Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.05.2015 - 3 U 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
PUC
§ 26 MarkenG, § 49 Abs 1 S 3 MarkenG, § 125c Abs 1 MarkenG, Art 34 Abs 2 EGV 40/94, Art 34 Abs 2 EGV 207/2009
Nachträgliche Feststellung der Löschungsreife einer nationalen Marke nach Markenverzicht; Umgehung des Heilungsausschlusses für Markenverfall wegen Nichtbenutzung durch Benutzung einer identischen Gemeinschaftsmarke - damm-legal.de
Zur Auswirkung des Verfalls einer nationalen Marke auf eine entsprechende Gemeinschaftsmarke
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen des Verzichts auf eine nationale Marke während eines anhängigen Löschungsverfahrns
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen des Verzichts auf eine nationale Marke während eines anhängigen Löschungsverfahrns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Auswirkung des Verfalls einer nationalen Marke auf eine entsprechende Gemeinschaftsmarke
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sperrwirkung einer wegen Verfalls gelöschten nationalen Marke auf Gemeinschaftsmarke
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sperrwirkung einer wegen Verfalls gelöschten nationalen Marke auf Gemeinschaftsmarke
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Auswirkungen des Verzichts auf eine nationale Marke
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.12.2011 - 327 O 143/10
- OLG Hamburg, 21.05.2015 - 3 U 2/12
- BGH, 23.02.2017 - I ZR 126/15
- EuGH, 19.04.2018 - C-148/17
- BGH, 08.11.2018 - I ZR 126/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 437
- WRP 2015, 926
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 01.12.2011 - 327 O 143/10
Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2015 - 3 U 2/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1.12.2011, Gz. 327 O 143/10, wird zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das angegriffene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1.12.2011 (Gz. 327 O 143/10) Bezug genommen.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1.12.2011, Aktenzeichen 327 O 143/10 abzuändern und die Klage abzuweisen,.
hilfsweise: das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1.12.2011, Aktenzeichen 327 O 143/10, aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Hamburg zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05
Haus & Grund II
Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2015 - 3 U 2/12
Von einer solchen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof dann auszugehen, wenn durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH GRUR 2008, 1104 Tz. 33 - HAUS & GRUND II - m. w. Nachw.).
- BGH, 08.11.2018 - I ZR 126/15
Feststellung der Ungültigkeit wegen Verfalls nachträglich auf Antrag im Hinblick …
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2015, 437 = WRP 2015, 926). - BGH, 23.02.2017 - I ZR 126/15
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Markenrichtlinie und der …
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2015, 437).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen für eine einstweilige Verfügung: Notwendige Zustellung des Urteils im Parteibetrieb bei wesentlicher Änderung der Beschlussverfügung; hinreichende Bestimmtheit eines Titels auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung
- damm-legal.de
Zur Bestimmtheit eines Urteilstenors auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung
- Wolters Kluwer
Wahrung der Vollziehungsfrist bei wesentlicher Änderung der Beschlussverfügung durch Urteil
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de
ZPO § 929 Abs. 2
Wahrung der Vollziehungsfrist bei wesentlicher Änderung der Beschlussverfügung durch Urteil - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Bestimmtheit eines Urteilstenors auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Berufungsurteil das die erstinstanzliche einstweilige Verfügung erheblich abändert, muss erneut zugestellt werden
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.02.2015 - 324 O 798/14
- OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2273
- MDR 2015, 1265
- ZUM 2015, 817
- afp 2016, 157
- WRP 2015, 926
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 31.05.1996 - 5 U 889/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15
Tatsächlich bedarf das Urteil, mit dem eine Beschlussverfügung bestätigt wird, nach §§ 922 Abs. 2, 936 ZPO zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung einer erneuten Zustellung im Parteibetrieb, wenn das bestätigende Urteil gegenüber dem bestätigten Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält (KG, Beschl. v. 31.5. 1996, NJW 1997, S. 1160 ff., 1161). - LG Hamburg, 11.02.2015 - 324 O 798/14
Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 11. Februar 2015, Az. 324 O 798/14, wird zurückgewiesen.
- OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 155/16
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung …
Generell ist dabei maßgeblich, dass keine "wesentliche inhaltliche Änderung" des Ausgangstenors erfolgt sein darf (vgl. OLG Hamburg v. 07.04.2015 - 7 W 49/15, NJW 2015, 2273; OLG Frankfurt v. 10.10.2013 - 6 U 181/13, BeckRS 2013, 20072; v. 22.12.2009 - 3 U 33/09, NJOZ 2010, 1212; OLG Köln v. 31.07.1998 - 6 U 205/97, GRUR 1999, 89; OLG Karlsruhe v. 9.10.1996 - 6 U 42/96, WRP 1997, 57, 59; KG v. 31.05.1996 - 5 U 889/96, NJW 1997, 1160).