Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92   

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https://dejure.org/1992,4945
OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92 (https://dejure.org/1992,4945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.1992 - 2 U 85/92 (https://dejure.org/1992,4945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 1992 - 2 U 85/92 (https://dejure.org/1992,4945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 21; VO RabattG § 14
    Verjährung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1993, 351
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92
    Außerdem ist zur Beseitigung der Begehungsgefahr ebenso wie bei der Wiederholungsgefahr in der Regel ein Handeln des Unterlassungsschuldners erforderlich, wenn es auch bei der Begehungsgefahr keine strafbewehrte Unterlassungserklärung sein muss (Teplitzky aao, Kap. 10 Rn. 19; BGH WRP 1987 169, 170 - Berühmung: Die auf einer Berühmung beruhende Begehungsgefahr endet, wenn die Berühmung aufgegeben oder fallengelassen wird).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92
    Erforderlich wäre vielmehr, dass diese Auffassung in einer Weise geäußert wird, die die Inanspruchnahme des Rechts als ernstliche Gefahr erstmaliger Begehung erscheinen läßt (BGH WM 1990, 1839, 1841 - Kreishandwerkerschaft II GRUR 1992, 116, 117 - Topfgucker-scheck).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 278/88

    Kreishandwerkerschaft II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92
    Erforderlich wäre vielmehr, dass diese Auffassung in einer Weise geäußert wird, die die Inanspruchnahme des Rechts als ernstliche Gefahr erstmaliger Begehung erscheinen läßt (BGH WM 1990, 1839, 1841 - Kreishandwerkerschaft II GRUR 1992, 116, 117 - Topfgucker-scheck).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02

    Gebührenstreitwert eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung

    Als Regelstreitwert hat der Senat dabei im Anschluss an eine verbreitete Rechtsprechungspraxis (vgl. hierzu Melullis a. a. O., Rdnr. 847, OLG Oldenburg WRP 1993, 351, OLG Koblenz WRP 1985, 159) jahrelang einen Wert von 15.000,-- bis 25 000,-- DM in Ansatz gebracht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22.01.2001 in der Sache 1 W 24/01-5).
  • OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91

    Begriff des Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. der §§ 10 ff. WEG;

    Über die dagegen vom Beklagten eingelegte beim Senat anhängige Berufung - 2 U 85/92 - ist im Einverständnis der Parteien bisher noch nicht entschieden worden, da der Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits abgewartet werden soll.
  • OLG Dresden, 11.04.2003 - 14 W 409/03

    Bestimmung des Streitwerts bei der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

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