Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 07.10.1997 - 5 U 27/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertrag zugunsten Dritter; Unmittelbarer Anspruchserwerb mit dem Tod des Erblassers; Verfügung über das Eigentum von Wertpapieren mit dinglicher Wirkung; Erforderliche Auskunft zur Beseitigung von Unsicherheiten; Schenkungen von Todes wegen; Einigung über die ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückverweisung des Rechtsstreits bei einer Stufenklage; Schenkung: Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall über ein Wertpapierdepot, Umfang der Auskunft über ein Depotkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Aukunftsanspruch gegenüber einer wertpapierverwaltenden Bank beim Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 23.05.1996 - 8 O 292/96
- OLG Zweibrücken, 01.10.1997 - 5 U 27/96
- OLG Zweibrücken, 07.10.1997 - 5 U 27/96
Papierfundstellen
- WM 1998, 1776
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73
geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.1997 - 5 U 27/96
Der Dritte erwirbt dann den schuldrechtlichen Anspruch gegen den Versprechenden (hier: die Bank) mit dem Tode des Versprechensempfängers von selbst (BGH NJW 1975, 382, 383).
- OLG Dresden, 29.08.2006 - 2 U 613/06
Stufenklage auf Auskunfterteilung und Provisionszahlung
Die Sache war auf Antrag des Klägers analog § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2006, Az.: VIII ZR 168/05, zitiert nach Juris;… Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 538, Rn. 16; OLG Zweibrücken WM 1998, 1776) insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen. - OLG Zweibrücken, 28.01.2000 - 5 WF 11/00
Streitwert des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage
Ob dem Kläger im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Rechtsbeziehungen überhaupt ein Auskunftsanspruch zusteht, wenn er sich die benötigten Informationen auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann (vgl. Senat, OLG-Report 1998, 57) kann vorliegend dahinstehen.