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   BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07   

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https://dejure.org/2010,3561
BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07 (https://dejure.org/2010,3561)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - IX ZB 121/07 (https://dejure.org/2010,3561)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - IX ZB 121/07 (https://dejure.org/2010,3561)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 27 Abs 1 Nr 1 VollstrZustÜbk 1988
    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Entscheidung: Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public durch unzumutbar knapp bemessene Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Urteile im Falle einer Unvereinbarkeit der ausländischen Entscheidung mit deutschem Prozessrecht

  • unalex.eu

    Art. 27 Nr. 1 LugÜ1988
    Inhalt des verfahrensrechtlichen ordre public - Abweichende Ausgestaltung des ausländischen Zivilprozessrechts - Wahrung eines fairen Verfahrens

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Entscheidung: Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public durch unzumutbar knapp bemessene Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Entscheidung: Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public durch unzumutbar knapp bemessene Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Urteile im Falle einer Unvereinbarkeit der ausländischen Entscheidung mit deutschem Prozessrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung, Verstoß gegen ordre public

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1221
  • EuZW 2010, 960
  • WM 2010, 1522
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    Der von dem Antragsgegner gerügte Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, der gemäß Art. 27 Abs. 1 Nr. 1 LugÜ die Vollstreckbarerklärung der Entscheidung hindern könnte, greift durch.Für den Verstoß eines ausländischen Urteils gegen den ordre public ist maßgebend, dass das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (sogen. ordre public international - BGHZ 50, 370, 375 f; 75, 32, 43; 118, 312, 330; BGH, Urt. v. 21. Januar 1991 - II ZR 50/90, NJW 1991, 1418, 1420; Kropholler, Europäisches Zivilrecht, 8. Aufl. Art. 34 EuGVÜ Rn. 13 ff).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Zugang zum Gericht sowie zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl.BVerfGE 40, 88, 91; 41, 23, 26; 67, 208, 212 f; 69, 381, 385; 85, 337, 347; 88, 118, 123 ff).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Zugang zum Gericht sowie zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl.BVerfGE 40, 88, 91; 41, 23, 26; 67, 208, 212 f; 69, 381, 385; 85, 337, 347; 88, 118, 123 ff).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Zugang zum Gericht sowie zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl.BVerfGE 40, 88, 91; 41, 23, 26; 67, 208, 212 f; 69, 381, 385; 85, 337, 347; 88, 118, 123 ff).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Zugang zum Gericht sowie zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl.BVerfGE 40, 88, 91; 41, 23, 26; 67, 208, 212 f; 69, 381, 385; 85, 337, 347; 88, 118, 123 ff).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    Der von dem Antragsgegner gerügte Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, der gemäß Art. 27 Abs. 1 Nr. 1 LugÜ die Vollstreckbarerklärung der Entscheidung hindern könnte, greift durch.Für den Verstoß eines ausländischen Urteils gegen den ordre public ist maßgebend, dass das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (sogen. ordre public international - BGHZ 50, 370, 375 f; 75, 32, 43; 118, 312, 330; BGH, Urt. v. 21. Januar 1991 - II ZR 50/90, NJW 1991, 1418, 1420; Kropholler, Europäisches Zivilrecht, 8. Aufl. Art. 34 EuGVÜ Rn. 13 ff).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Zugang zum Gericht sowie zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl.BVerfGE 40, 88, 91; 41, 23, 26; 67, 208, 212 f; 69, 381, 385; 85, 337, 347; 88, 118, 123 ff).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    Der von dem Antragsgegner gerügte Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, der gemäß Art. 27 Abs. 1 Nr. 1 LugÜ die Vollstreckbarerklärung der Entscheidung hindern könnte, greift durch.Für den Verstoß eines ausländischen Urteils gegen den ordre public ist maßgebend, dass das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (sogen. ordre public international - BGHZ 50, 370, 375 f; 75, 32, 43; 118, 312, 330; BGH, Urt. v. 21. Januar 1991 - II ZR 50/90, NJW 1991, 1418, 1420; Kropholler, Europäisches Zivilrecht, 8. Aufl. Art. 34 EuGVÜ Rn. 13 ff).
  • BGH, 29.06.2000 - IX ZB 23/97

    Anerkennung eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    Die Beachtung der Grundrechte gehört zum Inhalt der deutschen öffentlichen Ordnung (BGHZ 144, 390, 392 f).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Zugang zum Gericht sowie zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl.BVerfGE 40, 88, 91; 41, 23, 26; 67, 208, 212 f; 69, 381, 385; 85, 337, 347; 88, 118, 123 ff).
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90

    Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 19/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Verstoß gegen den ordre public bei

    Ferner verlangt das Gebot der Achtung der Menschenwürde, dass ein Beteiligter in der Lage sein muss, auf den Verfahrensablauf aktiv Einfluss zu nehmen (BGH, Beschluss vom 10. September 2015, aaO Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 121/07, WM 2010, 1522 Rn. 5 f).
  • OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs:

    Die Antragsgegnerin sieht in dem Vorgehen des Schiedsgerichts einen Verstoß gegen vereinbartes Verfahrensrecht sowie Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ, in letzterer Hinsicht unter dem Gesichtspunkt des verfahrensrechtlichen internationalen ordre public, welcher tangiert ist, wenn von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in solchem Maße abgewichen wird, dass die Entscheidung nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (z.B. BGH WM 2010, 1522; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163; zum früheren Schiedsrecht etwa BGH NJW 1978, 1114/1115).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2020 - 7 W 46/19

    Anerkennung eines ausländischen Zahlungstitels

    Sie ist unter anderem verletzt, wenn eine Entscheidung unter Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren zustande gekommen ist (BGH, Beschluss vom 10.09.2015, aaO Rn. 13 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 121/07, WM 2010, 1522 Rn. 5 f).
  • OLG München, 15.02.2016 - 25 W 1915/15

    Erteilung der Vollstreckungsklausel für schweizer Urteil

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf der Zugang zum Gericht sowie zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1221, Rdz. 5, 6 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 26 Sch 26/13

    Vollstreckbarerklärung eines serbischen Schiedsspruchs

    Die vorstehenden Ausführungen ergeben, dass der Schiedsspruch keine so offensichtlichen und schwerwiegenden Mängel aufweist, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung der Gerechtigkeitsvorstellungen der deutschen Rechtsordnung untragbar erscheint (vgl. BGH, NJW-RR 2010, S. 1221).
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