle auch nicht aus den in den so genannten "Securenta-Entscheidungen" (BGHZ 133, 254 ff. und Urteil vom 17. September 1996 - XI ZR 197/95, WM 1996, 2103 ff.) genannten Gründen, weil dieser - zudem auf einer Sondersituation beruhenden - Rechtsprechung hier die anerkannten Grundsätze der Behandlung von Gesellschaften auf fehlerhafter Vertragsgrundlage entgegenstünden.Die Rückabwicklung hat in diesem Falle vielmehr unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen (st.Rspr.: Senat BGHZ 133, 254, 259 ff.; 152, 331, 337; Urteile vom 17. September 1996 - XI ZR 197/95, WM 1996, 2103, 2104 f. und vom 26. November 2002 - XI ZR 10/00, WM 2003, 64, 66; Beschlüsse vom 16. September 2003 - XI ZR 447/02, WM 2003, 2184, 2186 und vom 23. September 2003 - XI ZR 325/02, WM 2003, 2186, 2187).
bb) Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der der Kreditnehmer zum Schutz seiner Entscheidungsfreiheit, ob er den Kreditvertrag widerrufen will oder nicht, bei einem verbundenen Geschäft von Belastungen durch das finanzierte Geschäft freizustellen ist (BGHZ 133, 254, 259 ff. und Urteil vom 17. September 1996 - XI ZR 197/95, WM 1996, 2003, 2004 f.).
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Wohnungskauf - Haustürwiderrufsgesetz anwendbar auf Kreditverträge?
Entgegen der Auffassung der Kläger sind die Senatsurteile vom 17. September 1996 (insbesondere BGHZ 133, 254, 259 ff. und XI ZR 197/95, WM 1996, 2103) insoweit nicht einschlägig. - BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Immobilienanlagen - Kreditvertrag unwirksam: Nur Übertragung der Fondsanteile
Das entspricht auch der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (BGHZ 133, 254, 259 ff. und Urt. v. 17. September 1996 - XI ZR 197/95, NJW 1996, 3416, 3417 = ZIP 1996, 1943, 1944 f.; v. 20. April 2004 - XI ZR 164/03, WM 2004, 1227, 1230).
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02
Immobilienanlagen - Kreditvertrag unwirksam: Nur Übertragung der Fondsanteile
Das entspricht auch der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (BGHZ 133, 254, 259 ff. und Urt. v. 17. September 1996 - XI ZR 197/95, NJW 1996, 3416, 3417 = ZIP 1996, 1943, 1944 f.; v. 20. April 2004 - XI ZR 164/03, WM 2004, 1227, 1230). - OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03
Immobilienanlagen - Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach HWiG
Die Rückabwicklung des nach dem HWiG widerrufenen Darlehensvertrags erfolgt entsprechend dem Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2003 (II ZR 387/02, veröffentlicht in NJW 2003, 2821) in der Weise, dass der Kreditnehmer zur Rückzahlung der Darlehensvaluta einschließlich einer marktüblichen Verzinsung verpflichtet ist, angesichts der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft kann der Anleger (anders als in den vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteile vom 17.09.1996 entschiedenen Verfahren XI ZR 164/95 und 197/95, veröffentlicht in NJW 1996, 3414 und NJW 1996, 3416) die Rückzahlung nicht gänzlich verweigern.a) Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat eine Rückabwicklung nicht zur Folge, dass nach der sogenannten Securenta-Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) der Anleger die Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen verlangen könnte und die Bank wegen der Rückgewähr der Einlage sich ausschließlich an die Fondsgesellschaft halten müsste (vgl. auch Rechtsprechung des Senats OLG Stuttgart ZIP 2002, 1885, 1892; BKR 2002, 828, 833 f.; OLGR 2003, 69); insbesondere kann sich der Beklagte im Ergebnis wegen der entsprechend anwendbaren Regelung in § 819 BGB nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, da er weiß, dass er das ihm zur zeitweiligen Nutzung überlassene Kapital nicht auf Dauer behalten darf (BGH NJW 1999, 1636).
