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   OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07   

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https://dejure.org/2007,2166
OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07 (https://dejure.org/2007,2166)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.03.2007 - 8 U 311/07 (https://dejure.org/2007,2166)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. März 2007 - 8 U 311/07 (https://dejure.org/2007,2166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Direktkondiktion bei Zahlungsempfänger bei falscher Kontoangabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine auf fehlerhafter Eingabe der Kontonummer bzw. Bankleitzahl beruhende Fehlüberweisung eines Unternehmers im beleglosen Überweisungsverkehr mittels elektronischer Datenfernübertragung als kondizierbare Leistung des Überweisenden an den tatsächlichen Empfänger; ...

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei Fehlüberweisung aufgrund falscher Überweisungsdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Überweisung eines Unternehmers mit falscher Bankleitzahl im beleglosen Überweisungsverkehr mittels elektronischer Datenfernübertragung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Bereicherungsanspruch beim Internetbanking

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 10 O 1772/06
  • OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1654
  • MDR 2007, 850
  • WM 2007, 1023
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 238/86

    Geltung deutschen Rechts für einen Überweisungsauftrag einer im Ausland

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07
    Der Überweisende hat eine in dieser Weise fehlgehende Zahlung nicht veranlasst und muss sie sich nicht als eigene Leistung an den Empfänger zurechnen lassen (vgl. BGHZ 66, 372, 375; BGH, Urteil vom 09.03.1987 - II ZR 238/86, WM 1987, 530 f.).

    Denn in einem solchen Fall hat die Empfängerbezeichnung Vorrang vor der Kontonummernangabe (BGH, Urteil vom 09.03.1987, a.a.O., m.w.N.), so dass der Empfänger die Gutschrift auf seinem Konto, die die Bank infolge unterlassenen Abgleichs zwischen Name und Kontonummer erteilt, nicht als Leistung des Überweisenden erhält.

  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Überweisende - wie hier - kein Verbraucher ist (BGH, Urteil vom 15.11.2005 - XI ZR 265/04, WM 2006, 28).
  • BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02

    Auslegung eines Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07
    Zu einem solchen Abgleich waren (BGHZ 108, 386, 389) und sind (BGH, Urteil vom 14.01.2003 - XI ZR 154/02, WM 2003, 430, 432) die Empfängerbanken aufgrund der bankenmäßigen Vereinbarungen über den beleglosen Datenaustausch im Inlandszahlungsverkehr nicht verpflichtet; der Hausbank des Überweisenden ist ihrerseits, sofern sie nicht zugleich das Konto des Empfängers führt, eine Prüfung anhand eigener Erkenntnisquellen kaum möglich.
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 163/88

    Gegenseitige Rechte und Pflichten der Kreditinstitute im beleglosen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07
    Zu einem solchen Abgleich waren (BGHZ 108, 386, 389) und sind (BGH, Urteil vom 14.01.2003 - XI ZR 154/02, WM 2003, 430, 432) die Empfängerbanken aufgrund der bankenmäßigen Vereinbarungen über den beleglosen Datenaustausch im Inlandszahlungsverkehr nicht verpflichtet; der Hausbank des Überweisenden ist ihrerseits, sofern sie nicht zugleich das Konto des Empfängers führt, eine Prüfung anhand eigener Erkenntnisquellen kaum möglich.
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75

    Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07
    Der Überweisende hat eine in dieser Weise fehlgehende Zahlung nicht veranlasst und muss sie sich nicht als eigene Leistung an den Empfänger zurechnen lassen (vgl. BGHZ 66, 372, 375; BGH, Urteil vom 09.03.1987 - II ZR 238/86, WM 1987, 530 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03

    Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07
    c) Anders verhält es sich aber bei Fehlüberweisungen im beleglosen Überweisungsverkehr mittels elektronischer Datenfernübertragung (OLG Karlsruhe, ZIP 2004, 1900, 1902; FG Münster, Urteil vom 10.11.2006 - 11 K 1162/05, Volltext in juris).
  • FG Münster, 10.11.2006 - 11 K 1162/05

    Verpflichtung des Kreditinstituts zu einem Vergleich des angegebenen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.03.2007 - 8 U 311/07
    c) Anders verhält es sich aber bei Fehlüberweisungen im beleglosen Überweisungsverkehr mittels elektronischer Datenfernübertragung (OLG Karlsruhe, ZIP 2004, 1900, 1902; FG Münster, Urteil vom 10.11.2006 - 11 K 1162/05, Volltext in juris).
  • OLG Hamm, 18.09.2007 - 34 U 203/07

    Pflicht der Bank zum Kontonummer-Namens-Vergleich bei EZÜ-Überweisungen -

    Die Empfängerbank hat bei Überweisungen im EZÜ-Verfahren - anders als bei im Verfahren des beleglosen Datenaustausches (sogenanntes DTA-Verfahren) erteilten Überweisungsaufträgen, bei denen der Überweisungsbetrag ohne weitere Prüfung dem Konto mit der bezeichneten Kontonummer gutgeschrieben werden darf (vgl. OLG Dresden, WM 2007, 1023, 1024 sowie OLG Karlsruhe, ZIP 2004, 1900 und OLG Hamm, WM 1979, 339) - einen Kontonummer-Namens-Vergleich durchzuführen.
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