Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.04.2003 - 15 U 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 607 a. F.
Darlehen erlischt bei Auszahlung einer Lebensversicherung an
- Kanzlei Prof. Schweizer
Tilgung eines Bankdarlehens durch eine Lebensversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Bank auf weitere Zahlung bei rechnerisch nicht vollständiger Tilgung eines Darlehens durch eine Lebensversicherungszahlung; Auslegung eines schriftlichen Darlehensvertrages hinsichtlich der Vereinbarung einer Zahlung an Erfüllungs Statt
- Judicialis
BGB § 607 aF
- ra.de
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Darlehenskündigung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 607 (aF)
Forderungsanspruch der Bank gegenüber Kunden mit Darlehen mit Tilgung durch Lebensversicherung bei Auszahlungssumme geringer Darlehensbetrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
OLG Karlsruhe verneint Nachschusspflicht des Darlehensnehmers
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 6 (Kurzinformation)
Vollständige Tilgung trotz offenem Darlehensrestbetrag
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB a. F. § 607
Darlehenstilgung durch Lebensversicherung geringerer Höhe
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Kredittilgung durch Lebensversicherung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Kredittilgung durch Lebensversicherung -
- tintemann.de (Kurzinformation)
Die etwas andere Kredittilgung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tilgung von Krediten mittels kapitalbildenden Lebensversicherungen - Wie ist die Rechtslage?
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auszahlungssumme geringer als Darlehenssumme - OLG Karlsruhe verneint Nachschusspflicht des Darlehensnehmers
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kredittilgung durch Lebensversicherung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 11.01.2002 - 3 O 352/01
- OLG Karlsruhe, 04.04.2003 - 15 U 8/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2322
- ZIP 2004, 67
- WM 2003, 2412
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 20.11.2007 - XI ZR 259/06
Risiko der Unterdeckung bei Tilgung von Krediten aus einer …
Eine Divergenz zum Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. April 2003 (WM 2003, 2412, 2413) liegt nicht vor. - OLG Hamm, 03.07.2006 - 31 U 6/06
Vollständige Darlehenstilgung - Auslegung einer Klausel, nach der die Tilgung …
Anders als in dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 2003, 2322 ff.) entschiedenen und vom Landgericht in Bezug genommenen Fall heißt es vorliegend unter 6.3.Insbesondere weicht die Entscheidung des Senats nicht von derjenigen des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 2322 ff.) ab, der ein anders ausgestalteter Darlehensvertrag zugrunde lag.
- OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 17 U 151/05
Auslegung der Klausel in einem Darlehensvertrag, wonach die Tilgung durch eine …
Anders als in dem vom 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschiedenen und von den Klägern zitierten Verfahren (OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322 = OLGR 2003, 467 = WM 2003, 2412) sind im Streitfall die Darlehen ausdrücklich als Festdarlehen bezeichnet und die in den Verträgen vorgesehenen Regelungen für die Rückzahlung nicht gestrichen, sondern ausdrücklich ausgefüllt.Auch insoweit unterscheidet sich der Streitfall von der zitierten Entscheidung des 15. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 2003, 2322).
- OLG Frankfurt, 06.10.2005 - 3 U 191/04
Bankdarlehen; Lebensversicherungsvertrag: Nachschusspflicht eines …
Die in einem mit einer Lebensversicherung kombinierten Darlehensvertrag einer Bank gewählte Formulierung: "Die Rückzahlung erfolgt in einer Summe ab ... durch Lebensversicherung" ist in Verbindung mit der weiteren Formulierung: "Die gesamte Kondition kann nur bei Abschluss der Lebensversicherung in Höhe von DM 117.000,-- über unser Haus gewahrt werden" als Vereinbarung auszulegen, dass die Rückzahlung des vereinbarten Darlehens durch den Endbetrag der Lebensversicherung an Erfüllungs statt erfolgen soll (Anschluss an OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322 = WM 2003, 2412 = ZIP 2004, 67).Am 30.12.2002 belastete die Beklagte das Konto der Klägerin unter Angabe des Betreffs "Tilgung für das Darlehenskonto b" mit einem Betrag von EUR 86.919,62. Am 3.1.2003 erfolgte sodann seitens der Versicherung die angekündigte Gutschrift von EUR 73.939,31. Auf dem Konto der Klägerin verblieb damit eine Belastung von EUR 12.980,31. Hiergegen wandte sich die Klägerin; ihr Widerspruch wurde von der Beklagten aber mit Schreiben vom 15.12.2003 zurückgewiesen, weil deren Darlehensrückzahlungsanspruch nicht ausreichend durch die Zahlung der Versicherung gedeckt sei; die Unterdeckung betrage EUR 12.980,31. Auch auf das mit anwaltlichem Schreiben vom 20.1.2004 (Bl. 20 f d.A.) nochmals vorgetragene und unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 2322 = ZIP 2004, 67) näher begründete Rückzahlungsbegehren ließ die Beklagte sich nicht ein.