Gerade der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Prämisse aufgestellt, dass die Rechtsfolgen eines Widerrufs nach dem HWiG und dem VerbrKrG gleich sind (für die Zeit vor Inkrafttreten des VerbrKrG BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416, danach § 7 Abs. 4 VerbrKrG); dieser Gleichlauf wird nur dann gewahrt, wenn die vom II. Zivilsenat (BGH NJW 2003, 2821) für das verbundene Geschäft entwickelten Grundsätze herangezogen werden.
Die den Securenta-Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) zugrundeliegende Sondersituation, wonach ausnahmsweise eine finanzierende Bank vom Darlehnsnehmer nicht die Rückzahlung der Darlehensvaluta verlangen kann, sondern sich im Wege der bereicherungsrechtlichen Direktkondiktion an die Anlagegesellschaft halten muss, da der Anleger gerade nicht Gesellschafter geworden sei, ist auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
In den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGH NJW 1996, 3414 und BGH NJW 1996, 3416 zugrunde lagen, sollte das Darlehn nach dem von der dortigen "Klägerin und den Gründungsgesellschaftern der S.-GmbH gemeinsam entwickelten Konzept ausschließlich der Finanzierung der Gesellschaftsbeteiligung" der dortigen Beklagten dienen; Bank und Beteiligungsgesellschaft traten (unabhängig von der juristischen Trennung) nach außen deutlich erkennbar als wirtschaftliche Einheit auf.
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Immobilienanlagen - Anwendbarkeit des HWiG auf Gesellschaftsbeitritt
Es genügt, daß er mitursächlich geworden ist (BGHZ 131, 385, 391; Urt. v. 17. September 1996 - XI ZR 197/95, ZIP 1996, 1943, 1944;… Ulmer in Münch.Komm.z.BGB 3. Aufl. § 1 HaustürWG Rdn. 18 a, 19). - OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01
Immobilienanlagen - Geschlossener Immobilienfonds: Widerrufs des Beitritts
Ausreichend ist vielmehr, dass diese mitursächlich für den Vertragsschluss bleiben und der Vertrag ohne sie nicht oder nicht so wie geschehen zustande gekommen wäre (BGH NJW 1996, 3416 unter II.2).Nur so wird erreicht, dass der Verbraucher in seiner Entscheidung frei und nicht durch die Bindung an das andere Geschäft eingeschränkt ist (BGH NJW 1996, 3416 unter II 4; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I 1 c.bb und ZIP 2001, 322, 325 f.).
Die Verknüpfung der beiden Geschäfte führt dazu, dass nicht nur der Beitrittsvertrag, sondern auch der Darlehensvertrag rückabzuwickeln ist (vgl. BGH NJW 1996, 3416 ; OLG Stuttgart ZIP 2001, 322, 326).
Der von der Widerrufsregelung in § 1 HWiG beabsichtigte Schutz des Verbrauchers lässt sich nur erreichen, wenn dieser nicht befürchten muss, nach dem Widerruf des Haustürgeschäfts dem Rückzahlungsanspruch seines Darlehensgebers ausgesetzt zu sein, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Rückabwicklungsansprüche gegen den Partner des Anlagegeschäfts wirtschaftlich durchsetzbar sind (BGH NJW 1996, 3416 unter II.4. a.E.; OLG Stuttgart WM 1999, 2305 unter I.4 und ZIP 2001, 322, 326).
- OLG Stuttgart, 18.05.2004 - 6 U 30/04
Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Widerruf nach …
Ein Widerruf führe dazu, dass gerade bei den hier vorliegenden verbundenen Geschäften im Sinne von § 9 VerbrKrG eine Rückabwicklung nach den nach wie vor aktuellen Grundsätzen der Securenta-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) in der Weise zu erfolgen habe, dass der Anleger die Rückzahlung aller geleisteter Zahlungen verlangen könne und die Bank sich wegen der Rückgewähr der Einlage an die Fondsgesellschaft halten müsse.a) Die Securenta-Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) mit der Folge, dass der Anleger die Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen verlangen könnte und die Bank wegen der Rückgewähr der Einlage sich ausschließlich an die Fondsgesellschaft halten müsste, ist auf die hier vorliegende Fallkonstellation der Finanzierung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds durch ein nicht mit der Fondsgesellschaft eng verflochtenes Kreditinstitut nicht anwendbar (vgl. auch Rechtsprechung des Senats OLG Stuttgart ZIP 2002, 1885, 1892; BKR 2002, 828, 833 f.; OLGR 2003, 69).
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Ausgangspunkt die Prämisse aufgestellt, dass die Rechtsfolgen eines Widerrufs nach dem HWiG und dem VerbrKrG gleich sind (für die Zeit vor Inkrafttreten des VerbrKrG BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416, danach § 7 Abs. 4 VerbrKrG); dieser Gleichlauf wird aber nur dann gewahrt, wenn die vom II. Zivilsenat (BGH NJW 2003, 2821) für das verbundene Geschäft entwickelten Grundsätze herangezogen werden.
Die den Securenta-Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) zugrunde liegende Sondersituation, wonach ausnahmsweise eine finanzierende Bank vom Darlehnsnehmer nicht die Rückzahlung der Darlehensvaluta verlangen kann, sondern sich im Wege der bereicherungsrechtlichen Direktkondiktion an die Anlagegesellschaft halten muss, da der Anleger gerade nicht Gesellschafter geworden sei, ist auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
In den Fällen BGH NJW 1996, 3414 und BGH NJW 1996, 3416 sollte das Darlehn nach dem von der dortigen "Klägerin und den Gründungsgesellschaftern der S.-GmbH gemeinsam entwickelten Konzept ausschließlich der Finanzierung der Gesellschaftsbeteiligung" der dortigen Beklagten dienen; Bank und Beteiligungsgesellschaft traten (unabhängig von der juristischen Trennung) nach außen deutlich erkennbar als wirtschaftliche Einheit auf.
- BGH, 13.06.2006 - XI ZR 432/04
Verbraucherrecht - Zum Begriff "Privatwohnung" nach dem Haustürwiderrufsgesetz
Seine Pflicht zur Valutarückzahlung entfalle auch nicht aus den in den so genannten "Securenta-Entscheidungen" (BGHZ 133, 254 ff. und Urteil vom 17. September 1996 - XI ZR 197/95, WM 1996, 2103 ff.) genannten Gründen, weil dieser - zudem auf einer Sondersituation beruhenden - Rechtsprechung hier die anerkannten Grundsätze der Behandlung von Gesellschaften auf fehlerhafter Vertragsgrundlage entgegenstünden. - OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02
Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …
Die Klage ist vor allem deshalb unbegründet, weil auf der Rechtsfolgenseite die Grundsätze der Securenta-Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) in der vorliegenden Konstellation entgegen der früheren Auffassung des Senats (OLGR Stuttgart 1999, 231, 236; so auch neuerdings OLG Karlsruhe Urteile vom 16.05.2002, 11 U 10/01 und vom 17.05.2002, 11 U 26/01) nicht herangezogen werden können; der Kläger wäre im Rahmen von § 3 HWiG insbesondere zur Rückzahlung der Darlehnsvaluta verpflichtet.Für die Rechtsfolgen eines Widerrufs des Darlehnsvertrags nach dem HWiG kann nichts anderes gelten als für die Rechtsfolgen eines Widerrufs nach dem VerbrKrG, da in den Securenta-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) für das HWiG ausdrücklich auf das (dort aus intertemporalen Gründen noch nicht anwendbare) VerbrKrG abgestellt wird.
In den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGH NJW 1996, 3414 und BGH NJW 1996, 3416 zugrunde lagen, sollte das Darlehn nach dem von der dortigen "Klägerin und den Gründungsgesellschaftern der S.-GmbH gemeinsam entwickelten Konzept ausschließlich der Finanzierung der Gesellschaftsbeteiligung" der dortigen Beklagten dienen; Bank und Beteiligungsgesellschaft traten (unabhängig von der juristischen Trennung) nach außen deutlich erkennbar als wirtschaftliche Einheit auf.
- OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02
Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …
- OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01
Immobilienanlagen
- OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 76/04
Verbraucherrecht - Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach HWiG
- OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98
- OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98
Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der …
- OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 U 35/00
Beitritt zu einem Immobilienfonds (GbR); Fortwirkung einer Haustürsituation auf …
- OLG Stuttgart, 08.07.2008 - 6 U 274/06
Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger …
- LG Freiburg, 07.10.2002 - 5 O 16/02
- LG Freiburg, 28.10.2002 - 5 O 16/02
Finanzierter Immobilienfondbeitritt im Haustürgeschäft: Erstreckung eines …
- OLG München, 25.07.2002 - 24 U 494/01
Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften mit Hinweis auf Unwirksamkeit auch …
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 33/99
Wohnungskauf - Haustürwiderrufsgesetz anwendbar auf Kreditverträge?
- OLG Frankfurt, 10.12.1998 - 15 U 44/98
Bestimmung zur Abgabe der auf ein Haustürgeschäft gerichteten Willenserklärung
- BGH, 15.11.2004 - II ZR 410/02
Immobilienanlagen - Beitritt zu Immobilienfonds: Greift Haustürwiderrufsgesetz?
- OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01
Kreditrecht - Vorliegen einer Haustürsituation
- LG Karlsruhe, 03.02.2006 - 5 O 110/05
Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Immobilienfondbeteiligungsgeschäftes, …
- OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 227/08
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- OLG München, 12.06.2002 - 27 U 939/01
Anwendung des HWiG und des VerbrKrG auf dem finanzierten Erwerb einer Beteiligung …
- OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02
Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach …
- BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03
Verbraucherrecht - Widerruf von Darlehensvertrag nach HaustürWG
- OLG Bamberg, 31.05.2007 - 1 U 171/06
Bei Empfehlung einer Kapitalanlage durch den eigenen Steuerberater liegt keine …
- OLG Karlsruhe, 17.09.2002 - 4 U 23/02
Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Rückabwicklung des widerrufenen …
- OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03
Immobilienanlage - Zurechenbarkeit von Vermittler-Äußerungen
- OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 6 U 23/99
- LG Hamburg, 27.10.2003 - 314 O 14/02
- OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02
Immobilienanlagen - Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Widerrufsrecht
- OLG Dresden, 23.02.2007 - 8 U 63/07
Vorliegen eines Haustürgeschäfts bei Fortführung der im Geschäfslokal begonnenen …
- OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Haustürgeschäft , Realkredit , Widerruf
- OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Darlehen - Widerrufsrecht nach § 5 Abs. 2 HWiG
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 26/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 50/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 41/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 65/05
Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …
- OLG Köln, 09.04.2003 - 13 U 138/02
- LG Berlin, 06.10.2004 - 4 O 125/03
- OLG Stuttgart, 15.03.2006 - 9 U 216/05
Finanzierter Immobilienkauf: Haustürwiderruf des Darlehensvertrages; Darlegungs- …
- LG Paderborn, 27.03.2009 - 2 O 480/07
- OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 202/05
Finanzierter Immobilienkauf: Haustürwiderruf des Darlehensvertrages; …
- OLG Koblenz, 10.01.2011 - 5 U 1353/10
Mietrecht - Widerruf bei Haustürgeschäft: Vermietung des Werbetafelstandplatzes
- OLG Hamm, 04.10.2010 - 31 U 41/10
Rechtsfolgen des Widerrufs des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds …
- LG Bremen, 02.07.2002 - 8 O 2420/00
- KG, 01.11.2005 - 22 W 45/05
Haustürgeschäft: Entfallende Kausalität zwischen der Haustürsituation und dem …
- LG Freiburg, 28.03.2002 - 2 O 463/99
Haustür- und Verbraucherkreditgeschäft: Erwerb einer Immobilie in Verbindung mit …
- LG Dortmund, 12.11.2004 - 3 O 92/03
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