Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.09.2015 - I-4 U 105/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Rechtsmissbrauch; verselbständigte Abmahntätigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rechtsmissbrauch; verselbständigte Abmahntätigkeit
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation und Volltext)
Abmahnung der ProVima Warenhandels GmbH rechtsmissbräuchlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- kanzlei.biz
Abmahnwelle kann rechtsmissbräuchlich sein
- online-und-recht.de
43 Abmahnungen innerhalb von 7 Tagen begründen Rechtmissbrauch
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 4 S. 1
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verselbständigte Abmahntätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
UWG: rechtsmissbräuchliche Abmahnungen durch umfangreiche Abmahntätigkeit
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Abmahnung unzulässig, wenn Abmahntätigkeit und Geschäftsumsatz in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
43 Abmahnungen binnen 7 Tagen können rechtsmissbräuchlich sein - Verselbständigung der Abmahntätigkeit und Missverhältnis von Umsatz und Kostenrisiko
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Umfangreiche Abmahntätigkeit kann rechtsmissbräuchlich sein
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Abmahnungen in Serie können rechtsmissbräuchlich sein
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abmahnungen in Serie können rechtsmissbräuchlich sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches bei nicht vorhandenem vernünftigen Verhältnis zwischen der Abmahntätigkeit und der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden in der Regel rechtsmissbräuchlich
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen festgestellt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches bei nicht vorhandenem vernünftigen Verhältnis zwischen der Abmahntätigkeit und der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden in der Regel rechtsmissbräuchlich
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmissbrauch: 43 Abmahnungen in 7 Tagen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
43 Abmahnungen innerhalb von 7 Tagen sind rechtmissbräuchlich
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
43 Abmahnungen in einer Woche sind rechtmissbräuchlich
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Wann sind Abmahnungen missbräuchlich?
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch: 43 Abmahnungen in einer Woche
- kpw-law.de (Kurzinformation)
43 Abmahnungen pro Woche rechtsmissbräuchlich?
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zu viel Abmahnen schadet Ihrem Unternehmen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Umfangreiche Abmahntätigkeit gegen Wettbewerbsverstöße rechtmissbräuchlich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hohes Kostenrisiko einer umfangreichen Abmahntätigkeit begründet deren Rechtsmissbräuchlichkeit - Eigenkapital des Abmahnenden durch Kostenrisiko fast nahezu aufgebraucht
Besprechungen u.ä.
- loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)
Abmahnungsmissbrauch bei Massenabmahnung
Verfahrensgang
- LG Essen, 16.07.2015 - 43 O 62/15
- OLG Hamm, 15.09.2015 - I-4 U 105/15
Papierfundstellen
- MDR 2015, 14
- WRP 2016, 100
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 217/09
Anforderungen an die Feststellung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2015 - 4 U 105/15
Hiervon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an den Rechtsverfolgung haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgen kann, wobei es sich dabei auch um das Interesse der von ihm beauftragten Rechtsanwälte handeln kann (Senat, Urteil vom 02.03.2010 - 4 U 217/09 - ). - LG Hagen, 10.07.2015 - 23 O 25/15
200 Abmahnungen bei 6.000 EUR Gewinn = Rechtsmissbrauch
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2015 - 4 U 105/15
Gegenstand des beim Landgericht Hagen unter der Geschäftsnummer 23 O 25/15 geführten Verfahrens waren u.a. die - von der Verfügungsklägerin auch im vorliegenden Verfahren in der ersten Instanz beanstandeten - Kennzeichnungen von Briefkästen mit den Werbeaussagen "umweltfreundlich produziert" und "geprüfte Qualität".
- OLG Celle, 08.12.2016 - 13 U 72/16
Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens wegen Wettbewerbsverletzungen
Die Entscheidung des OLG Hamm vom 15. September 2015 (4 U 105/15, veröffentlicht bei juris), die von einer Rechtsmissbräuchlichkeit aufgrund nicht mehr vorhandenem vernünftigen Verhältnis zwischen der Abmahntätigkeit und der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit der Klägerin ausgeht, steht der hier vertretenen Auffassung schon deshalb nicht entgegen, weil sie den ersten Abmahnkomplex aus Juni 2015 gegenüber den Online-Händlern - und damit eine andere Einzelfallabwägung - betrifft. - LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Unzulässigkeit wegen Rechtsmissbrauchs …
Maßgeblich ist insofern der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der streitgegenständlichen oder zumindest ähnlicher Produkte, hinsichtlich derer die Parteien in Konkurrenz miteinander treten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.9.2015, Az.: I-4 U 105/15, 4 U 105/15, WRP 2016, 100, Verselbstständigte Abmahntätigkeit , zitiert nach juris, Rn. 22). - OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
Ein Missbrauch ist u.a. dann anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, also in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH GRUR 2012, 286 Rn 13 - Falsche Suchrubrik; OLG Hamm WRP 2011, 501 (505) und WRP 2016, 100).
- OLG Hamm, 03.04.2019 - 32 SA 70/18
Gerichtsstandbestimmung; Rechtsschutzinteresse; Rüge der örtlichen …
Das Oberlandesgericht Hamm wies den Antrag der Q auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in zweiter Instanz mit der Begründung zurück, dass die Inanspruchnahme der Klägerin rechtsmissbräuchlich und daher gem. § 8 Abs. 4 S. 1 UWG unzulässig sei (Urt. v. 15.9.2015 - 4 U 105/15, WRP 2016, 100, 101, Rn. 11). - LG Essen, 09.01.2018 - 44 O 46/18
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer wettbewerbsrechtlichen …
Im Sinne dieser Norm ist die Inanspruchnahme der Verfügungsbeklagten im einstweiligen Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände glaubhaft gemacht ist, dass der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich betrachtet nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.9.2015, I-4 U 105/15).Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn die Abmahntätigkeit sich derart verselbständigt hat, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis zu der (eigentlichen) gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht (OLG Hamm MMR 2010, 508, WRP 2016, 100).
- LG Dortmund, 08.08.2018 - 10 O 96/17
Vertragsstrafe, Facebook, "Mehr erfahren"
Hiervon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung hat und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgen kann, wobei es sich dabei auch um das Interesse der von ihm beauftragten Rechtsanwälte handeln kann (OLG Hamm WRP 2016, 100). - LG Duisburg, 28.06.2018 - 21 O 31/18
Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers wegen irreführender und …
Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (…BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 ; OLG Hamm WRP 2011, 501 (505) und WRP 2016, 100;… OLG Nürnberg WRP 2014, 235 Rn. 6; KG WRP 2011, 1319). - LG Hamburg, 31.05.2016 - 312 O 5/16
Bewerbung von Artikeln als FCKW-frei: Unterlassungsanspruch wegen fehlendem …
Maßgeblich ist insofern der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der streitgegenständlichen oder zumindest ähnlicher Produkte, hinsichtlich derer die Parteien in Konkurrenz miteinander treten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.9.2015, Az.: I-4 U 105/15, 4 U 105/15, WRP 2016, 100, Verselbstständigte Abmahntätigkeit , zitiert nach juris, Rn. 22). - LG Bochum, 18.05.2016 - 13 O 122/15
Nachweis einer Markenrechtsverletzung im Rahmen des Vertriebs von Briefkästen
Dementsprechend habe auch das OLG Hamm in seinem Urteil vom 15.09.2015 (I-4 U 105/15) die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung bejaht.