Der Senat schließt sich hinsichtlich der Auslegung des Darlehensvertrags der Ansicht des OLG Karlsruhe in dessen Urteil vom Urteil vom 04.04.2003 (NJW 2003, 2322 = WM 2003, 2412 = ZIP 2004, 67) für einen vergleichbaren Fall an.
- OLG Koblenz, 07.12.2006 - 5 U 735/06
Pflicht der Bank zu Hinweisen auf die Gefahren der Unterdeckung bei Tilgung eines …
Es heißt dort in Nr. 3. des Vertrages, der sich auf die Rückzahlung und die Zahlungstermine bezieht, nicht etwa, die Tilgung erfolge durch eine Lebensversicherung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322 ). - OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 7 U 149/13
Darlehen; Tilgung durch Lebensversicherung
Soweit der Kläger auf Urteile der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Frankfurt verweist, in denen angenommen wurde, dass die Ablaufleistung an Erfüllungs statt abgetreten war, haben die dortigen Kreditverträge einen anderen Wortlaut (vgl. OLG Frankfurt, U. v. 6.10.2005, Az. 3 U 191/04: "Rückzahlung erfolgt ... durch Lebensversicherung" und OLG Karlsruhe WM 03, 2412: "Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung.") und wiesen daneben weitere Besonderheiten auf, die hier nicht gegeben sind. - OLG Celle, 13.10.2010 - 3 U 159/10
Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Tilgung eines Darlehens durch eine …
Dies entspricht auch der üblichen Bankpraxis (…BGH, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. April 2003 - 15 U 8/02 -, WM 2003, 2412 ff, juris Rn. 34). - OLG Nürnberg, 25.04.2007 - 6 U 2558/06
Zur Frage einer Darlehenstilgung durch eine Kapitallebensversicherung an …
Die hier zu beurteilende Fallgestaltung unterscheidet sich somit in einem wesentlichen Punkt von derjenigen, die der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 15. Zivilsenat -, WM 2003, 2412 = NJW 2003, 2322 ff., zugrunde lag. - LG Detmold, 05.12.2005 - 12 O 132/05
Refinanzierungskredit; Tilgung durch Lebensversicherungssumme
Die Auszahlung der Versicherungssummen an die Klägerin zur Tilgung der Darlehen erfolgte daher an Erfüllung statt und nicht nur erfüllungshalber mit der Folge, dass die Darlehen durch die Auszahlung auch dann vollständig getilgt wurden, wenn die Versicherungssummen zur Tilgung des Darlehenssaldos nicht ausreichten [vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322]. - LG Freiburg, 04.08.2005 - 1 O 232/05
Auslegung eines Darlehensvertrages bezüglich der Auszahlung der …
Die vorliegende Fallgestaltung ist auch nicht vergleichbar derjenigen, die der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 04.04.2003 (15 U 8/02) zugrunde lag. - LG Göttingen, 08.06.2005 - 2 O 422/05
Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf der Lebensversicherung zur …
- LG Ravensburg, 05.04.2012 - 6 O 483/11
Auslegung eines mit einer Lebensversicherung abgesicherten Bankkreditvertrages
- LG Oldenburg, 15.02.2006 - 9 O 3868/05
Zur Tilgung von Darlehen aus Lebensversicherungsleistungen
- LG Göttingen, 08.08.2005 - 2 O 422/05
Anspruch auf Feststellung der vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens …